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   Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-300/14   

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https://dejure.org/2015,23999
Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-300/14 (https://dejure.org/2015,23999)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.09.2015 - C-300/14 (https://dejure.org/2015,23999)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. September 2015 - C-300/14 (https://dejure.org/2015,23999)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Imtech Marine Belgium

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 805/2004 - Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen - Voraussetzungen für die Bestätigung - Mindestvorschriften für innerstaatliche Verfahren - Verteidigungsrechte des Schuldners - Art. ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 04.09.2014 - C-119/13

    eco cosmetics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-300/14
    11 - C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144.

    14 - Urteil eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen, C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 46 und 47.

    15 - C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144.

  • EuGH, 11.06.1985 - 49/84

    Debaecker / Bouwman

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-300/14
    Vgl. auch Urteil Debaecker/Bouwman, 49/84, EU:C:1985:252, Rn. 10.

    20 - Vgl. auch Urteil Debaecker/Bouwman, 49/84, EU:C:1985:252, in dem es heißt, dass "die Prüfung, ob die Zustellung rechtzeitig erfolgt ist, eine Wertung tatsächlicher Art verlangt und daher weder auf der Grundlage des nationalen Rechts des Urteilsstaats noch auf der Grundlage des nationalen Rechts des Vollstreckungsstaats geregelt werden kann" (Rn. 27).

  • EuGH, 21.03.2013 - C-324/12

    Novontech-Zala - Art. 99 der Verfahrensordnung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-300/14
    Zu dieser Bestimmung hat der Gerichtshof im Beschluss Novontech-Zala, C-324/12, EU:C:2013:205, in Rn. 24 bereits festgestellt, dass es sich um zwei unterschiedliche Kategorien handelt: "[Es] müssen nämlich, ... außer im Fall höherer Gewalt, ... [außergewöhnliche] Umstände [vorliegen], aufgrund deren der Antragsgegner nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist Einspruch gegen die Forderung einlegen konnte".
  • EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-300/14
    3 - Vgl. entsprechend Urteil Krombach, C-7/98, EU:C:2000:164, in dem der Gerichtshof zum Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 1972, L 299, S. 32; konsolidierte Fassung im ABl. 1998, C 27, S. 1) festgestellt hat, dass "das Übereinkommen zwar die Vereinfachung der Förmlichkeiten für die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen sicherstellen soll, dass dieses Ziel aber nicht durch eine Beeinträchtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör erreicht werden darf" (Rn. 43).
  • EuGH, 14.12.2006 - C-283/05

    ASML - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-300/14
    19 - C-283/05, EU:C:2006:787, Rn. 48.
  • EuGH, 21.10.2010 - C-467/08

    Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-300/14
    9 - Siehe, neben vielen anderen, Urteil Padawan, C-467/08, EU:C:2010:620, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung.
  • EuGH, 06.09.2011 - C-163/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang der Immunität, die das Unionsrecht den

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-300/14
    10 - U. a. Urteile Patriciello, C-163/10, EU:C:2011:543, Rn. 21, und NLB Leasing, C-209/14, EU:C:2015:440, Rn. 25.
  • EuGH, 02.07.2015 - C-209/14

    NLB Leasing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-300/14
    10 - U. a. Urteile Patriciello, C-163/10, EU:C:2011:543, Rn. 21, und NLB Leasing, C-209/14, EU:C:2015:440, Rn. 25.
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