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   Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-229/08   

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https://dejure.org/2009,26639
Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-229/08 (https://dejure.org/2009,26639)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.09.2009 - C-229/08 (https://dejure.org/2009,26639)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. September 2009 - C-229/08 (https://dejure.org/2009,26639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Wolf

    Richtlinie 2000/78/CE - Verbot der Altersdiskriminierung - Höchstaltersgrenze zur Einstellung in den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst von 30 Jahren - Rechtfertigung - Ziel, eine ausgewogene Altersstruktur zu schaffen, durch die die Einsatzbereitschaft und das ...

  • EU-Kommission PDF

    Colin Wolf gegen Stadt Frankfurt am Main.

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Einstellung von Beamten der Feuerwehrlaufbahn auf 30 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff "wesentliche und entscheidende ...

  • EU-Kommission

    Colin Wolf gegen Stadt Frankfurt am Main.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - Deutschland. Richtlinie 2000/78/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Einstellung von Beamten der Feuerwehrlaufbahn auf 30 ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bestätigung deutscher Altersgrenzen

  • hensche.de (Zusammenfassung)

    Höchstalter von 30 bei der Einstellung von Feuerwehrleuten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-229/08
    8 - Urteil vom 18. Juni 2009, Hütter (C-88/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Altersgrenze; angemessenes Verhältnis von

    In seinen Schlussanträgen vom 3. September 2009 in der noch nicht entschiedenen Rechtssache C-229/08 (Wolf gegen Frankfurt am Main) hat Generalanwalt Bot nochmals hervorgehoben, dass Einstellungsaltersgrenzen sowohl aus dem Gesichtspunkt der Eignung im Hinblick auf besondere körperliche Anforderungen (Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG) als auch im Hinblick auf die weiteren in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG genannten Gesichtspunkte gerechtfertigt werden können.
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