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   Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-131/03 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-131/03 P (https://dejure.org/2006,13085)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.04.2006 - C-131/03 P (https://dejure.org/2006,13085)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. April 2006 - C-131/03 P (https://dejure.org/2006,13085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, Klage bei einem Gericht eines Drittstaats zu erheben - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission

    Finanzvorschriften , Eigene Mittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (44)

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-131/03
    Die angefochtenen Entscheidungen seien daher offensichtlich rechtswidrig, und die Klagen hätten nach der Entscheidung im Urteil IBM/Kommission(50) über die gerichtliche Nachprüfbarkeit vorbereitender Maßnahmen unter außergewöhnlichen Umständen dann, wenn diese Maßnahmen "die Rechtswidrigkeit gewissermaßen auf der Stirn tragen", für zulässig erklärt werden müssen.

    Mit dem Hinweis im Urteil FNAB/Rat(51) auf die "ausdrücklich im Vertrag festgelegten Zulässigkeitskriterien" habe sich der Gerichtshof auf die Kriterien der unmittelbaren und individuellen Betroffenheit und nicht auf die im Urteil IBM/Kommission genannten außergewöhnlichen Umstände bezogen.

    Spanien trägt darüber hinaus vor, das Urteil IBM/Kommission habe nicht die ihm von den Rechtsmittelführerinnen zugeschriebene Bedeutung.

    Im Urteil IBM/Kommission(60) hat er sodann (in engerem Sinne, keineswegs aber in Widerspruch zu seinen früheren Formulierungen) festgestellt: "Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes sind alle Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, welche die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen, Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Anfechtungsklage ... gegeben ist." Dieses Kriterium der Rechtswirkung für den Kläger wird in ständiger Rechtsprechung angewandt, zuletzt im Urteil Kommission/Greencore(61), in dem es neben der allgemeineren Formulierung steht.

    7 - Randnr. 77 des angefochtenen Urteils, in der u. a. auf das Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 (IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9) und den Beschluss vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-117/91, Bosman/Kommission, Slg. 1991, I-4837, Randnr. 13) Bezug genommen wird.

    12 - Urteile IBM/Kommission (angeführt in Fußnote 7, Randnr. 23) sowie vom 18. Dezember 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92 (Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 49).

    30 - Vgl. Urteile IBM/Kommission (angeführt in Fußnote 12, Randnr. 20) und vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 44).

  • EuGH, 13.11.1991 - C-303/90

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-131/03
    Indem die angefochtenen Entscheidungen faktisch an die Stelle von Rechtsakten des primären oder des abgeleiteten Rechts, durch die die Gewaltenteilung nach dem Vertrag geändert worden wäre, getreten seien, zielten sie auf eine Änderung dieser Gewaltenteilung ab, was einer Situation entspreche, die mit derjenigen vergleichbar sei, die dem Urteil Frankreich/Kommission vom 9. Oktober 1990(35) zugrunde gelegen habe.

    Auch hat der Gerichtshof im Urteil Frankreich/Kommission über die Frage der angeblichen Unzuständigkeit in dessen die Begründetheit behandelndem Teil und nicht im Rahmen der Prüfung der Vorfrage der Zulässigkeit entschieden(36).

    13 - Die Klägerinnen haben dazu die Urteile vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-170/96 (Kommission/Rat, Slg. 1998, I-2763) und vom 13. November 1991 in der Rechtssache C-303/90 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-5315) angeführt.

    14 - Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-327/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1994, I-3641).

    54 - Urteil vom 22. September 1988 in den verbundenen Rechtssachen 358/85 und 51/86 (Frankreich/Parlament, Slg. 1988, 4821), Urteile Frankreich/Kommission in der Rechtssache C-366/88 (angeführt in Fußnote 35) und in der Rechtssache C-303/90 (angeführt in Fußnote 13) sowie Urteil vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283).

  • EuGH, 12.05.1998 - C-170/96

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-131/03
    13 - Die Klägerinnen haben dazu die Urteile vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-170/96 (Kommission/Rat, Slg. 1998, I-2763) und vom 13. November 1991 in der Rechtssache C-303/90 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-5315) angeführt.

    53 - Die Rechtsmittelführerinnen haben sich zwar auch auf die Urteile Kommission/Rat und Frankreich/Kommission (siehe Fußnote 13) berufen, doch betreffen diese offensichtlich Maßnahmen ohne Rechtswirkungen.

    59 - Urteile vom 1. März 1966 in der Rechtssache 48/65 (Lütticke/Kommission, Slg. 1966, 28, 39), vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70 (Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 42) und vom 27. März 1980 in der Rechtssache 133/79 (Sucrimex/Kommission, Slg. 1980, 1299, Randnr. 17).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-767/21

    Rivière u.a./ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Europäisches

    Vgl. hierzu die Beschreibung der Rechtsprechung in den Schlussanträgen der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Reynolds Tobacco u. a./Kommission (C-131/03 P, EU:C:2006:228, Nrn. 101 bis 103).
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