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   Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-364/10   

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https://dejure.org/2012,818
Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-364/10 (https://dejure.org/2012,818)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.03.2012 - C-364/10 (https://dejure.org/2012,818)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. März 2012 - C-364/10 (https://dejure.org/2012,818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ungarn / Slowakei

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 259 AEUV - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen - Einreiseverbot in die Slowakische Republik für den Präsidenten Ungarns - Anwendung des ...

  • EU-Kommission PDF
  • EU-Kommission

    Ungarn / Slowakei

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 259 AEUV - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen - Einreiseverbot in die Slowakische Republik für den Präsidenten Ungarns - Anwendung des ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Unionsbürgerschaft - Nach Ansicht des Generalanwalts Bot hat die Slowakische Republik dadurch, dass sie dem Präsidenten Ungarns, Herrn Sólyom, die Einreise in ihr Hoheitsgebiet nicht gestattet hat, nicht gegen das Recht der Union verstoßen

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    EU-Recht setzt Ungarns Isolation Grenzen (aber sehr, sehr weite)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-364/10
    Schließlich seien viertens die Urteile RTE und ITP/Kommission sowie Bogiatzi nur relevant, wenn die Zuständigkeit der Union nicht bestritten werde, was im vorliegenden Fall gerade nicht zutreffe.

    5 - Ungarn stützt sich auf die Urteile vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission (C-241/91 P und C-242/91 P, Slg. 1995, I-743, Randnr. 84), und vom 22. Oktober 2009, Bogiatzi (C-301/08, Slg. 2009, I-10185, Randnr. 19), in denen der Gerichtshof entschieden hat, dass "die Bestimmungen einer vor Inkrafttreten des Vertrags geschlossenen Übereinkunft in den innergemeinschaftlichen Beziehungen nicht geltend gemacht werden [können]".

  • EuGH, 24.11.1992 - C-286/90

    Anklagemindigheden / Poulsen und Diva Navigation

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-364/10
    Drittens ergebe sich aus den Urteilen Poulsen und Diva Navigation sowie Racke keine Pflicht des Unionsgesetzgebers, für jeden Rechtsakt des Sekundärrechts den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich der Verträge im Zusammenhang mit dem Völkerrecht anzugeben.

    4 - Ungarn führt insoweit die Urteile vom 24. November 1992, Poulsen und Diva Navigation (C-286/90, Slg. 1992, I-6019, Randnr. 9), und vom 16. Juni 1998, Racke (C-162/96, Slg. 1998, I-3655, Randnr. 45), an.

  • EuGH, 22.10.2009 - C-301/08

    Bogiatzi - Verkehrspolitik - Verordnung (EG) Nr. 2027/97 - Warschauer Abkommen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-364/10
    5 - Ungarn stützt sich auf die Urteile vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission (C-241/91 P und C-242/91 P, Slg. 1995, I-743, Randnr. 84), und vom 22. Oktober 2009, Bogiatzi (C-301/08, Slg. 2009, I-10185, Randnr. 19), in denen der Gerichtshof entschieden hat, dass "die Bestimmungen einer vor Inkrafttreten des Vertrags geschlossenen Übereinkunft in den innergemeinschaftlichen Beziehungen nicht geltend gemacht werden [können]".
  • EuGH, 16.06.1998 - C-162/96

    Racke

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-364/10
    4 - Ungarn führt insoweit die Urteile vom 24. November 1992, Poulsen und Diva Navigation (C-286/90, Slg. 1992, I-6019, Randnr. 9), und vom 16. Juni 1998, Racke (C-162/96, Slg. 1998, I-3655, Randnr. 45), an.
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