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   Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-264/17   

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https://dejure.org/2018,28095
Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-264/17 (https://dejure.org/2018,28095)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.09.2018 - C-264/17 (https://dejure.org/2018,28095)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. September 2018 - C-264/17 (https://dejure.org/2018,28095)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mensing

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 314 und 316 - Sonderregelungen - Steuerpflichtige Wiederverkäufer - Differenzbesteuerung - Lieferung von Kunstgegenständen durch ihre Urheber oder deren Rechtsnachfolger - ...

  • Wolters Kluwer

    Schlussanträge des Generalanwalts M. Szpunar vom 13. September 2018. Harry Mensing gegen Finanzamt Hamm. Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Münster. Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 314 - Art. 316 - ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.11.2013 - C-319/12

    MDDP - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 bis 134 und 168 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-264/17
    12 Vgl. insbesondere Urteil vom 28. November 2013, MDDP (C-319/12, EU:C:2013:778, Rn. 41).

    13 Vgl. Urteil vom 28. November 2013, MDDP (C-319/12, EU:C:2013:778, Rn. 56 erster Gedankenstrich).

  • EuGH, 18.12.2014 - C-131/13

    Schoenimport "Italmoda" Mariano Previti - Vorlagen zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-264/17
    11 Vgl. insbesondere Urteil vom 18. Dezember 2014, Schoenimport "Italmoda" Mariano Previti u. a. (C-131/13, C-163/13 und C-164/13, EU:C:2014:2455, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 20.10.2021 - XI R 2/20

    Zur Differenzbesteuerung der Art. 311 ff. MwStSystRL

    Nach Rz 52 ff. der Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der den Streitfall betreffenden Rechtssache Mensing (EU:C:2018:722) fehle eine entsprechende Regelung in der MwStSystRL.

    Er trägt vor, die Ansicht des Generalanwalts Szpunar in seinen Schlussanträgen (EU:C:2018:722), dass eine Regelungslücke vorliege, die vom Richtliniengeber geschlossen werden müsse, sei nicht zutreffend.

    Dies allein entspricht dem Zweck der Margenbesteuerung, die eine Doppelbesteuerung ("Steuer auf die Steuer") vermeiden will (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar, EU:C:2018:722, Rz 53).

    Es käme zu einer Doppelbesteuerung im Sinne einer "Steuer auf die Erwerbsteuer" (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar, EU:C:2018:722, Rz 53; Lippross, Umsatzsteuer-Rundschau 2015, 618, 620; Janzen in Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, § 25a UStG Rz 29; Oelmaier in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 25a Rz 71; Poggoda-Grünwald, Zeitschrift für das gesamte Mehrwertsteuerrecht --MwStR-- 2019, 235; Pickelmann, MwStR 2017, 719, 720; Grebe in Wäger, UStG, § 25a Rz 39).

    ff) Mit dieser Auslegung des Art. 315 Satz 1 MwStSystRL würde der vorlegende Senat jedoch von der Auffassung des Generalanwalts Szpunar in Rz 54 seiner Schlussanträge (EU:C:2018:722) abweichen.

  • EuGH, 13.07.2023 - C-180/22

    Mensing II

    Das Finanzamt Hamm verweist insoweit auf die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar in der Rechtssache Mensing (C-264/17, EU:C:2018:722), wonach im Fall von Einfuhren aus Drittländern gemäß Art. 317 Abs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie die Steuerbemessungsgrundlage bei der Einfuhr zuzüglich der für die Einfuhr geschuldeten Mehrwertsteuer vom Verkaufspreis zu subtrahieren sei und das Fehlen einer ähnlichen Bestimmung für den Fall des innergemeinschaftlichen Erwerbs daher eine Regelungslücke darstelle.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-180/22

    Mensing II

    4 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Mensing (C-264/17, EU:C:2018:722, Nr. 53).

    5 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Mensing (C-264/17, EU:C:2018:722, Nr. 54).

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