Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-142/95 |
Zitiervorschläge
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. September 1996 - C-142/95 (https://dejure.org/1996,29852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,29852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Associazione agricoltori della provincia di Rovigo, Associazione polesana coltivatori diretti di Rovigo, Consorzio cooperative pescatori del Polesine und Cirillo Brena gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Mauro Girello und Greguoldo Daniele.
Rechtsmittel - Natürliche oder juristische Personen - Handlung, die sie unmittelbar und individuell betrifft
Verfahrensgang
- EuG, 21.02.1995 - T-117/94
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-142/95
- EuGH, 12.12.1996 - C-142/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 15.06.1993 - C-264/91
Abertal / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-142/95
"Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus dem Umstand, daß die Personen, für die eine Maßnahme wie die streitige Bestimmung gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, nicht, daß diese Personen als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur feststeht, daß die Maßnahme aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (vgl. z. B. Urteil vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-264/91, Abertal u. a./Rat, Slg. 1993, I-3265, Randnr. 16, und Beschluß vom 24. Mai 1993 in der Rechtssache C-131/92, Arnaud u. a./Rat, Slg. 1993, I-2573, Randnr. 13). - EuGH, 24.05.1993 - C-131/92
Arnaud u.a. / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-142/95
"Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus dem Umstand, daß die Personen, für die eine Maßnahme wie die streitige Bestimmung gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, nicht, daß diese Personen als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur feststeht, daß die Maßnahme aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (vgl. z. B. Urteil vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-264/91, Abertal u. a./Rat, Slg. 1993, I-3265, Randnr. 16, und Beschluß vom 24. Mai 1993 in der Rechtssache C-131/92, Arnaud u. a./Rat, Slg. 1993, I-2573, Randnr. 13). - EuG, 21.02.1995 - T-117/94
Associazione agricoltori della provincia di Rovigo, Associazione polesana …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-142/95
In der vorliegenden Rechtssache fechten die Rechtsmittelführer ( 1 ) (die Associazione agricoltori della provincia di Rovigo, die Associazione polesana coltivatori diretti di Rovigo, das Consorzio cooperative pescatori del Polesine und Herr C. Brena) den Beschluß des Gerichts erster Instanz vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-117/94 an, mit dem ihre Klage für unzulässig erklärt wurde.
- EuGH, 10.07.1986 - 282/85
DEFI / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-142/95
( 3 ) Beschluß des Gerichtshofes vom 11. Juli 1979 in der Rechtssache 60/79 (Producteurs de vins de table et vins de pays/Kommission, Slg. 1979, 2429); Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 282/85 (DEFI/Kommission, Slg. 1986, 2469, Randnr. 16). - EuGH, 24.02.1987 - 26/86
Deutz und Geldermann / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-142/95
Diese Personen können nur dann als individuell betroffen angesehen werden, wenn sie in ihrer Rechtsstellung aufgrund von tatsächlichen Umständen betroffen sind, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten (vgl. insbesondee Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 26/86, Deutz und Geldermann/Rat, Slg. 1987, 941, Randnr. 9).". - EuGH, 25.10.1977 - 26/76
Metro / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-142/95
Ist die Klagebefugnis hiernach einmal anerkannt, so kann mit der Klage gefordert werden, daß das Gemeinschaftsgericht nicht nur feststellt, ob die prozessualen Rechte der Kläger gewahrt wurden, sondern auch, ob die erlassene Entscheidung mit einem offensichtlichen Beurteilungsfehler oder mit Ermessensmißbrauch behaftet ist (siehe die Urteile vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/Kommission, Slg. 1983, 2913, und vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz/Kommission, Slg. 1986, 391). - EuGH, 11.07.1979 - 60/79
Producteurs de vins de table und vins de pays / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-142/95
( 3 ) Beschluß des Gerichtshofes vom 11. Juli 1979 in der Rechtssache 60/79 (Producteurs de vins de table et vins de pays/Kommission, Slg. 1979, 2429); Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 282/85 (DEFI/Kommission, Slg. 1986, 2469, Randnr. 16). - EuGH, 28.01.1986 - 169/84
Cofaz / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-142/95
Ist die Klagebefugnis hiernach einmal anerkannt, so kann mit der Klage gefordert werden, daß das Gemeinschaftsgericht nicht nur feststellt, ob die prozessualen Rechte der Kläger gewahrt wurden, sondern auch, ob die erlassene Entscheidung mit einem offensichtlichen Beurteilungsfehler oder mit Ermessensmißbrauch behaftet ist (siehe die Urteile vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/Kommission, Slg. 1983, 2913, und vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz/Kommission, Slg. 1986, 391). - EuGH, 15.07.1963 - 25/62
Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-142/95
Die seit dem Urteil vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62 ( 10 ) ergangene Rechtsprechung zur Auslegung der genannten Vorschrift läßt sich mit einem Zitat aus dem Urteil vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-209/94 Î. ( 11 ) zusammenfassen, mit dem der Gerichtshof ein Rechtsmittel zurückgewiesen hat, das gegen einen dem vorliegenden Beschluß ähnlichen, ebenfalls vom Gericht erster Instanz erlassenen und eine Klage als unzulässig abweisenden Beschluß eingelegt worden war. - EuGH, 04.10.1983 - 191/82
FEDIOL / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-142/95
Ist die Klagebefugnis hiernach einmal anerkannt, so kann mit der Klage gefordert werden, daß das Gemeinschaftsgericht nicht nur feststellt, ob die prozessualen Rechte der Kläger gewahrt wurden, sondern auch, ob die erlassene Entscheidung mit einem offensichtlichen Beurteilungsfehler oder mit Ermessensmißbrauch behaftet ist (siehe die Urteile vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/Kommission, Slg. 1983, 2913, und vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz/Kommission, Slg. 1986, 391).