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   Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1980 - 209/78   

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Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1980 - 209/78 (https://dejure.org/1980,10467)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.07.1980 - 209/78 (https://dejure.org/1980,10467)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Juli 1980 - 209/78 (https://dejure.org/1980,10467)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Heintz van Landewyck SARL und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - FEDETAB Vereinbarungen und Empfehlungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 16.11.1977 - 13/77

    INNO / ATAB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1980 - 209/78
    Am 2. April 1974 wandte sich das schon aus dem Verfahren 13/77 (GB-Inno- BM/Vereniging van de Kleinhandelaars in Tabak, Urteil vom 13. Oktober 1977, Slg. 1977, 2115) bekannte, Verbrauchermärkte betreibende Unternehmen GB- Entreprises SA (die spätere GB- Inno-BM) mit dem Antrag an die Kommission, im Hinblick auf die erwähnten "früheren Maßnahmen" ein Verfahren zur Feststellung eines Vorstoßes gegen die Artikel 85 und 86 des EWG-Vertrags einzuleiten.

    Ferner ließen die in Belgien geltenden Regeln betreffend die Preisüberwachung Preiserhöhungen nicht ohne weiteres zu, und für Tabakwaren gelte dort die Festpreisregel des Artikels 58 des belgischen Gesetzes vom 3. Juli 1969, die schon in der Rechtssache 13/77 (GB-Inno-BM/Vereniging van de Kleinhandelaars in Ta-.

    dd) Zur belgischen Festpreisregelung Nach dem am 1. Januar 1971 in Kraft getretenen Artikel 58 des belgischen Mehrwertsteuergesetzes, der uns schon aus dem Verfahren 13/77 bekannt ist,.

    Dem läßt sich meines Erachtens nicht mit einem Hinweis auf das Urteil der Rechtssache 13/77 (Slg. 1977, 2115 ff.) entgegentreten, in dem der genannte Artikel 58 unter dem Gesichtspunkt der Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels zu untersuchen war.

    Außerdem betonen sie, es sei nicht vertretbar, daß die Kommission in Ziffer 83 der Entscheidung, in der vom belgischen Festpreissystem gesprochen wird, auf Formulierungen aus dem Urteil der Rechtssache 13/77 Bezug nehme, um zu erklären, Artikel 85 Absatz 1 greife auch ein, wenn eine Einschränkung des Wettbewerbs durch eine innerstaatliche Gesetzesbestimmung begünstigt werde.

    - Vorwerfen kann man der Kommission in diesem Zusammenhang außerdem - und dies bezieht sich auf Punkt 83 der angegriffenen Entscheidung -, sie habe zu Unrecht die Erwägung aus dem Urteil 13/77 (Slg. 1977, 2141 ff.) Artikel 86 greife auch ein, wenn ein Mißbrauch durch nationale Regelungen begünstigt werde, für die Begründung ihrer Entscheidung verwendet.

  • EuGH, 15.07.1970 - 44/69

    Buchler & Co. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1980 - 209/78
    Von Bedeutung erscheint mir auch, daß in der Rechtsprechung - etwa im Urteil vom 15. Juli 1970 der Rechtssache 44/69 (Buchler & Co./Kommission, Slg. 1970, 733) - schon festgehalten wurde, es reiche für Wettbewerbsverfahren aus, wenn die Mitglieder der Kommission von der mit einer Anhörung beauftragten Person mit Hilfe von Protokollen und Bandaufzeichnungen unterrichtet worden und ihnen die Verwaltungsakten zugänglich gewesen seien.

    Insofern ist das Urteil der Rechtssache 44/69 (Buchler & Co./Kommission, Urteil vom 15. Juli 1970, Slg. 1970, 757) zu sogenannten "Gentlemen's Agreements" von Interesse.

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1980 - 209/78
    Denn nach der Rechtsprechung (Rechtssache 26/76, Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. KG/Kommission, Urteil vom 25. Oktober 1977, Slg. 1977, 1875 ff.) setzt Artikel 85 das Vorhandensein eines wirksamen Wettbewerbs (workable competition) voraus.
  • EuGH, 20.06.1978 - 28/77

    Tepea / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1980 - 209/78
    b) Sollte man aber, obwohl sich die unzulängliche Prüfung der Kommision, was die Spürbarkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung angeht, offensichtlich auf den gesamten zu beurteilenden Komplex bezieht, der Meinung sein, die angestellten Überlegungen rechtfertigten jedenfalls nicht eine Kritik an der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung des Teils der früheren Maßnahmen, der die quantitative Beschränkung der Anerkennung von Großhändlern bestimmter Kategorien und das Verbot des Weiterverkaufs durch Großhändler an andere Händler zum Inhalt hat, so wäre immer noch zu prüfen, ob insoweit die andere in Artikel 85 genannte Voraussetzung, die Eignung zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels, vorliegt, die ja ebenfalls spürbar sein muß (vgl. etwa das Urteil der Rechtssache 28/77, Tepea BV/Kommission, Urteil vom 20. Juni 1978, Slg. 1978, 1391).
  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1980 - 209/78
    Insofern kommt es vielmehr darauf an - dazu kann etwa auf das Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76 (United Brands Company und United Brands Continental BV/ Kommission, Slg. 1978, 308) verwiesen werden -, ob durch den der Kommission anzulastenden Verstoß der Gang des Verfahrens entscheidend beeinflußt wurde und ob angenommen werden kann, daß dieses bei korrektem Verlauf mit einem anderen Resultat abgeschlossen worden wäre.
  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1980 - 209/78
    Sie hat außerdem, unter Bezugnahme auf das Urteil 73/74 (Groupement des fabricants de papiers peints de Belgique und andere/Kommission, Urteil vom 26. November 1975, Slg. 1975, 1491), darauf hingewiesen, daß Entsprechendes zu gelten habe bei Klauseln über andere Geschäftsbedingungen, wenn Hauptelemente des Preises als Richtwerte festgesetzt werden, was im vorliegenden Fall für die den Abnehmern der Hersteller gewährten Vergütungen zutrifft.
  • EuGH, 14.07.1972 - 49/69

    BASF / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1980 - 209/78
    Grundig-Verkaufs-GmbH/Kommission, Urteil vom 13. Juli 1966, Slg. 1966, 386) ausdrücklich betont wurde, es sei nicht notwendig, den an einem Kartellverfahren Beteiligten "sämtliche Unterlagen mitzuteilen"; entscheidend sei nur (vgl. Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 49/69, Badische Anilin- und Soda- Fabrik AG/Kommission, Slg. 1972, 731), daß "die Betroffenen über die wesentlichen Tatsachen in Kenntnis gesetzt werden, auf die sich die Kommission für die in Betracht gezogenen Beschwerdepunkte stützt".
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