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   Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-113/04 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-113/04 P (https://dejure.org/2005,11263)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.12.2005 - C-113/04 P (https://dejure.org/2005,11263)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - C-113/04 P (https://dejure.org/2005,11263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Technische Unie / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerbsrecht - Artikel 81 Absatz 1 EG - Markt für elektrotechnisches Installationsmaterial in den Niederlanden - Vereinigung von Großhandelsunternehmen - Kollektive Ausschließlichkeitsvereinbarungen und Absprachen über Preise und Rabatte - Überlanges ...

  • EU-Kommission PDF

    Technische Unie / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerbsrecht - Artikel 81 Absatz 1 EG - Markt für elektrotechnisches Installationsmaterial in den Niederlanden - Vereinigung von Großhandelsunternehmen - Kollektive Ausschließlichkeitsvereinbarungen und Absprachen über Preise und Rabatte - Überlanges ...

  • EU-Kommission

    Technische Unie / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Ausschließlichkeitsverträge

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (45)

  • EuG, 16.12.2003 - T-5/00

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-113/04
    Die diesbezügliche Entscheidung der Kommission vom 26. Oktober 1999(2) (im Folgenden: die angefochtene Entscheidung) wurde vom Gericht erster Instanz mit Urteil vom 16. Dezember 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00(3) (im Folgenden: das angefochtene Urteil) in vollem Umfang bestätigt.

    Nach Verbindung der beiden Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung hat das Gericht am 16. Dezember 2003 das angefochtene Urteil erlassen, in dem es.

    - das angefochtene Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00, zumindest aber in der Rechtssache T-6/00, aufzuheben und die Rechtssache unter Berücksichtigung des Antrags im zweiten Gedankenstrich selbst endgültig zu entscheiden, hilfsweise das Urteil aufzuheben und die Rechtssache zur weiteren Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen;.

    1) Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Dezember 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-5/00 und T-6/00 wird aufgehoben.

    3 - Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied u. a./Kommission, Slg. 2003, II-5761.

    8 - Rechtssache T-5/00.

    9 - Rechtssache T-6/00.

    10 - In der Rechtssache T-6/00 beantragte die TU außerdem hilfsweise, die sie betreffende Feststellung von Verstößen gegen Artikel 81 EG in Artikel 3 der angefochtenen Entscheidung aufzuheben.

    11 - Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache T-5/00 R (FEG/Kommission, Slg. 2000, II-4121) und des Präsidenten des Gerichtshofes vom 23. März 2001 in der Rechtssache C-7/01 P(R) (FEG/Kommission, Slg. 2001, I-2559).

    12 - Beschluss vom 16. Oktober 2000 in den Rechtssachen T-5/00 und T-6/00.

    85 - Das Problem der Fluktuation von Personal hatte die TU bereits im erstinstanzlichen Verfahren (Rechtssache T-6/00) in den Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-113/04
    56 - Urteil vom 15. Oktober 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P, C-252/99 P und C-254/99 P (Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, "PVC II", Slg. 2002, I-8375, Randnr. 179).

    Anderer Auffassung ist Generalanwalt Mischo, der sich in seinen Schlussanträgen vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-250/99 P (PVC II, Slg. 2002, I-8375, Nrn. 40 ff.) gegen eine Berücksichtigung des der Mitteilung der Beschwerdepunkte vorangehenden Zeitraums ausspricht.

    78 - Vgl. aber die Schlussanträge des Generalanwalts Mischo vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-250/99 (zitiert in Fußnote 65, Nrn. 76, 80 und 83).

    82 - So auch Generalanwalt Mischo in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-250/99 P (zitiert in Fußnote 65, Nr. 79).

  • EuGH, 16.11.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-113/04
    38 - Urteil Dansk Rørindustri (zitiert in Fußnote 24, Randnr. 245); vgl. außerdem die Urteile vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-310/93 P (BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1995, I-865, Randnr. 34), vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-291/98 P (Sarrió/Kommission, Slg. 2000, I-9991, Randnr. 73) und Baustahlgewebe (zitiert in Fußnote 16, Randnr. 129).
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