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   Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1979 - 22/78   

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https://dejure.org/1979,4946
Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1979 - 22/78 (https://dejure.org/1979,4946)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.05.1979 - 22/78 (https://dejure.org/1979,4946)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Mai 1979 - 22/78 (https://dejure.org/1979,4946)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Hugin Kassaregister AB und Hugin Cash Registers Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Ersatzteile für Registrierkassen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1979 - 22/78
    Mit dieser Feststellung kann es jedoch angesichts dessen, was die Kläger zum Zusammenhang des Kundendienstes mit dem Wettbewerb auf dem Kassenmarkt ausgeführt haben, und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung (etwa in der Rechtssache 26/76, Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. gegen Kommission, Urteil vom 25. Oktober 1977, Slg. 1977, 1875), nach der von einer marktbeherrschenden Position gesprochen werden kann, wenn Raum für unabhängiges Verhalten vorhanden ist, das Dispositionen ohne Rücksicht auf Konkurrenten, Kunden und Verbraucher gestattet, nicht sein Bewenden haben.

    Ähnliches gilt für das gleichfalls angezogene Metro-Urteil (Rechtssache 26/76).

    Im Urteil der Rechtssache 26/76 wurde nur festgehalten, ein solches Vertriebssystem sei mit Artikel 85 Absatz 1 vereinbar, wenn die Auswahl der zugelassenen Teilnehmer nach objektiven Gesichtspunkten qualitativer Art getroffen und diese Gesichtspunkte ohne Diskriminierung angewandt werden.

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1979 - 22/78
    Außerdem kann an das Urteil der Rechtssachen 6 und 7/73 (Istituto Chemioterapico Italiano/Kommission, Urteil vom 16. März 1974, Slg. 1974, 223) sowie an das Bananenurteil der Rechtssache 27/76 (United Brands/Kommission, Urteil vom 14. Februar 1978, Slg. 1978, 207) erinnert werden.

    Daß etwas anderes für Artikel 86 angenommen werden könnte, läßt sich nach meiner Ansicht auch unter Berufung auf die Urteile der Rechtssachen 6 und 7/73 und 27/76 nicht behaupten.

  • EuGH, 13.11.1975 - 26/75

    General Motors / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1979 - 22/78
    Man kann also tatsächlich für Hugin bezüglich der Lieferung von Hugin-Ersatzteilen von einer Monopolsituation sprechen und deshalb eine beherrschende Position im Sinne von Artikel 86 annehmen, wie es auch in dem General-Motors-Fall (Rechtssache 26/75, General Motors Continental NV gegen Kommissionen, Urteil vom 13. November 1975, Slg. 1975, 1367) geschehen ist; in diesem wurde ein besonderer Markt für bestimmte Dienstleistungen - Erteilung von für die Autozulassung notwendigen Bescheinigungen - angenommen und eine Monopolstellung von General Motors festgestellt, weil deren belgische Filiale für aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte General-Motors-Fahrzeuge allein für die Ausstellung der genannten Bescheinigungen in Betracht kam.
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1979 - 22/78
    Wir kommen damit zu der meines Erachtens besonders kritischen Frage der Abgrenzung des Anwendungsbereichs des Gemeinschaftsrechts gegenüber dem nationalen Recht, die - wie in den Rechtssachen 56 und 58/64 (Consten GmbH und Grundig-Verkaufs-GmbH Kommission, Urteil vom 13. Juli 1966, Slg. 1966, 321) sowie 6 und 7/73 hervorgehoben worden ist - mit Hilfe der zitierten Wendung vorzunehmen ist.
  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1979 - 22/78
    Insofern ist auch das bekannte Zuckerurteil (Rechtssachen 40-48, 50, 54-56, 111, 113 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Urteil vom 16. Dezember 1975, Slg. 1975, 1663) von Interesse, in dem die Anwendung von Artikel 86 Buchstabe b im Hinblick auf die Beschränkung der Absatzmöglichkeiten von Konkurrenten gutgeheißen wurde.
  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1979 - 22/78
    Außerdem kann an das Urteil der Rechtssachen 6 und 7/73 (Istituto Chemioterapico Italiano/Kommission, Urteil vom 16. März 1974, Slg. 1974, 223) sowie an das Bananenurteil der Rechtssache 27/76 (United Brands/Kommission, Urteil vom 14. Februar 1978, Slg. 1978, 207) erinnert werden.
  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1979 - 22/78
    Deshalb erübrigt es sich wohl auch, auf eine zusätzlich von der Kommission in diesem Zusammenhang noch angestellte Überlegung einzugehen, die sich auf eine in der Rechtsprechung wiederholt verwendete Formulierung stützt, nach der eine marktbeherrschende Position angenommen werden kann, wenn das betreffende Unternehmen - wie es etwa im Urteil der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon-Gesellschaft mbH/Metro, Urteil vom 8. Juni 1971, Slg. 1971, S. 487) heißt - wirksamen Wettbewerb verhindern kann.
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