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   Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12 P (https://dejure.org/2014,1504)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.02.2014 - C-408/12 P (https://dejure.org/2014,1504)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - C-408/12 P (https://dejure.org/2014,1504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    YKK u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse, andere Verschlüsse und Ansetzmaschinen - Aufeinanderfolgende Verantwortlichkeiten - Gesetzlicher Höchstbetrag für die Geldbuße - Verordnung Nr. 1/2003 - Art. 23 Abs. 2 - Begriff "Unternehmen" - Persönliche ...

  • EU-Kommission

    YKK u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverstöße auf den Märkten für Reißverschlüsse und Ansetzmaschinen; Schlussanträge des Generalanwalts zum Rechtsmittel von Unternehmen gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zum Wettbewerbsbeschluss der Europäischen Kommission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverstöße auf den Märkten für Reißverschlüsse und Ansetzmaschinen; Schlussanträge des Generalanwalts zum Rechtsmittel von Unternehmen gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage zum Wettbewerbsbeschluss der Europäischen Kommission

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (40)

  • EuGH, 26.11.2013 - C-40/12

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts zur Beteiligung der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12
    Hier ist anzumerken, dass diese Frage sich kürzlich auch vor dem Gerichtshof in der Rechtssache gestellt hat, in der das oben angeführte Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission ergangen ist.

    Das ist umso bedauerlicher, als der Gerichtshof Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 nie unter Umständen wie denen der Rechtssache, in der das oben angeführte Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission ergangen ist (oder denen der vorliegenden Rechtssache), auszulegen hatte und die Praxis der Kommission (sowie die Rechtsprechung des Gerichts hierzu) nicht einheitlich ist, mit den für die Rechtssicherheit zu erwartenden Folgen.

    Ich werde von der Argumentation von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache ausgehen, in der das oben angeführte Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission ergangen ist.

    Viertens - wie Generalanwältin Sharpston in Nr. 87 ihrer Schlussanträge präzisiert - "steht eine solche Auslegung ... eher mit der Zielsetzung des Art. 23 Abs. 2 im Einklang als der Ansatz der Kommission [in der Rechtssache, in der das oben angeführte Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission ergangen ist, ebenso wie in der vorliegenden Rechtssache].

    In der Rechtssache, in der das oben angeführte Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission ergangen ist, hat Generalanwältin Sharpston außerdem ausgeführt, dass "... der der Entscheidung Organische Peroxide zugrunde liegende Ansatz eher mit dem Wortlaut und der Zielsetzung von Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 vereinbar [ist] als der im vorliegenden Fall gewählte Ansatz".

    In der mündlichen Verhandlung hat sich die Kommission auf das Urteil des Gerichts in der Rechtssache Tokai Carbon u. a./Kommission(60) berufen und erklärt, sich von ihrem Ansatz in der Entscheidung "Organische Peroxide" zu distanzieren und den Ansatz vorzuziehen, den sie in der Rechtssache, in der das Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission ergangen ist, und im vorliegenden Fall vertreten habe.

    Wie Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache, in der das Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission ergangen ist, ausgeführt hat (Nr. 77 ihrer Schlussanträge), betraf die Rechtssache, in der das Urteil Tokai Carbon u. a./Kommission ergangen ist, einen ganz anderen, nämlich umgekehrten Sachverhalt.

    Vgl. auch die Nrn. 97 ff. der Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache, in der das Urteil vom 26. November 2013, Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P), ergangen ist.

    Vgl. auch das oben angeführte Urteil Gascogne Sack Deutschland/Kommission.

  • EuGH, 08.12.2011 - C-389/10

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12
    Somit haben die Rechtsmittelführerinnen, ebenso wie dies in der Rechtssache der Fall war, in der das oben angeführte Urteil KME Germany u. a./Kommission ergangen ist, das angefochtene Urteil falsch verstanden, wenn sie daraus herleiten, "dass die konkreten Auswirkungen der Zuwiderhandlung auf den Markt bei der Berechnung des Ausgangsbetrags der gegen sie verhängten Geldbuße hätten berücksichtigt werden müssen"(17).

