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   Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2014 - C-375/13   

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https://dejure.org/2014,23464
Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2014 - C-375/13 (https://dejure.org/2014,23464)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.09.2014 - C-375/13 (https://dejure.org/2014,23464)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. September 2014 - C-375/13 (https://dejure.org/2014,23464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kolassa

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verbraucherverträge - Verbraucher mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, der auf dem Sekundärmarkt von einem Vermittler mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat Papiere erworben ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verbraucherverträge - Verbraucher mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, der auf dem Sekundärmarkt von einem Vermittler mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat Papiere erworben ...

  • rechtsportal.de

    Zuständiges Gericht für Haftungsklage aus Wertpapierkauf gegen die ausgebende Bank bei Erwerb der von in anderem Mitgliedstaat gelegenen Bank an Geschäftskunden ausgegebenen Zertifikate durch Privatperson unter Beteiligung einer abwickelnden Bank in weiterem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 10.06.2004 - C-168/02

    Kronhofer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2014 - C-375/13
    Überdies hat der Gerichtshof im Urteil Kronhofer (EU:C:2004:364) entschieden, dass Art. 5 Nr. 3 des Brüsseler Übereinkommens dahin auszulegen ist, dass sich die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" nicht schon deshalb auf den Ort des Klägerwohnsitzes - als Ort des "Mittelpunkts seines Vermögens" - bezieht, weil dem Kläger nach seinem Vorbringen durch den Verlust von Vermögensbestandteilen in einem anderen Vertragsstaat ein finanzieller Schaden entstanden ist(29).

    Auch wenn der in der Vorlageentscheidung geschilderte Sachverhalt keine hinreichend konkreten Angaben enthält, um jeden Zweifel hinsichtlich der Bestimmung des Ortes des Schadenseintritts zu beseitigen, ist doch klar ersichtlich, dass der Sachverhalt der vorliegenden Rechtssache nicht mit dem der Rechtssache vergleichbar ist, in der das Urteil Kronhofer (EU:C:2004:364) ergangen ist.

    24 - Urteil Kronhofer (C-168/02, EU:C:2004:364).

    29 - Urteil Kronhofer (EU:C:2004:364, Rn. 21).

    31 - Urteil Kronhofer (EU:C:2004:364, Rn. 18).

  • EuGH, 17.06.1992 - C-26/91

    Handte / TMCS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2014 - C-375/13
    Wie in der Rechtssache, in der das Urteil Handte (EU:C:1992:268) ergangen ist, liegt aber eine Kette von Verträgen vor, und es kann nicht davon ausgegangen werden, dass zwischen Herrn Kolassa und der Barclays Bank eine "von einer Partei gegenüber einer anderen freiwillig eingegangene Verpflichtung" besteht.

    18 - C-26/91, EU:C:1992:268, Rn. 15. Vgl. auch Urteil OTP Bank (C-519/12, EU:C:2013:674, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    19 - Anzumerken ist, dass der Gerichtshof im Urteil Handte (EU:C:1992:268) Art. 5 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens ausgelegt hat.

    20 - Urteil Handte (EU:C:1992:268, Rn. 17).

  • EuGH, 06.09.2012 - C-190/11

    Die Möglichkeit für einen Verbraucher, einen ausländischen Gewerbetreibenden vor

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2014 - C-375/13
    6 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Engler (C-27/02, EU:C:2005:33, Rn. 33), Pammer und Hotel Alpenhof (C-585/08 und C-144/09, EU:C:2010:740, Rn. 55), Mühlleitner (C-190/11, EU:C:2012:542, Rn. 28) sowie Ceská sporitelna (EU:C:2013:165, Rn. 25).

    11 - Urteile Pammer und Hotel Alpenhof (EU:C:2010:740, Rn. 53) sowie Mühlleitner (EU:C:2012:542, Rn. 26).

    12 - Urteile Pammer und Hotel Alpenhof (EU:C:2010:740, Rn. 70) sowie Mühlleitner (EU:C:2012:542, Rn. 33).

    13 - Vgl. Urteil Mühlleitner (EU:C:2012:542, Rn. 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19

    Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    Diese Rechtsprechung ist nämlich dahin zu verstehen, dass das angerufene Gericht in diesem Stadium nicht das Verteidigungsvorbringen des Beklagten in der Sache, sondern sein etwaiges Vorbringen zur Zuständigkeit - z. B. in Bezug auf den Ort des Schadenseintritts im Sinne von Art. 7 Nr. 2 der Brüssel-Ia-Verordnung usw. - zu berücksichtigen hat (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Kolassa, C-375/13, EU:C:2014:2135, Nr. 77).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2016 - C-12/15

    Universal Music International Holding

    31 - Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Kolassa (C-375/13, EU:C:2014:2135, Nr. 64).

    34 - Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Kolassa (C-375/13, EU:C:2014:2135, Nr. 69).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-265/21

    AB und AB-CD (Titre de propriété sur des œuvres d'art)

    52 Vgl. u. a. Mankowski, P., in Brussels Ibis Regulation - Commentary , a. a. O., S. 164, Abs. 43. Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Kolassa (C-375/13, EU:C:2014:2135, Nr. 49).

    104 Vgl. Urteile vom 4. März 1982, Effer (38/81, EU:C:1982:79, Rn. 7 und 8), und vom 28. Januar 2015, Kolassa (C-375/13, EU:C:2015:37, Rn. 61), sowie meine Schlussanträge in dieser Rechtssache (C-375/13, EU:C:2014:2135, Nr. 74).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2018 - C-308/17

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die

    91 Vgl. Urteil Kolassa (Rn. 40) im Zusammenhang mit den Schlussanträgen des Generalanwalts Szpunar in dieser Rechtssache (Kolassa, C-375/13, EU:C:2014:2135, Fn. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2019 - C-694/17

    Pillar Securitisation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche

    16 Vgl. Urteil vom 28. Januar 2015, Kolassa (C-375/13, EU:C:2015:37, Rn. 22), sowie meine Schlussanträge in dieser Rechtssache (C-375/13, EU:C:2014:2135, Nr. 33).
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