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   Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1982 - 104/81   

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Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1982 - 104/81 (https://dejure.org/1982,10861)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.05.1982 - 104/81 (https://dejure.org/1982,10861)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Mai 1982 - 104/81 (https://dejure.org/1982,10861)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt Mainz gegen C.A. Kupferberg & Cie KG a.A..

    Wirkungen der Freihandelsabkommen - Steuerliche Diskriminierung

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 27.02.1980 - 168/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1982 - 104/81
    Schließlich haben Sie in den Urteilen vom 27. Februar 1980 in den Rechtssachen 168/78 (Kommission/Frankreich, Sig. S. 347), 169/78 (Kommission/Italien, Slg. S. 385) und 171/78 (Kommission/Dänemark, Slg. S. 447), in denen es um die Vergleichbarkeit der steuerlichen Belastung alkoholischer Getränke ging, wegen der Schwierigkeiten, sachliche Unterscheidungskriterien zu finden, die Frage offen gelassen, ob die fraglichen Getränke ganz oder teilweise gleichartige Waren im Sinne des Artikels 95 Absatz 1 waren; Sie haben festgestellt, daß die eingeführten Getränke mindestens teilweise im Wettbewerb mit den betreffenden inländischen Erzeugnissen standen und daß deshalb von einem Verstoß gegen Artikel 95 Absatz 2 auszugehen war.

    Die Erklärung für diese Rechtsprechung liegt, wie der Gerichtshof in der Rechtssache 168/78 bestätigt hat, darin, daß Artikel 95 "die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Besteuerung für inländische und eingeführte Erzeugnisse sicherstellen [soll]".

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1982 - 104/81
    Sie trägt insbesondere, wie Sie bereits in dem Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64 (Costa/Enel, Slg. S. 1251) festgestellt haben, der Tatsache Rechnung, daß "zum Unterschied von gewöhnlichen internationalen Verträgen ... der EWG-Vertrag eine eigene Rechtsordnung geschaffen [hat], die bei seinem Inkrafttreten in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten aufgenommen worden und von ihren Gerichten anzuwenden ist".
  • EuGH, 07.05.1981 - 153/80

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1982 - 104/81
    In den Rechtssachen Schneider-Import (Slg. 1980, 3469), Rumhaus Hansen (Slg. 1981, 1165) sowie in den Rechtssachen 140/79 (Chemial Farmaceutici, Urteil vom 14. Januar 1981, Slg. S. 1) und 46/80 (Vinal, Urteil vom 14. Januar 1981, Slg. S. 77) haben Sie außerdem erklärt, daß eine differenzierende Besteuerung von Erzeugnissen, die dieselbe Verwendbarkeit besitzen und für dieselben Zwecke benutzt werden können, als solche nicht diskriminierend im Sinne von Artikel 95 EWG-Vertrag ist, wenn die unterschiedliche Behandlung auf legitimen, objektiv gerechtfertigten Kriterien, beispielsweise der Verschiedenheit der Ausgangsstoffe oder der angewandten Herstellungsverfahren, beruht.
  • EuGH, 30.10.1980 - 26/80

    Schneider-Import / Hautzollamt Mainz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1982 - 104/81
    In den Rechtssachen Schneider-Import (Slg. 1980, 3469), Rumhaus Hansen (Slg. 1981, 1165) sowie in den Rechtssachen 140/79 (Chemial Farmaceutici, Urteil vom 14. Januar 1981, Slg. S. 1) und 46/80 (Vinal, Urteil vom 14. Januar 1981, Slg. S. 77) haben Sie außerdem erklärt, daß eine differenzierende Besteuerung von Erzeugnissen, die dieselbe Verwendbarkeit besitzen und für dieselben Zwecke benutzt werden können, als solche nicht diskriminierend im Sinne von Artikel 95 EWG-Vertrag ist, wenn die unterschiedliche Behandlung auf legitimen, objektiv gerechtfertigten Kriterien, beispielsweise der Verschiedenheit der Ausgangsstoffe oder der angewandten Herstellungsverfahren, beruht.
  • EuGH, 04.04.1968 - 27/67

    Fink-Frucht GmbH / Hauptzollamt München-Landsbergerstrasse

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1982 - 104/81
    Im übrigen haben Sie im Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 27/67 (Fink-Frucht, Slg. S. 333) eine solche Wirkung auch Artikel 95 Absatz 2 EWG-Vertrag zuerkannt, der "schlechthin ein Verbot von Schutzmaßnahmen [enthält], das die notwendige Ergänzung zu dem Verbot des Absatzes 1 darstellt".
  • EuGH, 13.03.1979 - 91/78

    Hansen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1982 - 104/81
    Schließlich kann entgegen der Auffassung der Klägerin des Ausgangsverfahrens auch nicht Ihr Urteil vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78 (Hansen,.
  • EuGH, 22.06.1976 - 127/75

    Bobie Getränkevertrieb / Hauptzollamt Aachen Nord

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1982 - 104/81
    Wie Sie in der Rechtssache Bobie (Slg. 1976, 1079) zu Artikel 95 EWG-Vertrag.
  • EuGH, 16.06.1966 - 57/65

    Lütticke / Hauptzollamt Saarlouis

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1982 - 104/81
    Seit dem Urteil vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Lütticke, Slg. S. 257) .hat der Gerichtshof Artikel 95 EWG-Vertrag unmittelbare Wirkung zuerkannt, obwohl sich auch diese Bestimmung nach ihrem Wortlaut nur an die Mitgliedstaaten richtet.
  • EuGH, 17.02.1976 - 45/75

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1982 - 104/81
    Insoweit bin ich mit dem Bundesfinanzhof der Ansicht, daß sich bereits dem Wortlaut von Artikel 95 EWG-Vertrag wie auch Ihrer Rechtsprechung - ich meine hier insbesondere die Urteile in den Rechtssachen 45/75, 148/77, 26/80 (das letztgenannte vom 30. Oktober 1980, Firma Schneider- . Import GmbH & Co. KG/Hauptzollamt Mainz, Slg. S. 3469) und 153/80 (vom 7. Mai 1981, Rumhaus Hansen GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg, Slg. S. 1165) - entnehmen läßt, daß die Frage, ob eine steuerliche Diskriminierung im Sinne dieser Bestimmung gegeben ist, nur anhand eines konkreten Belastungsvergleichs entschieden werden kann.
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