Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2013 - C-144/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
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Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Zuständigkeit des angerufenen Gerichts aufgrund der Einlassung des Beklagten - Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls
- EU-Kommission
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Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Zuständigkeit des angerufenen Gerichts aufgrund der Einlassung des Beklagten - Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls“
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen bei rügelosem Einspruch gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen bei rügelosem Einspruch gegen Europäischen Zahlungsbefehl; Schlussanträge des Generalstaatsanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Obersten Gerichtshofs
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2013 - C-144/12
- EuGH, 13.06.2013 - C-144/12