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   Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1983 - 86/82   

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https://dejure.org/1983,11696
Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1983 - 86/82 (https://dejure.org/1983,11696)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.07.1983 - 86/82 (https://dejure.org/1983,11696)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1983 - 86/82 (https://dejure.org/1983,11696)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Hasselblad (GB) Limited gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Abgestimmtes Verhalten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1983 - 86/82
    Selektive Vertriebssysteme können mit Artikel 85 Absatz 1 vereinbar sein, wie der Gerichtshof in der Rechtssache 26/76 (Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875) entschieden hat, wenn die vorgesehenen Beschränkungen nicht über die Notwendigkeit eines der Art des Erzeugnisses entsprechenden Vertriebs hinausgehen.
  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1983 - 86/82
    In vielen Fällen hat der Gerichtshof jedoch entschieden, daß die Kommission weder auf alle von den Beteiligten gemachten Sach- und Rechtsausführungen einzugehen noch darzulegen braucht, aus welchen Gründen sie das Vorbringen der Beteiligten zurückgewiesen hat (ich verweise zum Beispiel auf die Rechtssachen 56 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 321, 386, die Rechtssache 41/69, ACF Chemie/arma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnummern 76/78 der Entscheidungsgründe, Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnummer 18 der Entscheidungsgründe, und die Rechtssache 7/82, GVL/Kommission, Slg. 1983, 483, Randnummer 12 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 02.03.1983 - 7/82

    GLV / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1983 - 86/82
    In vielen Fällen hat der Gerichtshof jedoch entschieden, daß die Kommission weder auf alle von den Beteiligten gemachten Sach- und Rechtsausführungen einzugehen noch darzulegen braucht, aus welchen Gründen sie das Vorbringen der Beteiligten zurückgewiesen hat (ich verweise zum Beispiel auf die Rechtssachen 56 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 321, 386, die Rechtssache 41/69, ACF Chemie/arma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnummern 76/78 der Entscheidungsgründe, Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnummer 18 der Entscheidungsgründe, und die Rechtssache 7/82, GVL/Kommission, Slg. 1983, 483, Randnummer 12 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1983 - 86/82
    In vielen Fällen hat der Gerichtshof jedoch entschieden, daß die Kommission weder auf alle von den Beteiligten gemachten Sach- und Rechtsausführungen einzugehen noch darzulegen braucht, aus welchen Gründen sie das Vorbringen der Beteiligten zurückgewiesen hat (ich verweise zum Beispiel auf die Rechtssachen 56 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 321, 386, die Rechtssache 41/69, ACF Chemie/arma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnummern 76/78 der Entscheidungsgründe, Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnummer 18 der Entscheidungsgründe, und die Rechtssache 7/82, GVL/Kommission, Slg. 1983, 483, Randnummer 12 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 17.01.1980 - 792/79

    Camera Care / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1983 - 86/82
    Die Entscheidung des Gerichtshofes in der von der Firma Camera Care anhängig gemachten Rechtssache ist am 17. Januar 1980 ergangen (Rechtssache 792/79 R, Camera Care/Kommission, Slg. S. 119).
  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1983 - 86/82
    Danach muß die Auswahl der Händler aufgrund objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgen, die sich auf die fachliche Eignung des Händlers, seines Personals und seiner sachlichen Ausstattung beziehen, und diese Voraussetzungen müssen einheitlich für alle in Betracht kommenden Händler festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden (ich verweise z. B. auf die Rechtssache 31/80, L'Oréal/De Nieuwe AMCK, Slg. 1980, 3775, Randnummer 15 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1983 - 86/82
    In vielen Fällen hat der Gerichtshof jedoch entschieden, daß die Kommission weder auf alle von den Beteiligten gemachten Sach- und Rechtsausführungen einzugehen noch darzulegen braucht, aus welchen Gründen sie das Vorbringen der Beteiligten zurückgewiesen hat (ich verweise zum Beispiel auf die Rechtssachen 56 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 321, 386, die Rechtssache 41/69, ACF Chemie/arma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnummern 76/78 der Entscheidungsgründe, Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnummer 18 der Entscheidungsgründe, und die Rechtssache 7/82, GVL/Kommission, Slg. 1983, 483, Randnummer 12 der Entscheidungsgründe).
  • EuG, 20.03.2019 - T-310/16

    Foshan Lihua Ceramic / Kommission

    Unter Bezugnahme insbesondere auf den Beschluss vom 18. Juni 1986, British American Tobacco und Reynolds Industries/Kommission (142/84, nicht veröffentlicht, EU:C:1986:250, Rn. 13), auf die Urteile vom 17. November 1987, British American Tobacco und Reynolds Industries/Kommission (142/84 und 156/84, EU:C:1987:490), und vom 1. Oktober 2009, Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware/Rat (C-141/08 P, EU:C:2009:598, Rn. 83), sowie auf die Schlussanträge von Generalanwalt Slynn in der Rechtssache Hasselblad/Kommission (86/82, EU:C:1983:204), trägt die Klägerin zunächst vor, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör ein Grundrecht sei, das jeder Person die Möglichkeit garantiere, im Verwaltungsverfahren, sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vorzutragen, bevor ihr gegenüber eine für ihre Interessen nachteilige Entscheidung erlassen werde.

    Mit den Hauptparteien ist auf die Schlussanträge von Generalanwalt Slynn in der Rechtssache Hasselblad/Kommission (86/82, EU:C:1983:204) hinzuweisen, wonach dieser Umstand vielmehr darauf hindeutet, dass die von der Klägerin vorgebrachten Argumente und Beweise die Kommission nicht überzeugen konnten, und sie sie daher zurückwies.

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