Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1992 - C-62/90 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.
Freier Warenverkehr - Ausnahmen - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Einfuhr von Arzneimitteln durch Privatpersonen - Grenzen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1992 - C-62/90
- EuGH, 08.04.1992 - C-62/90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 07.03.1989 - 215/87
Schumacher / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1992 - C-62/90
Die Kommission wurde auf die beanstandeten deutschen Rechtsvorschriften durch ein Vorabentscheidungsersuchen des Hessischen Finanzgerichts an den Gerichtshof aufmerksam (Rechtssache 215/87, Schumacher, Slg. 1989, 617).Es ist zu bemerken, daß sich das Urteil Schumacher auf Arzneimittel beschränkt, die im Einfuhrstaat ohne ärztliche Verschreibung erhältlich sind, während das vorliegende Verfahren Arzneimittel betrifft, die in Deutschland verschreibungspflichtig sind.
Ausserdem macht die Bundesregierung geltend, daß sich das vorliegende Verfahren nach der im Anschluß an das Urteil Schumacher erfolgten Änderung des deutschen Rechts lediglich auf die Einfuhr von in Deutschland verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Wege des Postversands beziehen könne.
Der Gerichtshof hat im Urteil Schumacher in Randnummer 20 ausgeführt:.
Der Gerichtshof hat im Urteil Schumacher dem Umstand einige Bedeutung beigemessen, daß die Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Apothekers harmonisiert worden sind; in der vorliegenden Rechtssache ist darauf hinzuweisen, daß für den Arztberuf durch die Richtlinien 75/362 und 75/363 des Rates eine ähnliche Harmonisierung erfolgt ist.
- EuGH, 05.04.1984 - 177/82
Van de Haar
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1992 - C-62/90
Die Auswirkung auf den innergemeinschaftlichen Handel ist zugegebenermassen gering, insbesondere seit der Änderung des AMG, aber dies reicht nicht aus, damit eine Maßnahme nicht unter Artikel 30 fällt (siehe Rechtssachen 177/82 und 178/82, Van de Haar und Kaveka de Meern, Slg. 1984, 1797). - EuGH, 31.01.1984 - 286/82
Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1992 - C-62/90
Dieses Argument läuft aber darauf hinaus, in Deutschland ansässigen Personen das Recht abzusprechen, einen in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Arzt zu konsultieren, und steht ganz offensichtlich im Widerspruch zur Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. verbundene Rechtssachen 286/82 und 26/83, Luisi und Carbone, Slg. 1984, 377, Randnr. 16).