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   Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985 - 75/84   

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Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985 - 75/84 (https://dejure.org/1985,16796)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.11.1985 - 75/84 (https://dejure.org/1985,16796)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. November 1985 - 75/84 (https://dejure.org/1985,16796)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Selektives Vertriebssystem

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985 - 75/84
    Sie betrifft eine Klage der Metro GmbH & Co. KG auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 1983 (ABl. L 376, S. 41), mit der praktisch die Entscheidung vom 15. Dezember 1975, um die es in der ersten Rechtssache Metro (Rechtssache 26/76, Slg. 1977, 1875) ging, verlängert wird.

    Rechtssache 26/76 aufgestellten Voraussetzungen nicht Rechnung getragen habe.

    Die erste Rüge Mit der ersten Rüge wirft die Klägerin, wie schon gesagt, der Kommission vor, ermessensfehlerhaft gehandelt zu haben, indem sie bei der Anwendung von Artikel 85 Absatz 1 den vom Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache 26/76 aufgestellten Voraussetzungen nicht Rechnung getragen habe.

  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985 - 75/84
    Auch habe sie die Urteile vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 99/79 (Láncomé, Sig. 1980, 2511) und vom 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 31/80 (L'Oréal, Slg. 1980, 3775) nicht berücksichtigt.

    Schon aufgrund des Begriffs der beherrschenden Stellung, wie er in den Randnummern 26 und 30 des Urteils vom 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 31/80 (L'Oréal, Slg. 1980, 3775) unter Bezugnahme auf das Urteil in der Rechtssache Hoffmann-La Roche definiert wird, läßt sich meines Erachtens die Auffassung vertreten, daß die SABA GmbH oder die Thomson-Brandt-Gruppe, ungeachtet ihres beschränkten Marktanteils, über eine beherrschende Stellung im Sinne von Artikel 86 verfügen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1985 - 161/84

    Pronuptia de Paris GmbH gegen Pronuptia de Paris Irmgard Schillgallis. -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985 - 75/84
    In meinen Schlußanträgen vom 19. Juni 1985 in der Rechtssache 161/84 (Pronuptia, Slg. 1986, 355) habe ich bereits ausgeführt, daß aus diesem Grund aus der amerikanischen Rechtsprechung zu vertikalen Vertriebsbindungen nur unter Vorbehalt Schlüsse für die EWG-Praxis gezogen werden können.

    Wie ich schon in meinen Schlußanträgen vom 19. Juni 1985 in der Rechtssache 161/84 (Pronuptia) unter 3.3 ausgeführt habe, ergibt sich aus Randnummer 5 des Urteils in der Rechtssache 43/69 (Bilger/ Jehle, Slg. 1970, 127), daß der Gerichtshof in diesem Zusammenhang auch an Vertriebssysteme mit ähnlichen Ausschlußwirkungen zu Lasten Dritter (dort anderer Erzeuger) gedacht hat, die von anderen Herstellern angewandt werden.

  • EuGH, 30.01.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985 - 75/84
    Die Kommission weist in diesem Zusammenhang unter anderem auf Randnummer 16 des Urteils vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 127/73 hin (BRT/Sabam, Slg. 1974, 51).
  • EuGH, 13.02.1969 - 14/68

    Walt Wilhelm u.a. / Bundeskartellamt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985 - 75/84
    Obwohl dieser Aspekt für die Beurteilung der Rechtssache an sich nicht von Belang ist, wird die Bedeutung der Rechtssache durch den Umstand unterstrichen, daß gemäß dem Urteil vom 13. Februar 1969 in der Rechtssache 14/68 (Walt Wilhelm, Slg. 1969, 1) im Falle der Billigung der in der angefochtenen Entscheidung zum Ausdruck kommenden Wettbewerbspolitik der Kommission die Kartellbehörden von drei Mitgliedstaaten (Frankreich, Niederlande und Vereinigtes Königreich) ihre anders orientierte Politik in der Frage des Boykotts bestimmter Vertriebsformen nicht ungeändert weiterverfolgen könnten.
  • EuGH, 21.02.1984 - 86/82

    Hasselblad / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985 - 75/84
    Mit der Einführung ihres wettbewerbsbeschränkenden Vertriebssystems und namentlich ihrer Weigerung, die Klägerin zu beliefern, habe die SABA GmbH diese Stellung mißbraucht im Sinne der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82, Hasselblad, Slg. 1984, 883, und vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands, Slg. 1978, 207).
  • EuGH, 18.03.1970 - 43/69

    Bilger / Jehle

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985 - 75/84
    Wie ich schon in meinen Schlußanträgen vom 19. Juni 1985 in der Rechtssache 161/84 (Pronuptia) unter 3.3 ausgeführt habe, ergibt sich aus Randnummer 5 des Urteils in der Rechtssache 43/69 (Bilger/ Jehle, Slg. 1970, 127), daß der Gerichtshof in diesem Zusammenhang auch an Vertriebssysteme mit ähnlichen Ausschlußwirkungen zu Lasten Dritter (dort anderer Erzeuger) gedacht hat, die von anderen Herstellern angewandt werden.
  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985 - 75/84
    Sie verweist insoweit auf das Urteil vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 30/78 (Distillers, Sig. 1980, 2229).
  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985 - 75/84
    Nach ihrer Übernahme bildeten die Unternehmen der Thomson-Brandt-Gruppe eine wirtschaftliche Einheit, die in jedem der Teilmärkte des Marktes für langlebige Verbrauchsgüter der Unterhaltungselektronik nach den Kriterien, die der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche, Slg. 1979, 461) und vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69 (ICI, Slg. 1972, 619) entwickelt habe, über eine beherrschende Stellung verfüge.
  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1985 - 75/84
    Mit der Einführung ihres wettbewerbsbeschränkenden Vertriebssystems und namentlich ihrer Weigerung, die Klägerin zu beliefern, habe die SABA GmbH diese Stellung mißbraucht im Sinne der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82, Hasselblad, Slg. 1984, 883, und vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands, Slg. 1978, 207).
  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 10.07.1980 - 99/79

    Lancôme / Etos

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

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