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   Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2019 - C-568/17   

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Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2019 - C-568/17 (https://dejure.org/2019,2067)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.02.2019 - C-568/17 (https://dejure.org/2019,2067)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - C-568/17 (https://dejure.org/2019,2067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Geelen

    Steuerwesen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 77/388/EWG - Art. 9 Abs. 2 Buchst. c und e - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 52 Buchst. a - Art. 56 Abs. 1 Buchst. k - Bewirkung von Dienstleistungen - Ort der steuerpflichtigen Umsätze - Kriterium für die ...

  • Wolters Kluwer

    Schlussanträge des Generalanwalts M. Szpunar vom 12. Februar 2019.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerwesen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 77/388/EWG - Art. 9 Abs. 2 Buchst. c und e - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 52 Buchst. a - Art. 56 Abs. 1 Buchst. k - Bewirkung von Dienstleistungen - Ort der steuerpflichtigen Umsätze - Kriterium für die ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 26.09.1996 - C-327/94

    Dudda / Finanzamt Bergisch Gladbach

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2019 - C-568/17
    12 Vgl. u. a. Urteil vom 26. September 1996, Dudda (C-327/94, EU:C:1996:355): In dieser Rechtssache ging es um Dienstleistungen eines Toningenieurs, die an Konzertveranstalter erbracht wurden.

    17 Urteil vom 26. September 1996, Dudda (C-327/94, EU:C:1996:355).

  • EuGH, 12.05.2005 - C-452/03

    RAL (Channel Islands) u.a. - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Artikel 9

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2019 - C-568/17
    7 Vgl. ähnlich Urteil vom 12. Mai 2005, RAL (Channel Islands) u. a. (C-452/03, EU:C:2005:289, Rn. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-172/18

    AMS Neve u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke - Gerichtliche

    22 Dies veranschaulicht, wie ich bereits in einem ganz anderen Zusammenhang, nämlich im Steuerbereich, in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Geelen (C-568/17, EU:C:2019:109, Nrn. 17 und 28) ausgeführt habe, dass im Zusammenhang mit dem Internet die wörtliche Auslegung einer Bestimmung über den Eintrittsort eines bestimmten Geschehens in einigen Fällen kein zufriedenstellendes Ergebnis gewährleisten kann.
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