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   Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-566/15   

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https://dejure.org/2017,13275
Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-566/15 (https://dejure.org/2017,13275)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.05.2017 - C-566/15 (https://dejure.org/2017,13275)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - C-566/15 (https://dejure.org/2017,13275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Erzberger

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Art. 18 und 45 AEUV - Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat einer Gesellschaft - Nationale Regelung, nach der allein die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer das aktive und passive ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Art. 18 und 45 AEUV - Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat einer Gesellschaft - Nationale Regelung, nach der allein die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer das aktive und passive ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Europarechtskonformität der deutschen Mitbestimmungsregelungen über das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ("Erzberger")

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    DISC - Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist das deutsche Mitbestimmungsgesetz mit dem Unionsrecht vereinbar

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Deutsche Mitbestimmung mit Unionsrecht vereinbar

  • lto.de (Pressebericht, 04.05.2017)

    Erzberger ./. TUI: Deutsche Mitbestimmung mit Unionsrecht vereinbar

Besprechungen u.ä. (4)

  • boeckler.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung mit EU-Recht vereinbar

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Deutsche Unternehmensmitbestimmung vereinbar mit Unionsrecht

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung: Wahlrecht von Arbeitnehmern ausländischer Konzernunternehmen - Wie wird der EuGH entscheiden?

  • DER BETRIEB (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 18.05.2017)

    Mitbestimmungsgesetz: Können deutsche Unternehmen aufatmen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 961
  • NZG 2017, 703
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (57)

  • EuGH, 29.03.2007 - C-347/04

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-566/15
    Vgl. Urteil vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz (C-347/04, EU:C:2007:194, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    68 Vgl. Urteil vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz (C-347/04, EU:C:2007:194, Rn. 69).

    Insoweit hat der Gerichtshof auf die Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Rewe Zentralfinanz (C-347/04, EU:C:2006:350, Nr. 49) Bezug genommen.

    72 Vgl. insoweit Urteile vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz (C-347/04, EU:C:2007:194, Rn. 69), und vom 8. Juni 2016, Hünnebeck (C-479/14, EU:C:2016:412, Rn. 66).

  • EuGH, 13.07.2016 - C-187/15

    Pöpperl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-566/15
    25 Vgl. u. a. Urteil vom 13. Juli 2016, Pöpperl (C-187/15, EU:C:2016:550, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2011, Casteels (C-379/09, EU:C:2011:131, Rn. 29 und 30), sowie vom 13. Juli 2016, Pöpperl (C-187/15, EU:C:2016:550, Rn. 24 bis 26).

    53 Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 13. Juli 2016, Pöpperl (C-187/15, EU:C:2016:550, Rn. 24).

  • EuGH, 18.05.1994 - C-118/92

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-566/15
    Vgl. auch Urteil vom 18. Mai 1994, Kommission/Luxemburg (C-118/92, EU:C:1994:198).

    24 Anzumerken ist, dass die Rechtssache, in der das Urteil vom 8. Mai 1994, Kommission/Luxemburg (C-118/92, EU:C:1994:198), ergangen ist, im Unterschied zur vorliegenden Rechtssache eine Regelung betraf, die in dem betreffenden Mitgliedstaat beschäftigten Arbeitnehmern , die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten waren, das Recht vorenthielt, an den Wahlen zu den Berufskammern teilzunehmen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-437/17

    Gemeinsamer Betriebsrat EurothermenResort Bad Schallerbach - Vorlage zur

    41 Vgl. u. a. Urteile vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon (C-212/06, EU:C:2008:178, Rn. 45), vom 10. März 2011, Casteels (C-379/09, EU:C:2011:131, Rn. 22), und vom 18. Juli 2017, Erzberger (C-566/15, EU:C:2017:562, Rn. 33).

    42 Urteil vom 18. Juli 2017, Erzberger (C-566/15, EU:C:2017:562, Rn. 34 und 35).

    43 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly in der Rechtssache Graf (C-190/98, EU:C:1999:423, Nr. 32): "Im Normalfall muss der Wanderarbeitnehmer den einzelstaatlichen Arbeitsmarkt so nehmen, wie er ist." Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Erzberger (C-566/15, EU:C:2017:347, Nrn. 74 und 78).

  • LG Hamburg, 06.02.2018 - 403 HKO 130/17

    Antrag im Statusfeststellungsverfahren zurückgewiesen

    Zwar werden insbesondere in neuerer Zeit beachtliche Argumente dafür angeführt, dass die Einbeziehung der im Ausland beschäftigten Mitarbeiter in die deutschen Mitbestimmungsregeln nicht unbedingt einen Eingriff in die Souveränität oder Gesetzgebungskompetenz der betroffenen Beschäftigungsstaaten darstellen müsse (vgl. Rz. 91 ff. des Schlussantrags vom 04.05.2017 des Generalanwalts des EuGH in der Rechtssache C-566/15, BeckRS 2017, 109457).
  • LG Hamburg, 06.02.2018 - 403 HKO 131/17

    Bijou Brigitte: Antrag im Statusfeststellungsverfahren abgewiesen

    Zwar werden insbesondere in neuerer Zeit beachtliche Argumente dafür angeführt, dass die Einbeziehung der im Ausland beschäftigten Mitarbeiter in die deutschen Mitbestimmungsregeln nicht unbedingt einen Eingriff in die Souveränität oder Gesetzgebungskompetenz der betroffenen Beschäftigungsstaaten darstellen müsse (vgl. Rz. 91 ff. des Schlussantrags vom 04.05.2017 des Generalanwalts des EuGH in der Rechtssache C-566/15, BeckRS 2017, 109457).
  • LG Hamburg, 02.05.2018 - 417 HKO 74/17

    Statusfeststellungsantrag zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats - zählen

    Zwar werden insbesondere in neuerer Zeit beachtliche Argumente dafür angeführt, dass die Einbeziehung der im Ausland beschäftigten Mitarbeiter in die deutschen Mitbestimmungsregeln nicht unbedingt einen Eingriff in die Souveränität oder Gesetzgebungskompetenz der betroffenen Beschäftigungsstaaten darstellen müsse (vgl. Rz. 91 ff. des Schlussantrags vom 04.05.2017 des Generalanwalts des EuGH in der Rechtssache C-566/15, BeckRS 2017, 109457).
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