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   Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2010 - C-145/09   

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Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2010 - C-145/09 (https://dejure.org/2010,7146)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.06.2010 - C-145/09 (https://dejure.org/2010,7146)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - C-145/09 (https://dejure.org/2010,7146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Tsakouridis

    Richtlinie 2004/38/EG - Freizügigkeit - Unionsbürger - Strafrechtliche Verurteilungen - Ausweisungsverfügung - Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit

  • EU-Kommission PDF

    Tsakouridis

    Richtlinie 2004/38/EG - Freizügigkeit - Unionsbürger - Strafrechtliche Verurteilungen - Ausweisungsverfügung - Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit

  • EU-Kommission

    Tsakouridis

    Richtlinie 2004/38/EG - Freizügigkeit - Unionsbürger - Strafrechtliche Verurteilungen - Ausweisungsverfügung - Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 2004/38/EG - Freizügigkeit - Unionsbürger - Strafrechtliche Verurteilungen - Ausweisungsverfügung - Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 26.02.1975 - 67/74

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2010 - C-145/09
    4 - Vgl. Urteil vom 26. Februar 1975, Bonsignore (67/74, Slg. 1975, 297).

    22 - Vgl. Urteil Bonsignore.

    27 - Vgl. insbesondere Urteile Bonsignore sowie vom 8. April 1976, Royer (48/75, Slg. 1976, 497), und vom 17. Juni 1997, Shingara und Radiom (C-65/95 und C-111/95, Slg. 1997, I-3343).

    42 - Vgl. insbesondere Urteil Bonsignore (Randnrn. 5 und 6).

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2010 - C-145/09
    Unter dem Gesichtspunkt der inneren Sicherheit hat der Gerichtshof im Urteil Johnston anerkannt, dass das Verbot für Frauen in der nordirischen Polizei, Waffen zu tragen, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt ist, da Frauen bei schweren inneren Unruhen in höherem Maß der Gefahr von Anschlägen ausgesetzt sind(26).

    Selbst wenn im Hinblick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs - insbesondere die Urteile Johnston und Oteiza Olazabal - offenkundig ist, dass sich die innere Sicherheit eines Staates auf die Bekämpfung des Terrorismus bezieht, erweist es sich daher als schwierig, wenn nicht gar gekünstelt, die Begriffe "öffentliche Ordnung" und "öffentliche Sicherheit" jeweils unter eine eigene Definition zu fassen, deren Inhalt abschließend wäre.

    16 - Vgl. Urteile vom 15. Mai 1986, Johnston (222/84, Slg. 1986, 1651), und vom 26. Oktober 1999, Sirdar (C-273/97, Slg. 1999, I-7403).

  • EuGH, 28.10.1975 - 36/75

    Rutili / Ministre de l'intérieur

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2010 - C-145/09
    19 - Urteile van Duyn (Randnr. 18) und vom 28. Oktober 1975, Rutili (36/75, Slg. 1975, 1219, Randnr. 28).

    21 - Vgl. Urteile Rutili (Randnr. 26) und vom 14. März 2000, Église de scientologie (C-54/99, Slg. 2000, I-1335, Randnr. 179).

    30 - Vgl. Urteil Rutili (Randnr. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2010 - 11 S 1415/10

    § 6 Abs 3 AufenthGZustV BW mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nichtig

    Materiell-rechtlich umfasse der Begriff der "öffentlichen Sicherheit" in § 6 Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU auch die Strafrechtsordnung, wie Generalanwalt Bot am 08.06.2010 (Rs. C-145/09) überzeugend ausgeführt habe.

    Mit Einverständnis der Beteiligten entscheidet der Senat ungeachtet des EuGH-Vorlageverfahrens Tsakouridis (Rs. C-145/09) die insbesondere vom beklagten Land im Hinblick auf die Ausführungen im Senatsurteil vom 22.03.2010 - 11 S 1626/08 (InfAuslR 2010, 281) - zeitnah für klärungsbedürftig erachtete Frage der Gültigkeit von § 6 Abs. 3 AAZuVO ohne mündliche Verhandlung (§ 125 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 101 Abs. 2 VwGO).

    Die Verlustfeststellung ist mithin formell rechtswidrig angeordnet worden, so dass es auf die Frage der materiellen Rechtmäßigkeit - und insbesondere den Ausgang des Vorlageverfahrens Tsakouridis auch zur Auslegung des Begriffs der "öffentlichen Sicherheit" gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. a RL 2004/38/EG (vgl. EuGH, Schlussantrag Bot v. 08.06.2010, Rs. C-145/09) - nicht mehr ankommt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2017 - C-316/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist der Erwerb eines Rechts auf

    33 C-145/09, EU:C:2010:322, Rn. 122.

    61 Vgl. hierzu Nrn. 48 bis 50 der Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Tsakouridis (C-145/09, EU:C:2010:322).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-554/13

    Zh. und O. - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie

    40 - Vgl. beispielsweise die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Tsakouridis (C-145/09, EU:C:2010:322, Nr. 60).

    51 - Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Tsakouridis (EU:C:2010:322, Nr. 68).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-373/13

    T. - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asyl und Einwanderung -

    110 - Vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Bot in der Rechtssache Tsakouridis (C-145/09, EU:C:2010:322, Nr. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-331/16

    K. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG -

    96 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Tsakouridis (C-145/09, EU:C:2010:322, Nr. 45).
  • VG Berlin, 22.06.2023 - 8 K 97.19
    Dabei hat der Gerichtshof immer wieder betont, dass den Mitgliedstaaten insoweit ein Beurteilungsspielraum innerhalb der von dem Unionsrecht gesetzten Grenzen zusteht (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 27. Oktober 1977 - Rechtssache 30/77, Bouchereau - Slg. 1977, 1999, Rn. 35, vom 8. Juni 2010 - C-145/09, Tsakouridis -, Rn. 66 ff., und vom 4. April 2017 - C-544/15, Fahimian - Rn. 42 ff.).
  • VG Augsburg, 21.09.2010 - Au 1 K 10.789

    Im Bundesgebiet geborener und aufgewachsener Ausländer

    Wie der Generalanwalt in seinem Schlussantrag vom 8. Juni 2010 (Rs. C-145/09 - Land Baden-Württemberg gg. ...) ausführt, ist der Begriff der "öffentlichen Sicherheit" in Art. 28 Abs. 3 der RL 2004/38/EG nicht in einem engen Sinne der Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit des Staates oder seiner Einrichtungen zu verstehen.
  • VG Augsburg, 29.06.2010 - Au 1 K 10.496

    Verlust des Freizügigkeitsrechts bei Mehrfachstraftäter

    Diese besonders geschützte Stellung der lange im Inland aufhältigen Unionsbürger ist aber nach dieser Zweckrichtung unabhängig davon, ob der Unionsbürger zuvor ein Daueraufenthaltsrecht erworben hat (in diese Richtung können auch die Ausführungen in Ziffern 100 ff, insbesondere Ziffern 119 f., des Schlussantrags des Generalanwalts vom 8.6.2010 im Vorlageverfahren Rs. C-145/09 - Tsakouridis - veröffentlicht in www.eur-lex.europa.de - verstanden werden).
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