Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-403/08, C-429/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,808
Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-403/08, C-429/08 (https://dejure.org/2011,808)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.02.2011 - C-403/08, C-429/08 (https://dejure.org/2011,808)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - C-403/08, C-429/08 (https://dejure.org/2011,808)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,808) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Football Association Premier League u.a.

    Satellitenübertragung von Fußballspielen - Vermarktung von Decoderkarten, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig auf den Markt gebracht wurden - Richtlinie 98/84/EG - Rechtlicher Schutz von zugangskontrollierten Diensten - Illegale Zugangsvorrichtung - Richtlinie ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Murphy

    Satellitenübertragung von Fußballspielen - Vermarktung von Decoderkarten, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig auf den Markt gebracht wurden - Richtlinie 98/84/EG - Rechtlicher Schutz von zugangskontrollierten Diensten - Illegale Zugangsvorrichtung - Richtlinie ...

  • EU-Kommission PDF

    Football Association Premier League u.a.

    Satellitenübertragung von Fußballspielen - Vermarktung von Decoderkarten, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig auf den Markt gebracht wurden - Richtlinie 98/84/EG - Rechtlicher Schutz von zugangskontrollierten Diensten - Illegale Zugangsvorrichtung - Richtlinie ...

  • EU-Kommission
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Satellitenübertragung von Fußballspielen - Vermarktung von Decoderkarten, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig auf den Markt gebracht wurden - Richtlinie 98/84/EG - Rechtlicher Schutz von zugangskontrollierten Diensten - Illegale Zugangsvorrichtung - Richtlinie ...

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen territoriale Exklusivitätsvereinbarungen bei der Übertragung von Fußballspielen gegen Unionsrecht

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Territoriale Exklusivitätsvereinbarungen bei Fußballübertragung EU-rechtswidrig

  • lehofer.at (Kurzinformation)

    Territorial abgegrenzte Übertragungsrechte beschränken Dienstleistungsfreiheit und können auch wettbewerbswidrig sein

  • heise.de (Pressebericht, 04.02.2011)

    EuGH vor Grundsatzentscheidung zum Pay-TV-Markt in Europa

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen territoriale Exklusivitätsvereinbarungen bei der Übertragung von Fußballspielen gegen Unionsrecht

  • kartellblog.de (Zusammenfassung)

    Gebietsschutz der exklusiven Lizenz - "Premier League”

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Europagericht verbietet Exklusivvermarktung von TV-Fußballrechten // Fußball-Schauen mit Decoderkarten aus dem Ausland erlaubt

Besprechungen u.ä. (3)

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tendenz in der Entscheidung zur Weitergabe von "gebrauchter" Software?

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    EuGH zu Fußballübertragungen: Bald Pay-TV aus England in der Kneipe um die Ecke?

  • sportrecht.org PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Seminararbeit zum Sportrecht: Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice vom 17.9.2008 (Rs. C-403/08) und vom 29.9.2008 (Rs. C-429/08) - Auswirkungen auf die europaweite Vermarktung von TV-Rechten an Fußballspielen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (56)

  • EuGH, 16.12.2009 - C-429/08

    Murphy

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-403/08
    C - Zur Rechtssache C-429/08.

    Auf die Frage 1 in der Rechtssache C-403/08 und die ersten beiden Fragen in der Rechtssache C-429/08 ist daher zu antworten, dass Bestimmung oder entsprechende Anpassung im Sinne von Art. 2 Buchst. e der Richtlinie 98/84 die Herstellung oder Veränderung eines Gerätes ist, um den Zugang zu einem geschützten Dienst in verständlicher Form ohne Erlaubnis des Diensteanbieters zu ermöglichen.

    Jedoch folgt daraus nicht, dass die Frage 3 in der Rechtssache C-429/08 dahin gehend zu beantworten wäre, dass Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 98/84 jede Beschränkung des Handels mit legalen Decoderkarten verböte.

    Auf die Frage 3 in der Rechtssache C-429/08 ist daher zu antworten, dass Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 98/84 einem Mitgliedstaat nicht die Anwendung einer nationalen Rechtsvorschrift verwehrt, mit der die Verwendung einer Zugangskontrollvorrichtung bei Verletzung vertraglicher Abreden über die Zugänglichkeit von Programmen in bestimmten Mitgliedstaaten, nach Angabe falscher Namen und/oder Adressen beim Erwerb der Zugangsvorrichtung oder die Verwendung einer für den privaten oder häuslichen Gebrauch bestimmten Zugangsvorrichtung für gewerbliche Zwecke untersagt wird.

    Da die Frage 4 der Rechtssache C-429/08 zur Gültigkeit von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 98/84 nach der Begründung im Vorabentscheidungsersuchen auf der Annahme beruht, diese Bestimmung stehe etwaigen Beschränkungen aus den genannten Gründen entgegen, muss sie nicht beantwortet werden.

    Auch eine Beantwortung der Fragen 2, 3 und 8 Buchst. a in der Rechtssache C-403/08 sowie von Frage 5 in der Rechtssache C-429/08 erübrigt sich.

    Die Bedeutung der Grundfreiheiten für die Verwendung der griechischen Decoderkarten wird insbesondere in den Fragen 6 und 7 in der Rechtssache C-429/08, aber auch in den Fragen 7 und 8 Buchst. b und c zur Rechtssache C-403/08 angesprochen.

    Dabei geht es dem Gericht in der Rechtssache C-429/08 um drei Fälle, die alternativ oder kumulativ vorliegen können:.

    Das Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache C-429/08 wirft weiterhin die Frage auf, ob sich an dem bislang gefundenen Ergebnis etwas ändert, wenn die Zugangskontrollvorrichtung durch Angabe eines falschen Namens und einer falschen Privatanschrift im ersten Mitgliedstaat beschafft und/oder aktiviert wurde und auf diese Weise die vertraglichen Gebietsbeschränkungen umgangen wurden, die für die Ausfuhr derartiger Vorrichtungen zur Verwendung außerhalb des ersten Mitgliedstaats gelten.

    Schließlich wird sowohl in der Rechtssache C-429/08 (Frage 6 Ziffer iii) als auch in der Rechtssache C-403/08 (Frage 8 Buchst. c) nach der Bedeutung einer vertraglichen Beschränkung gefragt, die Decoderkarten im Herkunftsstaat nur zu häuslichen oder privaten Zwecken zu verwenden, nicht aber zu gewerblichen Zwecken, für die ein höheres Abonnemententgelt zu entrichten ist.

    g) Zur Frage 7 in der Rechtssache C-429/08.

    h) Ergebnis zu den Fragen 6 und 7 in der Rechtssache C-429/08 sowie den Fragen 7, 8 Buchst. c und 9 in der Rechtssache C-403/08.

    Die zehnte Frage in der Rechtssache C-403/08 und die achte Frage in der Rechtssache C-429/08 sind identisch.

    Somit ist auf die zehnte Frage in der Rechtssache C-403/08 und auf die achte Frage in der Rechtssache C-429/08 zu antworten, dass, wenn ein Anbieter von Programminhalten eine Reihe von exklusiven Lizenzen jeweils für das Gebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten erteilt, denen zufolge das Fernsehunternehmen die Programminhalte nur in diesem Gebiet (einschließlich über Satellit) senden darf, und jede Lizenz eine vertragliche Verpflichtung enthält, wonach das Fernsehunternehmen zu verhindern hat, dass seine Satellitendecoderkarten, die den Empfang des lizenzierten Programminhalts ermöglichen, außerhalb des Lizenzgebiets verwendet werden, diese Lizenzvereinbarungen geeignet sind, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen.

    Zur Frage 3 der Rechtssache C-429/08.

    Zu den Fragen 6 und 7 in der Rechtssache C-429/08 und den Fragen 7, 8 Buchst. c und 9 in der Rechtssache C-403/08.

    Zur Frage 10 in der Rechtssache C-403/08 und zur Frage 8 in der Rechtssache C-429/08:.

  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-403/08
    32 - Urteil vom 7. Dezember 2006, SGAE (C-306/05, Slg. 2006, I-11519), und Beschluss vom 18. März 2010, 0rganismos Sillogikis Diacheirisis Dimiourgon Theatrikon kai Optikoakoustikon Ergon (C-136/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    33 - Vgl. Urteil SGAE (zitiert in Fn. 32, Randnrn. 37 ff.).

    34 - Urteil SGAE (zitiert in Fn. 32, Randnr. 44).

    50 - Urteil SGAE (zitiert in Fn. 32, Randnr. 41).

    51 - Urteil SGAE (zitiert in Fn. 32, Randnr. 30).

    52 - Urteil SGAE (zitiert in Fn. 32, Randnr. 40).

    53 - Vgl. die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 13. Juli 2006, SGAE (C-306/05, Slg. 2006, I-11519, Nr. 63).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.1999 - C-293/98

    EGEDA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-403/08
    45 - Vgl. zur Wirkung dieses Protokolls die Schlussanträge des Generalanwalts La Pergola vom 9. September 1999, Egeda (C-293/98, Slg. 2000, I-629, Nr. 17).

    49 - Siehe das Urteil vom 3. Februar 2000, Egeda (C-293/98, Slg. 2000, I-629), im Vergleich mit den Schlussanträgen des Generalanwalts La Pergola (zitiert in Fn. 45, Nrn. 17 ff.), und das Urteil vom 30. Juni 2005, Tod's und Tod's Frankreich (C-28/04, Slg. 2005, I-5781, Randnr. 14).

    54 - Vgl. zum Regelungsgehalt der Richtlinie 93/83 hinsichtlich der öffentlichen Wiedergabe die Urteile Egeda (C-293/98, zitiert in Fn. 49, Randnr. 25), und SGAE (zitiert in Fn. 32, Randnr. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2011 - C-135/10

    SCF - Urheberrechte und verwandte Schutzrechte - Richtlinien 92/100/EWG und

    12 - Schlussanträge von Generalanwältin Kokott vom 3. Februar 2011 in den noch anhängigen Rechtssachen Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-147/19

    Atresmedia Corporación de Medios de Comunicación

    33 Vgl. in diesem Sinne zum WIPO-Leitfaden zur Berner Übereinkunft (Genf, 1978) Urteil vom 7. Dezember 2006, SGAE (C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 41), sowie die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in den verbundenen Rechtssachen Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:43, Nr. 122).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht