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   Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2003 - C-456/01 P, C-457/01 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2003 - C-456/01 P, C-457/01 P (https://dejure.org/2003,16431)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.11.2003 - C-456/01 P, C-457/01 P (https://dejure.org/2003,16431)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. November 2003 - C-456/01 P, C-457/01 P (https://dejure.org/2003,16431)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Henkel / HABM

  • Europäischer Gerichtshof

    Henkel / HABM

  • EU-Kommission PDF

    Henkel KGaA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr.40/94 - Dreidimensionale Tablettenform eines Wasch- oder Geschirrspülmittels - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft

  • EU-Kommission

    Henkel KGaA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2003 - C-456/01
    Nach dem Urteil vom 4. Mai 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-108/97 und C-109/97 (15) dürfe ein Freihaltebedürfnis nur im Rahmen von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung hinsichtlich der in einem Zeichen enthaltenen beschreibenden Angaben berücksichtigt werden.

    15 - Windsurfing Chiemsee (Slg. 1999, I-2779).

    21 - Denn das Faktenmaterial - das etwa durch Sachverständigengutachten oder Meinungsumfragen gewonnen wird - besitzt ungeachtet seiner Legitimität (vgl. Urteil vom 4. Mai 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-108/97 und C-109/97, Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I-2779, Randnr. 53) nur indiziellem Wert (vgl. Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96, Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnrn.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-473/01

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2003 - C-456/01
    Verbundene Rechtssachen C-468/01 P bis C-472/01 P und verbundene Rechtssachen C-473/01 P und C-474/01 P (Procter & Gamble/HABM).

    Weiterhin angemeldet wurden die Formen einer quadratischen Tablette mit gerilltem Rand, leicht abgerundeten Ecken, Sprenkeln und einer dunkleren quadratischen Vertiefung in der Mitte auf der Oberseite (Rechtssache C-473/01 P) und einer rechteckigen Tablette mit denselben Merkmalen, allerdings einer dreieckigen Vertiefung (Rechtssache C-474/01 P).

    Hinsichtlich der Tabletten mit einer kleinen, andersfarbigen Vertiefung in der Mitte ihrer Oberseite (Rechtssachen C-473/01 P und C-474/01 P) billigte das Gericht die von der Beschwerdekammer getroffene Feststellung, dass auch dieses Merkmal nicht für die Annahme genüge, dass das äußere Erscheinungsbild der Tabletten als Hinweis auf die Herkunft der Ware wahrgenommen werden könne; auch diese Hinzufügung sei lediglich eine nahe liegende Lösung und ändere das äußere Erscheinungsbild der Tablette nicht erheblich.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2003 - C-456/01
    Verbundene Rechtssachen C-456/01 P und C-457/01 P (Henkel/HABM).

    Die Anmeldungen betreffen zwei dreidimensionale Marken, und zwar rechteckige Tabletten mit zwei Schichten, im einen Fall einer weißen und einer roten Schicht (Rechtssache C-456/01 P) und im anderen einer weißen und einer grünen (Rechtssache C-457/01 P).

    Die Marken wurden für die gleichen Waren der Klasse 3 des Nizzaer Abkommens angemeldet wie in den vorgenannten Rechtssachen C-456/01 P und C-457/01 P.

  • EuG, 19.09.2001 - T-118/00

    Procter & Gamble / HABM () und vert pâle)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2003 - C-456/01
    5 - Diese Gründe ergeben sich aus der Veröffentlichung des Urteils in der Rechtssache T-118/00 (Slg. 2001, II-2731) und gelten entsprechend auch für die übrigen Rechtssachen.
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2003 - C-456/01
    In diesem Zusammenhang sei zu verweisen auf das Urteil vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-383/99 (16) .
  • EuG, 19.09.2001 - T-335/99

    Henkel / OHMI (Tablette rectangulaire rouge und blanc)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2003 - C-456/01
    4 - Urteile in den Rechtssachen T-335/99 (Slg. 2001, II-2581, abgekürzte Veröffentlichung), T-336/99 (Slg. 2001, II-2589, abgekürzte Veröffentllichung) und T-337/99 (Slg. 2001, II-2597).
  • EuG, 19.09.2001 - T-336/99

    Henkel / OHMI (Tablette rectangulaire vert und blanc)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2003 - C-456/01
    4 - Urteile in den Rechtssachen T-335/99 (Slg. 2001, II-2581, abgekürzte Veröffentlichung), T-336/99 (Slg. 2001, II-2589, abgekürzte Veröffentllichung) und T-337/99 (Slg. 2001, II-2597).
  • EuG, 19.09.2001 - T-337/99

    Henkel / OHMI (Tablette ronde rouge und blanc)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2003 - C-456/01
    4 - Urteile in den Rechtssachen T-335/99 (Slg. 2001, II-2581, abgekürzte Veröffentlichung), T-336/99 (Slg. 2001, II-2589, abgekürzte Veröffentllichung) und T-337/99 (Slg. 2001, II-2597).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2003 - C-456/01
    14 - Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97 (Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2003 - C-456/01
    21 - Denn das Faktenmaterial - das etwa durch Sachverständigengutachten oder Meinungsumfragen gewonnen wird - besitzt ungeachtet seiner Legitimität (vgl. Urteil vom 4. Mai 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-108/97 und C-109/97, Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I-2779, Randnr. 53) nur indiziellem Wert (vgl. Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96, Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnrn.
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM

    Wie ich in den Schlussanträgen vom 6. November 2003 in den beim Gerichtshof anhängigen Rechtssachen C-456/01 P und C-457/01 P (10) ausgeführt habe, ist es vorzuziehen, aus der Form der Ware bestehende Zeichen in einem ersten Schritt nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung zu beurteilen, damit der Prüfer feststellen kann, ob das angemeldete Zeichen im Wesentlichen jener Vorstellung entspricht, die sich der Durchschnittsverbraucher von der Ware macht, und, wenn dies der Fall sein sollte, die Anmeldung nach Buchstabe c zurückweisen kann, weil das Zeichen eine neue grafische Darstellung der Ware wäre.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-329/02

    SAT.1 / HABM

    Siehe auch Nr. 81 der Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer vom 6. November 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-456/01 P und C-457/01 P (Henkel/HABM), den verbundenen Rechtssachen C-468/01 P bis C-472/01 P (Procter & Gamble/HABM) und den verbundenen Rechtssachen C-473/01 P und C-474/01 P (Procter & Gamble/HABM) ("Mehrfarbige-Reinigungsmitteltabletten-Fälle").
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke mit der Darstellung

    27 - Die Rechtsmittelführerin hat unter Bezugnahme auf meine Schlussanträge vom 6. November 2003 in den verbundenen Rechtssachen C-456/01 P und C-457/01 P (Henkel und Procter & Gamble/HABM, Slg. 2004, I-5089, Nrn. 78 bis 80) und die des Generalanwalts Jacobs vom 11. März 2004 in der Rechtssache C-329/02 (SAT.1/HABM, Slg. 2004, I-8317, Nr. 24), vorgetragen, dass das Allgemeininteresse und das Freihaltebedürfnis dem Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 nicht zugrunde lägen.
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