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   Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-452/01   

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https://dejure.org/2003,22277
Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-452/01 (https://dejure.org/2003,22277)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.04.2003 - C-452/01 (https://dejure.org/2003,22277)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. April 2003 - C-452/01 (https://dejure.org/2003,22277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ospelt und Schlössle Weissenberg

  • EU-Kommission PDF

    Margarethe Ospelt und Schlössle Weissenberg Familienstiftung.

  • EU-Kommission

    Margarethe Ospelt und Schlössle Weissenberg Familienstiftung

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Freier Kapitalverkehr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 06.11.1984 - 182/83

    Fearon / Irish Land Commission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-452/01
    Das Wohnsitzerfordernis nach § 5 Absatz 1 Buchstabe a VGVG wirke nicht diskriminierend, wie sich nach ihrer Meinung aus dem Urteil Fearon ergebe(40).

    Ich nehme hier - wie die österreichische Regierung in ihren schriftlichen Erklärungen - einen Vergleich mit dem Urteil Fearon vor(45).

    Wie bei der Beurteilung einer möglichen Diskriminierung liegt hier ein Vergleich mit dem Urteil Fearon auf der Hand.

    37: - Vgl. Urteil vom 6. November 1984 in der Rechtssache 182/83 (Fearon, Slg. 1984, 3677, Randnr. 7) und Urteil Konle (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 38).

  • EuG, 22.01.1997 - T-115/94

    Opel Austria GmbH gegen Rat der Europäischen Union. - Rücknahme von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-452/01
    Eine Stütze für diesen Standpunkt finde ich im Urteil Opel Austria/Rat des Gerichts erster Instanz(31), in dem das Gericht wie folgt entschieden hat: "[D]as EWR-Abkommen [bringt] eine weitgehende Integration mit sich, deren Ziele über die eines bloßen Freihandelsabkommens hinausgehen.

    24: - (Vorarlberger) LGBl. Nr. 18/1977 und LGBl. Nr. 63/1987.25: - Zitiert in Fußnote 2, Randnr. 52.26: - Die Behörde verweist auf das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 22. Januar 1997 in der Rechtssache T-115/94 (Opel Austria/Rat, Slg. 1997, II-39, Randnr. 107).

  • EuGH, 10.04.1992 - Gutachten 1/92

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-452/01
    Eine solche Bestimmung war auch, wie sich aus dem Gutachten 1/92 des Gerichtshofes ergibt, nachdrücklich nicht bezweckt(27).

    27: - Gutachten vom 10. April 1992 (Slg. 1992, I-2821).

  • FG Hessen, 09.12.2004 - 4 K 3876/01

    Analogieverbot; Aufwärtsverschmelzung; Sperrbetrag; Niederlassungsfreiheit;

    So haben sowohl der Generalanwalt Gellwed in der Rechtssache Ospelt (SA vom 10.4.2003, C-452/01) als auch die Generalanwältin Kokott in der Rs. Manninen (SA vom 18.3.2004, C-319/02) zu erkennen gegeben, dass ihres Erachtens die unmittelbar wirkende Freiheit des Kapitalverkehrs innerhalb der EG und nach außen nicht gleichermaßen wirkt.
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