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   Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-309/02   

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https://dejure.org/2004,8409
Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-309/02 (https://dejure.org/2004,8409)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.05.2004 - C-309/02 (https://dejure.org/2004,8409)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - C-309/02 (https://dejure.org/2004,8409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz

  • EU-Kommission PDF

    Radlberger Getränkegesellschaft mbH & Co. und S. Spitz KG gegen Land Baden-Württemberg.

    Umwelt - Freier Warenverkehr - Verpackungen und Verpackungsabfälle - Richtlinie 94/62/EG - Pfand- und Rücknahmepflichten für Einwegverpackungen nach Maßgabe des Gesamtanteils der Mehrwegverpackungen

  • EU-Kommission

    Radlberger Getränkegesellschaft mbH & Co. und S. Spitz KG gegen Land Baden-Württemberg

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt , Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 29 (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    Vorrang von Mehrwegverpackungen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 6.5.2004)

    Pflichtpfand // Benachteiligung ausländischer Hersteller

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 29 (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    Vorrang von Mehrwegverpackungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 09.07.1997 - C-34/95

    De Agostini

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-309/02
    35 - Urteil vom 9. Juli 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-34/95 bis C-36/95 (De Agostini und Tv-shop, Slg. 1997, I-3843).

    39 - Urteile vom 9, Juli 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-34/95 bis C-36/95 (De Agostini und TV Shop, zitiert in Fußnote 35, Randnr. 45), vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-189/95 (Franzén, Slg. 1997, I-5909, Randnr. 75) und vom 14. Juli 1998 in der Rechtssache C-389/96 (Aher-Waggon, Slg. 1998, I-4483, Randnrn. 18 bis 20).

  • EuGH, 13.12.2001 - C-324/99

    BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-309/02
    Zur Begründung, dass Artikel 28 EG im vorliegenden Fall keine Anwendung findet, stützt sich die deutsche Regierung (16) auch auf das Urteil Daimler Chrysler (17) , in dessen Randnummer 44 festgestellt wird, dass die Verwendung der Formulierung "im Einklang mit dem Vertrag" in Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 (18) nicht bedeuten könne, dass bei einer nationalen Maßnahme, die den Anforderungen dieser Bestimmung genüge, darüber hinaus eigens geprüft werden müsste, ob sie mit dem primären Recht des freien Warenverkehrs vereinbar sei.

    17 - Urteil vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache C-324/99 (Daimler Chrysler, Slg. 2001, I-9897).

  • EuGH, 07.02.1985 - 240/83

    Procureur de la République / ADBHU

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-309/02
    38 - Urteile vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 240/83 (Association de défense des brûleurs d'huiles usagées, Slg. 1985, 531) und vom 20. September 1998 in der Rechtssache 302/86 (Kommission/Dänemark, Slg. 1998, 4607, Randnr. 9).
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