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   Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-294/00   

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Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-294/00 (https://dejure.org/2001,18787)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.12.2001 - C-294/00 (https://dejure.org/2001,18787)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - C-294/00 (https://dejure.org/2001,18787)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gräbner

  • EU-Kommission PDF

    Deutsche Paracelsus Schulen für Naturheilverfahren GmbH gegen Kurt Gräbner.

    Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Anwendungsbereich der Richtlinie 92/51/EWG - Nationale Rechtsvorschriften, die die Ausübung der ärzlichen Tätigkeiten einschließlich der in Deutschland dem Heilpraktiker gestatteten Tätigkeit den Inhabern eines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 01.02.1996 - C-164/94

    Aranitis / Land Berlin

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-294/00
    Vgl. auch Urteil vom 1. Februar 1996 in der Rechtssache C-164/94 (Aranitis, Slg. 1996, I-135, Randnr. 18).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-3/95

    Reisebüro Broede / Sandker

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-294/00
    Wie der Gerichtshof auch in seinem Urteil Mac Quen u. a. ausgeführt hat, bedeutet "die Tatsache, dass ein Mitgliedstaat weniger strenge Vorschriften erlässt als ein anderer, nicht ..., dass dessen Vorschriften unverhältnismäßig und folglich mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sind (vgl. Urteile vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-304/93, Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141, Randnr. 51, und vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, Reisebüro Broede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 42).
  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-294/00
    Wie der Gerichtshof auch in seinem Urteil Mac Quen u. a. ausgeführt hat, bedeutet "die Tatsache, dass ein Mitgliedstaat weniger strenge Vorschriften erlässt als ein anderer, nicht ..., dass dessen Vorschriften unverhältnismäßig und folglich mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sind (vgl. Urteile vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-304/93, Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141, Randnr. 51, und vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, Reisebüro Broede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 42).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-58/98

    Corsten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-294/00
    Der Gerichtshof hat dazu Folgendes ausgeführt: "Zwar bleiben die Mitgliedstaaten in Ermangelung einer Harmonisierung der im Ausgangsverfahren betroffenen Tätigkeiten grundsätzlich befugt, die Ausübung dieser Tätigkeiten zu regeln, jedoch müssen sie ihre Befugnisse in diesem Bereich unter Beachtung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten ausüben (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-193/97 und C-194/97, De Castro Freitas und Escallier, Slg. 1998, I-6747, Randnr. 23, und vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-58/98, Corsten, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 31).
  • EuGH, 29.10.1998 - C-193/97

    de Castro Freitas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-294/00
    Der Gerichtshof hat dazu Folgendes ausgeführt: "Zwar bleiben die Mitgliedstaaten in Ermangelung einer Harmonisierung der im Ausgangsverfahren betroffenen Tätigkeiten grundsätzlich befugt, die Ausübung dieser Tätigkeiten zu regeln, jedoch müssen sie ihre Befugnisse in diesem Bereich unter Beachtung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten ausüben (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-193/97 und C-194/97, De Castro Freitas und Escallier, Slg. 1998, I-6747, Randnr. 23, und vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-58/98, Corsten, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 31).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-294/00
    Der Umstand allein, dass ein Mitgliedstaat andere Schutzregelungen als ein anderer Mitgliedstaat erlassen hat, ist nämlich für die Beurteilung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der einschlägigen Bestimmungen ohne Belang (Urteil vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-67/98, Zenatti, Slg. 1999, I-7289, Randnr. 34)."(21).
  • EuGH - C-304/93 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-294/00
    Wie der Gerichtshof auch in seinem Urteil Mac Quen u. a. ausgeführt hat, bedeutet "die Tatsache, dass ein Mitgliedstaat weniger strenge Vorschriften erlässt als ein anderer, nicht ..., dass dessen Vorschriften unverhältnismäßig und folglich mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sind (vgl. Urteile vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-304/93, Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141, Randnr. 51, und vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, Reisebüro Broede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-79/01

    Payroll u.a.

    18: - In dieser Hinsicht erlaube ich mir, mich auf meine Schlussanträge vom 13. Dezember 2001 in der beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache C-294/00 (Gräbner) zu beziehen.
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