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   Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-69/08   

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Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-69/08 (https://dejure.org/2009,7743)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.04.2009 - C-69/08 (https://dejure.org/2009,7743)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. April 2009 - C-69/08 (https://dejure.org/2009,7743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Visciano

    Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987 - Verpflichtung zur Befriedigung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einer bestimmten Höchstgrenze - Rechtsnatur der Ansprüche des ...

  • EU-Kommission PDF

    Visciano

    Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987 - Verpflichtung zur Befriedigung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einer bestimmten Höchstgrenze - Rechtsnatur der Ansprüche des ...

  • EU-Kommission

    Visciano

    Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987 - Verpflichtung zur Befriedigung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einer bestimmten Höchstgrenze - Rechtsnatur der Ansprüche des ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (51)

  • EuGH, 18.09.2003 - C-125/01

    Pflücke

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-69/08
    Die niederländische Regierung stützt sich dabei auf das Urteil Pflücke(6), das den Mitgliedstaaten erlaubt, eine Ausschlussfrist festzulegen, binnen deren ein Arbeitnehmer nach nationalem Recht einen Antrag auf Zahlung von Konkursausfallgeld stellen kann, sofern die betreffende Frist die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts beachtet.

    Im Urteil Pflücke(30) hat der Gerichtshof allerdings festgestellt, dass es den Mitgliedstaaten grundsätzlich freisteht, in ihrem innerstaatlichen Recht Bestimmungen über eine Ausschlussfrist vorzusehen, binnen deren ein Arbeitnehmer einen Antrag auf Zahlung von Konkursausfallgeld nach Maßgabe der Richtlinie 80/987 stellen muss, solange diese Bestimmungen die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts beachten.

    Wie der Gerichtshof im Urteil Pflücke(36) im Zusammenhang mit der Anwendung von Ausschlussfristen auf nationaler Ebene festgestellt hat, darf eine Frist nicht so kurz sein, dass es dem Betroffenen in der Praxis nicht gelingt, sie einzuhalten, und er damit den Schutz verliert, den ihm die Richtlinie 80/987 garantieren soll.

    6 - Urteil vom 18. September 2003, Pflücke (C-125/01, Slg. 2003, I-9375).

    30 - Urteil vom 18. September 2003, Pflücke (C-125/01, Slg. 2003, I-9375, Randnr. 33).

    31 - Vgl. insbesondere Urteil Pflücke (in Fn. 30 angeführt, Randnr. 34) und allgemein Urteile Rewe (in Fn. 28 angeführt, Randnr. 5), Comet (in Fn. 28 angeführt, Randnrn. 13 und 16), Francovich u. a. (in Fn. 15 angeführt, Randnr. 43), Peterbroeck (in Fn. 28 angeführt, Randnrn. 14 ff.), vom 10. Juli 1997, Palmisani, (C-261/95, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 27), vom 1. Juni 1999, Eco Swiss (C-126/97, Slg. 1999, I-3055, Randnr. 45), vom 22. Februar 2001, Camarotto und Vignone (C-52/99 und C-53/99, Slg. 2001, I-1395, Randnrn.

    36 - Urteil Pflücke (in Fn. 30 angeführt, Randnr. 37).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-442/00

    Rodríguez Caballero

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-69/08
    Der Gerichtshof hat diese Bestimmung im Urteil Rodríguez Caballero(23) dahin gehend ausgelegt, dass die Bestimmung des Begriffs "Arbeitsentgelt" und die Festlegung seines Inhalts dem nationalen Recht obliegen.

    16 - Vgl. Urteile vom 16. Dezember 2004, 01aso Valero (C-520/03, Slg. 2004, I-12065, Randnr. 31), und vom 12. Dezember 2002, Rodríguez Caballero (C-442/00, Slg. 2002, I-11915, Randnr. 27).

    23 - Urteil Rodríguez Caballero (in Fn. 16 angeführt).

  • EuGH, 09.11.1995 - C-479/93

    Francovich / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-69/08
    Die angestrebte Harmonisierung sollte allerdings nur in Etappen erfolgen, zumal der Gemeinschaftsgesetzgeber, wie der Gerichtshof im Urteil Francovich II(20) festgestellt hat, sich dabei mit der Schwierigkeit konfrontiert sah, sehr unterschiedliche nationale Systeme in Einklang zu bringen, die teilweise diese Art von Garantiemechanismen nicht kannten(21).

    20 - Urteil vom 9. November 1995, Francovich II (C-479/93, Slg. 1995, I-3843, Randnrn.

    22 - Vgl. Urteil Francovich II (in Fn. 20 angeführt, Randnrn. 20 und 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-482/09

    Budejovický Budvar - Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der Rechtsvorschriften

    Die Bestimmung dieses Begriffs und die Festlegung seines Inhalts obliegt dem nationalen Recht (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2002, Rodríguez Caballero, C-442/00, Slg. 2002, I-11915, Randnr. 27, sowie meine Schlussanträge vom 2. April 2009 in der Rechtssache Visciano, C-69/08, Urteil vom 16. Juli 2009, Slg. 2009, I-6741, Nr. 63).
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