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   Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-668/16   

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https://dejure.org/2018,8054
Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-668/16 (https://dejure.org/2018,8054)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.04.2018 - C-668/16 (https://dejure.org/2018,8054)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. April 2018 - C-668/16 (https://dejure.org/2018,8054)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/46/EG - Verantwortlichkeit der nationalen Behörden - Maßnahmen in Bezug auf die Übereinstimmung der Fahrzeuge mit den technischen Anforderungen - Abwägung der Konformitätsabweichung gegen Sicherheitsrisiken - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 20.03.2014 - C-639/11

    Die von Polen und Litauen auferlegte Verpflichtung, das Lenkrad von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-668/16
    Vgl. Urteile vom 20. März 2014, Kommission/Polen (C-639/11, EU:C:2014:173), und vom 20. März 2014, Kommission/Litauen (C-61/12, EU:C:2014:172).

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. März 2014, Kommission/Polen (C-639/11, EU:C:2014:173, Rn. 34 und 35).

  • EuGH, 20.03.2014 - C-61/12

    Kommission / Litauen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulassung von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-668/16
    Vgl. Urteile vom 20. März 2014, Kommission/Polen (C-639/11, EU:C:2014:173), und vom 20. März 2014, Kommission/Litauen (C-61/12, EU:C:2014:172).
  • EuGH, 27.01.2011 - C-490/09

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-668/16
    29 Vgl. insbesondere Urteil vom 27. Januar 2011, Kommission/Luxemburg (C-490/09, EU:C:2011:34, Rn. 49).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-135/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-668/16
    Vgl. zu Art. 4 der Richtlinie 75/442/EG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle ("Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Abfälle verwertet oder beseitigt werden, ohne dass die menschliche Gesundheit gefährdet wird und ohne dass Verfahren oder Methoden verwendet werden, welche die Umwelt schädigen können ...") Urteil vom 26. April 2007, Kommission/Italien (C-135/05, EU:C:2007:250, Rn. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-100/21

    Unzulässige Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen: Nach Ansicht von

    32 Wie Generalanwalt Mengozzi in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-668/16, EU:C:2018:230, Nr. 94) ausgeführt hat, hat die Verpflichtung nach Art. 46 der Richtlinie 2007/46, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen im Fall des Verstoßes gegen die Bestimmungen der Rahmenrichtlinie zu verhängen, zweifellos unabhängig von der Verpflichtung nach den Art. 12 und 30 dieser Richtlinie, die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ wiederherzustellen, zu gelten.
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