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   Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04, C-369/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10666
Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04, C-369/04 (https://dejure.org/2006,10666)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.09.2006 - C-284/04, C-369/04 (https://dejure.org/2006,10666)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. September 2006 - C-284/04, C-369/04 (https://dejure.org/2006,10666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    T-Mobile Austria u.a.

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit - Einrichtungen des öffentlichen Rechts als Steuerpflichtige - Versteigerung von Lizenzen zur Nutzung von Frequenzen für Telekommunikationsdienstleistungen der dritten Generation (UMTS) sowie für ...

  • EU-Kommission PDF

    T-Mobile Austria u.a.

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit - Einrichtungen des öffentlichen Rechts als Steuerpflichtige - Versteigerung von Lizenzen zur Nutzung von Frequenzen für Telekommunikationsdienstleistungen der dritten Generation (UMTS) sowie für ...

  • EU-Kommission

    T-Mobile Austria u.a

    Abgaben , Mehrwertsteuer

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Steuerrecht - NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DIE STAATLICHE VERSTEIGERUNG VON UMTS-MOBILFUNKLIZENZEN NICHT MEHRWERTSTEUERPFLICHTIG

  • beck.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Keine Umsatzsteuerpflicht bei staatlicher Versteigerung von UMTS-Lizenzen

  • beck.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Keine Umsatzsteuerpflicht bei staatlicher Versteigerung von UMTS-Lizenzen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 14.12.2000 - C-446/98

    Fazenda Pública

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04
    Die zweite Voraussetzung hat der Gerichtshof im Urteil Fazenda Pública/Câmara Municipal do Porto (46) wie folgt konkretisiert:.

    Im Urteil Fazenda Pública/Câmara Municipal do Porto(51) hat der Gerichtshof allerdings aus der Tatsache, dass mit der Verwaltung von öffentlichen Parkplätzen die Ausübung hoheitlicher Befugnisse verbunden war, den Schluss gezogen, dass die Tätigkeit einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung unterlag.

    28 - Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Alber vom 29. Juni 2000, Fazenda Pública (C-446/98, Slg. 2000, I-11435, Nr. 69).

    46 - Urteil vom 14. Dezember 2000, Fazenda Pública (C-446/98, Slg. 2000, I-11435, Randnrn.

    49 - Urteil vom 17. Oktober 1989, Comune di Carpaneto Piacentino u. a. (zitiert in Fußn. 27, Randnr. 13) und Urteil Fazenda Pública (zitiert in Fußn. 46, Randnr. 19).

    51 - Urteil Fazenda Pública (zitiert in Fußn. 46, Randnr. 22).

    53 - Auch im Urteil Fazenda Pública (zitiert in Fußn. 46, Randnr. 22) hat der Gerichtshof nicht isoliert die Vermietung eines Stellplatzes betrachtet, sondern die Verwaltung der öffentlichen Parkplätze insgesamt.

  • EuGH, 26.09.1996 - C-230/94

    Enkler / Finanzamt Homburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04
    Während der in der deutschen Fassung verwendete Begriff "nachhaltig" nicht ganz klar ist, wird bei der Heranziehung weiterer Sprachfassungen deutlich, dass die Erzielung von Einnahmen auf Dauer angelegt sein muss.(23) Eine nur gelegentliche kommerzielle Nutzung eines Gegenstands stellt daher keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Art. 4 Abs. 1 und 2 der Sechsten Richtlinie dar, wie der Gerichtshof im Urteil Enkler festgestellt hat.(24).

    22 - Urteile vom 26. September 1996, Enkler (C-230/94, Slg. 1996, I-4517, Randnr. 22), vom 27. Januar 2000, Heerma (C-23/98, Slg. 2000, I-419, Randnr. 19).

    24 - Urteil Enkler (zitiert in Fußn. 22, Randnr. 20).

    25 - Urteil Enkler (zitiert in Fußn. 22, Randnr. 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2000 - C-446/98

    Fazenda Pública

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04
    28 - Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Alber vom 29. Juni 2000, Fazenda Pública (C-446/98, Slg. 2000, I-11435, Nr. 69).

    46 - Urteil vom 14. Dezember 2000, Fazenda Pública (C-446/98, Slg. 2000, I-11435, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2007 - C-404/06

    Quelle - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Verbrauchsgüterkauf und

    56 - Vgl. Schlussanträge von Generalanwältin Kokott vom 7. September 2006 in der Rechtssache T-Mobile Austria u. a. (C-284/04, Urteil vom 26. Juni 2007, Slg. 2007, I-0000, Nr. 88) und in der Rechtssache Robins u. a. (angeführt in Fn. 55, Nrn. 80 und 81).
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