    In seinem oben angeführten Urteil KME Germany u. a./Kommission hat der Gerichtshof den Ansatz des Gerichts bestätigt, da er festgestellt hat, dass "[sich d]ie erste Rüge ... gegen Randnr. 127 des angefochtenen Urteils [richtet], in der das Gericht auf seine Rechtsprechung verweist, dass die Zuwiderhandelnden, um den mildernden Umstand der Nr. 3 zweiter Gedankenstrich der Leitlinien in Anspruch nehmen zu können, nachweisen müssen, dass sie sich wettbewerbskonform verhielten oder dass sie sich zumindest den Verpflichtungen zur Umsetzung des Kartells so eindeutig und nachdrücklich widersetzten, dass dadurch dessen Funktionieren gestört wurde, und dass sie der Vereinbarung auch nicht scheinbar zustimmten und dadurch andere Unternehmen zur Umsetzung des fraglichen Kartells veranlassten"(30) und deshalb in Rn. 96 seines Urteils entschieden hat, dass "[d]as Gericht ... somit keinen Rechtsfehler begangen [hat], indem es die Voraussetzungen für den mildernden Umstand der Nr. 3 zweiter Gedankenstrich der Leitlinien streng ausgelegt hat.

    12 - Vgl. Urteil KME Germany u. a./Kommission (Rn. 44) (sogenanntes Kupfer-Industrierohre/Kupferinstallationsrohre-Kartell).

    17 - Urteil KME Germany u. a./Kommission (Rn. 45).

    19 - Urteil KME Germany u. a./Kommission (Rn. 41).

  • EuGH, 03.09.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12
    Im Übrigen bin ich mit der Kommission einer Meinung, dass diese Argumentation nicht durch das oben angeführte Urteil Prym und Prym Consumer/Kommission (insbesondere dessen Rn. 81 und 82) entkräftet wird, auf das sich die Rechtsmittelführerinnen stützen (vgl. Nrn. 23 bis 30 der Rechtsmittelschrift).

    Im Urteil Prym und Prym Consumer/Kommission(21) hat die Kommission gemäß den Feststellungen des Gerichts nie geltend gemacht, dass die konkreten Auswirkungen nicht messbar seien(22), und gerade deswegen, weil die Kommission versucht hatte, konkrete Auswirkungen zu berücksichtigen und zu messen, hat das Gericht entschieden, dass die Kommission ihrer Begründungspflicht nicht nachgekommen sei(23) (selbst wenn das Gericht die Geldbuße letztlich nicht herabgesetzt hat)(24).

    Vgl. auch Urteile vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission (C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Rn. 118), und vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission (C-534/07 P, Slg. 2009, I-7415, Rn. 96).

    31 - Urteil des Gerichts vom 5. April 2006, Degussa/Kommission (T-279/02, Slg. 2006, II-897), sowie das oben angeführte Urteil Prym und Prym Consumer/Kommission.

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12
    Insoweit nimmt Rn. 538 der streitigen Entscheidung Bezug auf erstens die "Größe" der YKK-Gruppe und zweitens ihre "Gesamtressourcen", einen Ausdruck, den das Gericht selbst im Urteil Groupe Danone/Kommission(69) verwendet hat.

    29 - Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission (T-38/02, Slg. 2005, II-4407, Rn. 384).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-272/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts und die Entscheidungen der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12
    16 - Urteile vom 8. Dezember 2011, KME Germany u. a./Kommission (oben in Fn. 9 angeführt), KME Germany u. a./Kommission (C-272/09 P, Slg. 2011, I-12789, im Folgenden: Urteil KME u.

    a/Kommission) sowie Chalkor/Kommission (C-386/10 P, Slg. 2011, I-13085).

  • EuGH, 07.06.2007 - C-76/06

    Britannia Alloys & Chemicals / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12
    54 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2007, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission (C-76/06 P, Slg. 2007, I-4405, Rn. 44).

    70 - Vgl. in diesem Sinne das oben angeführte Urteil Britannia Alloys & Chemicals/Kommission (Rn. 44).

  • EuG, 27.06.2012 - T-448/07

    YKK u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12
    - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 27. Juni 2012, YKK u. a./Kommission (T-448/07), insoweit aufzuheben, als das Gericht bei der Berechnung der gegen die YKK Stocko Fasteners GmbH verhängten Geldbuße Rechtsfehler bei der Anwendung der Obergrenze von 10 % nach Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 [EG] und 82 [EG] niedergelegten Wettbewerbsregeln und bei der Anwendung des Abschreckungsmultiplikators begangen hat;.

    2 - Urteil YKK u. a./Kommission (T-448/07, im Folgenden: angefochtenes Urteil).

