Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-369/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10583
Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-369/04 (https://dejure.org/2006,10583)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.09.2006 - C-369/04 (https://dejure.org/2006,10583)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. September 2006 - C-369/04 (https://dejure.org/2006,10583)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,10583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hutchison 3G u.a.

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit - Einrichtungen des öffentlichen Rechts als Steuerpflichtige - Versteigerung von Lizenzen zur Nutzung von Frequenzen für Telekommunikationsdienstleistungen der dritten Generation (UMTS/IMT-2000)

  • EU-Kommission PDF

    Hutchison 3G u.a.

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit - Einrichtungen des öffentlichen Rechts als Steuerpflichtige - Versteigerung von Lizenzen zur Nutzung von Frequenzen für Telekommunikationsdienstleistungen der dritten Generation (UMTS/IMT-2000)

  • EU-Kommission

    Hutchison 3G u.a

    Abgaben , Mehrwertsteuer

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Keine Umsatzsteuerpflicht bei staatlicher Versteigerung von UMTS-Lizenzen

  • beck.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Keine Umsatzsteuerpflicht bei staatlicher Versteigerung von UMTS-Lizenzen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (47)

  • EuGH, 14.12.2000 - C-446/98

    Fazenda Pública

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-369/04
    Die zweite Voraussetzung hat der Gerichtshof im Urteil Fazenda Pública/Câmara Municipal do Porto (46) wie folgt konkretisiert:.

    Im Urteil Fazenda Pública/Câmara Municipal do Porto(52) hat der Gerichtshof allerdings aus der Tatsache, dass mit der Verwaltung von öffentlichen Parkplätzen die Ausübung hoheitlicher Befugnisse verbunden war, den Schluss gezogen, dass die Tätigkeit einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung unterlag.

    Wie der Gerichtshof im Urteil Fazenda Pública/Câmara Municipal do Porto(66) festgestellt hat, können die Mitgliedstaaten Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie dadurch umsetzen, dass sie einen gesetzlichen Rahmen schaffen und der Verwaltung die Befugnis übertragen, nach den gesetzlichen Kriterien zu entscheiden, wann eine Tätigkeit des Staates der Mehrwertsteuer zu unterwerfen ist, um größere Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.

    31 - Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Alber vom 29. Juni 2000, Fazenda Pública (C-446/98, Slg. 2000, I-11435, Nr. 69).

    46 - Urteil vom 14. Dezember 2000, Fazenda Pública (C-446/98, Slg. 2000, I-11435, Randnrn.

    49 - Urteil vom 17. Oktober 1989, Comune di Carpaneto Piacentino u. a (zitiert in Fn. 30, Randnr. 13) und Urteil Fazenda Pública (zitiert in Fn. 46, Randnr. 19).

    52 - Urteil Fazenda Pública (zitiert in Fn. 46, Randnr. 22).

    54 - Auch im Urteil Fazenda Pública (zitiert in Fn. 46, Randnr. 22) hat der Gerichtshof nicht isoliert die Vermietung eines Stellplatzes betrachtet, sondern die Verwaltung der öffentlichen Parkplätze insgesamt.

  • EuGH, 26.09.1996 - C-230/94

    Enkler / Finanzamt Homburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-369/04
    Während der in der deutschen Fassung verwendete Begriff "nachhaltig" nicht ganz klar ist, wird bei der Heranziehung weiterer Sprachfassungen deutlich, dass die Erzielung von Einnahmen auf Dauer angelegt sein muss.(25) Eine nur gelegentliche kommerzielle Nutzung eines Gegenstands stellt daher keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Art. 4 Absätze 1 und 2 der Sechsten Richtlinie dar, wie der Gerichtshof im Urteil Enkler festgestellt hat.(26).

    24 - Urteile vom 26. September 1996, Enkler (C-230/94, Slg. 1996, I-4517, Randnr. 22), vom 27. Januar 2000, Heerma (C-23/98, Slg. 2000, I-419, Randnr. 19).

    26 - Urteil Enkler (zitiert in Fn. 24, Randnr. 20).

    27 - Urteil Enkler (zitiert in Fn. 24, Randnr. 27).

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-369/04
    Siehe ferner Urteile vom 14. Juli 1994, Faccini Dori (C-91/92, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26), und vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a. (C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 113).

    49 und 50), und Urteil Pfeiffer u. a. (zitiert in Fn. 67, Randnr. 115).

    73 - Urteil Pfeiffer u. a. (zitiert in Fn. 67, Randnr. 116).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-214/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev ist es mit dem Unionsrecht unvereinbar,

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Hutchison 3 G u. a. (C-369/04, EU:C:2006:523, Nrn. 147 und 148).

    54 Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Hutchison 3 G u. a. (C-369/04, EU:C:2006:523, Nr. 148).

  • EuG, 12.09.2007 - T-68/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE STAATLICHEN

    Der einzige etwaige Vorteil, den Olympic Aviation infolge der Nichtzahlung der Mehrwertsteuer auf die Ersatzteile hätte erzielen können, wäre gegebenenfalls ein Liquiditätsvorteil in Form einer vorübergehenden Kassenauszahlung für die Vorsteuer gewesen (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 7. September 2006, Hutchison 3G UK u. a., C-369/04, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 137 und 138).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht