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   Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88   

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Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88 (https://dejure.org/1991,21487)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.02.1991 - 361/88 (https://dejure.org/1991,21487)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Februar 1991 - 361/88 (https://dejure.org/1991,21487)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Richtlinie - Natur der Maßnahme zur Umsetzung in innerstaatliches Recht - Luftverschmutzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 09.04.1987 - 363/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
    - Siehe unter Punkt 8 der Schlußanträge von Herrn Van Gerven sowie die Verweisung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733), wo es heißt: "Da die Kommission eine praktische Auswirkung tatsächlich nicht festgestellt hat, ist zu prüfen, ob eine negative Auswirkung zumindest theoretisch möglich ist." I-.

    Das Zitat stammt aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7).

    Siehe auch das Urteil des Gerichtshofes vom 3. März 1988 in der Rechtssache 116/86, (Kommission/Italien, Slg. 1988, 1323, Randnr. 21).

  • EuGH, 23.05.1985 - 29/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
    3 - Siehe auch die Schlußanträge von Herrn Van Gerven unter Punkt 8 sowie die Verweisung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnrn. 28 und 31).

    - Siehe das Urteil vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 28).

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
    - BVerfGE 78, 214, 227.8 - Siehe das Urteil vora 17. September 1987 in der Rechtssache 291/84 (Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 3483, Randnr. 15).
  • EuGH, 17.09.1987 - 291/84

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
    - BVerfGE 78, 214, 227.8 - Siehe das Urteil vora 17. September 1987 in der Rechtssache 291/84 (Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 3483, Randnr. 15).
  • EuGH, 27.04.1988 - 252/85

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
    4 - Siehe die Verweisung durch Herrn Van Gerven auf das Urteil des Gerichtshofes vom 27. April 1988 in der Rechtssache 252/85 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 2243, Randnr. 19) sowie auf das bereits zitierte Urteil vom 15. März 1990, Kommission/Niederlande, Randnrn.
  • EuGH, 03.03.1988 - 116/86

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
    Siehe auch das Urteil des Gerichtshofes vom 3. März 1988 in der Rechtssache 116/86, (Kommission/Italien, Slg. 1988, 1323, Randnr. 21).
  • EuGH, 15.03.1990 - 339/87

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
    Im vorliegenden Zusammenhang ist zunächst zu unterstreichen, daß es für die Annahme einer ordnungsgemäßen Umsetzung einer Richtlinie nicht genügt, daß diese tatsächlich beachtet wird: Auch rechtlich muß die Anwendung der Richtlinie in vollem Umfang gewährleistet sein 1. In seinem Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-851, Randnr. 25) hat der Gerichtshof daher ausgeführt, daß.
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
    Es ist daher festzustellen, daß die Bundesrepublik Deutschland die in den Richtlinien 80/779 und 82/884 des Rates festge- 6 - BVerwGE 72, 300, 316 f.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.1990 - 131/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
    Diese Verpflichtung ist in den Schlußanträgen, die Generalanwalt Van Gerven vor recht kurzer Zeit - am 25. September 1990 - in der Rechtssache C-131/88 vorgetragen hat, in der sich dieselben Parteien gegenüberstehen, ausführlich geprüft worden (Urteil vom 28. Februar 1991, Slg. 1991, 1-825).
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