  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12
    Was den Vergleich mit den Rechtssachen betrifft, in denen die Urteile Degussa/Kommission (sogenanntes Methioninkartell) sowie Prym und Prym Consumer/Kommission (sogenanntes Nadelkartell) ergangen sind(31), bin ich (wie die Kommission) der Auffassung, dass die vorliegende Rechtssache sich davon dadurch unterscheidet, dass es hier nicht um eine vollständige Nichtdurchführung der dreiseitigen Zusammenarbeit auf dem Markt für Reißverschlüsse während eines bestimmten (und außerdem verhältnismäßig langen) Zeitraums, sondern lediglich um das Fehlen von Beweisen für die tatsächliche Umsetzung eines einzigen Aspekts derselben (nämlich die Vereinbarung über die Harmonisierung der Preise) geht.

    31 - Urteil des Gerichts vom 5. April 2006, Degussa/Kommission (T-279/02, Slg. 2006, II-897), sowie das oben angeführte Urteil Prym und Prym Consumer/Kommission.

  • EuGH, 11.12.2007 - C-280/06

    DIE VERANTWORTLICHKEIT FÜR EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DIE WETTBEWERBSREGELN KANN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12
    57 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni (C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Rn. 145), Cascades/Kommission (Rn. 78), und vom 11. Dezember 2007, ETI u. a. (C-280/06, Slg. 2007, I-10893, Rn. 39), sowie vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission (C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237, Rn. 56).
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12
    48 - Urteil vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission (100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Rn. 119 und 118).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

  • EuGH, 12.11.2009 - C-554/08

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT LETZTINSTANZLICH DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER

  • EuGH, 10.05.2007 - C-328/05

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Leitlinien für

  • EuG, 15.06.2005 - T-71/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN

  • EuG, 30.11.2011 - T-208/06

    Das Gericht setzt die von der Kommission gegen bestimmte Unternehmen des

  • EuG, 12.09.2007 - T-30/05

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

  • EuG, 16.11.2011 - T-79/06

    Sachsa Verpackung / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-297/98

    SCA Holding / Kommission

  • EuG, 12.10.2011 - T-38/05

    Agroexpansión / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuG, 04.07.2006 - T-304/02

    Hoek Loos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für

  • EuGH, 03.05.2007 - C-303/05

    DER RAHMENBESCHLUSS ÜBER DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL UND DIE ÜBERGABEVERFAHREN

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

  • EuG, 24.03.2011 - T-381/06

    FRA.BO / Kommission

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • EuG, 15.03.2006 - T-26/02

    Daiichi Pharmaceutical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der

  • EuG, 29.11.2005 - T-33/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE ANTRÄGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG ODER

  • EuGH, 16.11.2000 - C-248/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE

  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuGH, 02.10.2003 - C-196/99

    Aristrain / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

  • EuGH, 07.06.1983 - 103/80
  • RFH, 04.04.1939 - V 1/38
  • RG, 01.09.1937 - V 2/37

    Wer ist "Beteiligter" im Sinne des § 12 GBO. a. F., wenn der Grundbuchrichter

  • EuGH, 18.12.2014 - C-434/13

    Kommission / Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin - Rechtsmittel -

    Generalanwalt Wathelet habe sich in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache YKK u. a./Kommission (EU:C:2014:66, Rn. 96 bis 145) in diesem Sinne geäußert.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-580/12

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle -

    56 - Art. 23 Abs. 3 dieser Verordnung sieht lediglich vor: "Bei der Festsetzung der Höhe der Geldbuße ist sowohl die Schwere der Zuwiderhandlung als auch deren Dauer zu berücksichtigen", wobei für den Betrag selbstverständlich die Obergrenze von 10 % des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes des an der Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmens gilt (Art. 23 Abs. 2 der Verordnung) (vgl. insoweit meine Schlussanträge vom 12. Februar 2014 in der gegenwärtig anhängigen Rechtssache YKK u. a./Kommission, C-408/12 P).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-434/13

    Kommission / Parker Hannifin Manufacturing (früher Parker ITR) und

    Es trifft zu, dass ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache YKK u. a./Kommission (C-408/12 P, EU:C:2014:66, Nrn. 96 bis 145) nach einer detaillierten Würdigung zu dem Schluss gekommen bin, dass "das Gericht Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 falsch angewandt [hat], weil für den ersten Zeitraum nur die Tochtergesellschaft (YKK Stocko) als "an der Zuwiderhandlung beteiligtes Unternehmen" hätte angesehen werden dürfen und somit ihr Umsatz und nicht der der Unternehmensgruppe für die Berechnung der Obergrenze von 10 % hätte berücksichtigt werden müssen".
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