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   Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08   

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https://dejure.org/2009,6594
Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08 (https://dejure.org/2009,6594)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.09.2009 - C-304/08 (https://dejure.org/2009,6594)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. September 2009 - C-304/08 (https://dejure.org/2009,6594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Plus Warenhandelsgesellschaft

    Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung - Statthafter Auslegungsgegenstand - Entscheidungserheblichkeit - Kopplungsangebote - Richtlinie 2005/29/EG - Richtlinienkonforme Auslegung - Harmonisierung - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken von ...

  • EU-Kommission PDF

    Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eV gegen Plus Warenhandelsgesellschaft mbH.

    Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Nationale Regelung, mit der Geschäftspraktiken, die die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig machen, grundsätzlich verboten ...

  • EU-Kommission

    Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eV gegen Plus Warenhandelsgesellschaft mbH.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesgerichtshof - Deutschland. Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Nationale Regelung, mit der Geschäftspraktiken, die die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Deutsches Verbot der Kopplung von Gewinnspiel und Absatz (§ 4 Nr. 6 UWG) ist nicht mit europäischem Recht vereinbar

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kopplungsverbot in § 4 Nr. 6 UWG a. F. verstößt gegen Richtlinie

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (69)

  • EuGH, 23.04.2009 - C-261/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT EINER NATIONALEN REGELUNG ENTGEGEN, DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08
    Nützliche Hinweise für die Beantwortung der Vorlagefrage lassen sich aus dem am 23. April 2009 verkündeten Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-261/07 (VTB-VAB) und C-299/07 (Galatea)(7) entnehmen, in denen der Gerichtshof ebenfalls um Auslegung der Richtlinie 2005/29 ersucht worden ist.

    Wie ich in meinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-261/07 (VTB-VAB) und C-299/07 (Galatea) ausgeführt habe(25), ist damit auch die Pflicht verbunden, alles zu unterlassen, was das Ziel einer Richtlinie vereiteln könnte.

    Wie ich in meinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-261/07 (VTB-VAB) und C-299/07 (Galatea) ausführlich dargelegt habe(34) und wie der Gerichtshof im Urteil in denselben Rechtssachen bestätigt hat(35), sind Kopplungsangebote geschäftliche Handlungen, die eindeutig in den Rahmen der Geschäftsstrategie eines Gewerbetreibenden gehören und unmittelbar mit der Absatzförderung und dem Verkauf zusammenhängen.

    Wie ich bereits in meinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-261/07 (VTB-VAB) und C-299/07 (Galatea) erklärt habe(73), lässt sich die Frage, ob Kopplungsverbote deshalb als unlauter zu bewerten sind, weil sie die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie erfüllen, nämlich nicht allgemeingültig beantworten, sondern es bedarf hierzu vielmehr einer Beurteilung der konkreten Geschäftspraxis im Einzelfall.

    7 - Urteil vom 23. April 2009, VTB-VAB und Galatea (C-261/07 und C-299/07, Slg. 2009, I-0000).

    8 - Vgl. meine Schlussanträge vom 21. Oktober 2008, VTB-VAB und Galatea (C-261/07 und C-299/07, Urteil angeführt in Fn. 7, Nr. 48).

    16 - Vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38), vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a. (C-18/01, Slg. 2003, I-5321, Randnr. 19), vom 5. Februar 2004, Schneider (C-380/01, Slg. 2004, I-1389, Randnr. 21), vom 19. April 2007, Asemfo (C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Randnr. 30), und Urteil VTB-VAB und Galatea (oben in Fn. 7 angeführt, Randnr. 32).

    35 - Urteil VTB-VAB und Galatea (oben in Fn. 6 angeführt, Randnrn. 48 und 50).

    44 - Vgl. Urteil VTB-VAB und Galatea (oben in Fn. 7 angeführt, Randnr. 52).

  • EuGH, 21.10.1999 - C-97/98

    Jägerskiöld

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08
    Sie verweist dabei auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil Jägerskiöld(5).

    Sie beruft sich dabei auf das Urteil Jägerskiöld(13), in dem es in Randnr. 45 heißt, dass "die Bestimmungen des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr keine Anwendung auf einen Sachverhalt wie denjenigen des Ausgangsverfahrens finden, dessen Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen".

    5 - Urteil vom 21. Oktober 1999, Jägerskiöld (C-97/98, Slg. 1999, I-7319, Randnr. 45).

    13 - Urteil Jägerskiöld (oben in Fn. 5 angeführt, Randnr. 45).

  • EFTA-Gerichtshof, 30.05.2007 - E-3/06

    Ladbrokes Ltd. gegen Regierung Norwegens - Binnenmarkt und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08
    Vgl. ferner die Urteile des EFTA-Gerichtshofs vom 14. März 2007, EFTA Surveillance Authority/Norwegen (E-1/06, EFTA Court Report 2007, Randnr. 34), und vom 30. Mai 2007, Ladbrokes Ltd./The Government of Norway, Ministry of Culture and Church Affairs and Ministry of Agriculture and Food (E-3/06, EFTA Court Report 2007, Randnr. 44).

    Vgl. ferner die Urteile des EFTA-Gerichtshofs vom 14. März 2007, EFTA Surveillance Authority/Norwegen (E-1/06, EFTA Court Report 2007, Randnr. 29), und vom 30. Mai 2007, Ladbrokes Ltd./The Government of Norway, Ministry of Culture and Church Affairs and Ministry of Agriculture and Food (E-3/06, EFTA Court Report 2007, Randnr. 42).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08

    E. Friz - Richtlinie 85/577 - Verbraucherschutz bei außerhalb von Geschäftsräumen

    Vgl. im Zusammenhang mit der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (ABl. L 149, S. 22) meine Schlussanträge vom 3. September 2009 in der Rechtssache Plus Warenhandelsgesellschaft (C-304/08, Verfahren anhängig, Randnr. 64).
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