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   Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03   

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Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03 (https://dejure.org/2006,15659)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.02.2006 - C-399/03 (https://dejure.org/2006,15659)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - C-399/03 (https://dejure.org/2006,15659)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (92)

  • EuGH, 26.06.2003 - C-217/03

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03
    Verbundene Rechtssachen C-182/03 und C-217/03.

    Gegen die Entscheidung der Kommission richten sich die vom Königreich Belgien und vom Forum 187 ASBL(4) , einem Verein belgischen Rechts, der ein Verband der in Belgien bestehenden Koordinierungszentren ist, erhobenen Nichtigkeitsklagen in den verbundenen Rechtssachen C-182/03 und C-217/03.

    Das Gericht erster Instanz hat mit Beschluss vom 16. Mai 2003 die Klage und den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz an den Gerichtshof abgegeben; die Verfahren sind unter den Nummern C-217/03 undC-217/03 R in das Register des Gerichtshofes eingetragen worden.

    Die Rechtssachen C-182/03 und C-217/03 sind zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.

    B - Die Klagen gegen die Entscheidung der Kommission (verbundene Rechtssachen C-182/03 und C-217/03).

    b) Die Rechtssache C-217/03 (Forum 187/Kommission).

    Forum 187 beantragt schließlich, der Kommission die Verfahrenskosten in den Rechtssachen C-217/03 und T-276/02(35) aufzuerlegen.

    Wenn der Gerichtshof meinen Vorschlägen folgt, schlage ich in der Rechtssache C-217/03 vor, da Forum 187 teilweise mit seinen Anträgen unterliegt, die Kosten wie folgt aufzuteilen: Forum 187 trägt die Hälfte seiner Kosten in der Rechtssache C-217/03; die Kommission trägt ihre eigenen Kosten in dieser Rechtssache sowie die Hälfte der Kosten von Forum 187; schließlich trägt die Kommission die Kosten in der Rechtssache C-217/03 R.

    - In den verbundenen Rechtssachen C-182/03 und C-217/03.

    Forum 187 ASBL wird zur Tragung der Hälfte seiner Kosten in der Rechtssache C-217/03 verurteilt.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache C-217/03 R.

    (9)  - Klagebeantwortung der Kommission in der Rechtssache C-217/03 (Nrn. 27 und 31).

  • EuGH, 16.05.2002 - C-482/99

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03
    (79)  - Urteile vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-482/99 (Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-4397, Randnr. 68), vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache C-280/00 (Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Slg. 2003, I-7747, Randnr. 74) und vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-126/01 (GEMO, Slg. 2003, I-13769, Randnr. 21).

    (97)  - Siehe insbesondere die Urteile Frankreich/Kommission (Randnr. 24 und die dort zitierte Rechtsprechung) und GEMO (Randnr. 24).

    (100)  - Urteile vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 (Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11) und vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85 (Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 4393, Randnr. 24).

  • EuG, 11.02.1999 - T-86/96

    Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag-Lloyd / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03
    (36)  - Urteil des Gerichts vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache T-86/96 (Slg. 1999, II-179, im Folgenden: Urteil ADL).

    (47)  - Urteil vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 16/62 und 17/62 (Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes u. a./Rat (Slg. 1962, 961); Beschluss vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-409/96 P (Sveriges Betodlares und Henrikson/Kommission (Slg. 1997, I-7531, Randnr. 45); Urteil ADL (Randnr. 55) und Beschluss des Gerichts vom 29. April 1999 in der Rechtssache T-78/98 (Unione provinciale degli agricoltori di Firenze u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1377, Randnr. 36).

    (51)  - Siehe in diesem Sinne Urteil ADL (Randnr. 62).

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