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   Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08   

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Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08 (https://dejure.org/2010,1137)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.04.2010 - C-271/08 (https://dejure.org/2010,1137)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. April 2010 - C-271/08 (https://dejure.org/2010,1137)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - Öffentliche Aufträge - Vergabe von Dienstleistungsaufträgen über die betriebliche Altersvorsorge kommunaler Angestellter - Rahmenvereinbarungen - Richtlinie 92/50/EWG - Richtlinie 2004/18/EG - Tarifvertragliche ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - Öffentliche Aufträge - Vergabe von Dienstleistungsaufträgen über die betriebliche Altersvorsorge kommunaler Angestellter - Rahmenvereinbarungen - Richtlinie 92/50/EWG - Richtlinie 2004/18/EG - Tarifvertragliche ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - Öffentliche Aufträge - Vergabe von Dienstleistungsaufträgen über die betriebliche Altersvorsorge kommunaler Angestellter - Rahmenvereinbarungen - Richtlinie 92/50/EWG - Richtlinie 2004/18/EG - Tarifvertragliche ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - Öffentliche Aufträge - Vergabe von Dienstleistungsaufträgen über die betriebliche Altersvorsorge kommunaler Angestellter - Rahmenvereinbarungen - Richtlinie 92/50/EWG - Richtlinie 2004/18/EG - Tarifvertragliche ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dienstleistungsaufträgen über die betriebliche Altersvorsorge

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tarifverträge zur Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst verstoßen nicht gegen EU-Vergaberecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2011, 73
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (48)

  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08
    5 - Urteil vom 21. September 1999, Albany (C-67/96, Slg. 1999, I-5751).

    10 - Urteile Albany (oben in Fn. 5 angeführt, Randnr. 54), Brentjens' (oben in Fn. 8 angeführt, Randnr. 51) und Drijvende Bokken (oben in Fn. 9 angeführt, Randnr. 41).

    11 - Urteile Albany (oben in Fn. 5 angeführt, Randnrn. 55 bis 58), Brentjens' (oben in Fn. 8 angeführt, Randnrn. 52 bis 55.) und Drijvende Bokken (oben in Fn. 9 angeführt, Randnrn. 42 bis 45).

    12 - Urteile Albany (oben in Fn. 5 angeführt, Randnr. 59), Brentjens' (oben in Fn. 8 angeführt, Randnr. 56) und Drijvende Bokken (oben in Fn. 9 angeführt, Randnr. 46).

    13 - Urteile Albany (oben in Fn. 5 angeführt, Randnr. 60), Brentjens' (oben in Fn. 8 angeführt, Randnr. 57) und Drijvende Bokken (oben in Fn. 9 angeführt, Randnr. 47).

    18 - Diese Kontrolle des Gegenstands der Tarifverträge war von Generalanwalt Jacobs in seinen verbundenen Schlussanträgen vom 28. Januar 1999 in den Rechtssachen Albany (C-67/96), Brentjens' (C-115/97 bis C-117/97) und Drijvende Bokken (C-219/97) (Slg. 1999, I-5751, Nrn. 190 ff.) auch ausdrücklich vorgeschlagen worden, um zu vermeiden, dass Tarifverhandlungen als Rahmen für Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern genutzt würden, die erhebliche wettbewerbswidrige Auswirkungen auf Dritte oder dritte Märkte haben könnten.

    Weil der Gerichtshof in den Urteilen Albany, Brentjens' und Drijvende Bokken im Ergebnis die Unternehmensqualität dieser Fonds bejahte, eröffnete er die Möglichkeit einer eigenständigen Überprüfung hinsichtlich der wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen, die von den betreffenden Fonds ausgehen konnten.

    Azoulai, L., "The Court of justice and the social market economy: the emergence of an ideal and the conditions for its realization", CMLR 2008, S. 1335, 1347 ff., sieht sogar einen grundsätzlichen Unterschied in dem Verhältnis zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten gemäß dem Urteil Albany und diesem Verhältnis gemäß dem Urteil "Viking Line".

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08
    Vielmehr bedeutet diese Analyse eine Rückkehr zu den Wertungen, die bereits im Urteil Schmidberger(102) enthalten waren.

    Im Urteil Schmidberger hatte der Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung u. a. darüber zu urteilen, ob eine Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit infolge einer 30-stündigen Blockade der Brenner-Autobahn in Anbetracht des Umstands gerechtfertigt sein konnte, dass diese Blockade in legitimer Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des Grundrechts, sich friedlich zu versammeln, erfolgt war.

    27 - Vgl. nur Urteile vom 14. Oktober 2004, Omega (C-36/02, Slg. 2004, I-9609, Randnr. 33), und vom 12. Juni 2003, Schmidberger (C-112/00, Slg. 2003, I-5659, Randnr. 71).

    Zwanziger, B., "Arbeitskampf- und Tarifrecht nach den EuGH-Entscheidungen "Laval" und "Viking"", DB 2008, S. 294, 295, meint, dass im Vergleich zu dem im Urteil Schmidberger (oben in Fn. 27 angeführt) erfolgten Abwägungsprozess zwischen Grundrechten und Grundfreiheiten in den Urteilen "Viking Line" und Laval und Partneri eine Verschiebung des Schwergewichts zugunsten der Grundfreiheiten stattgefunden habe.

    102 - Urteil Schmidberger (oben in Fn. 27 angeführt).

    104 - Urteil Schmidberger (oben in Fn. 27 angeführt, Randnrn. 82 ff.).

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08
    36 - Urteile vom 13. Dezember 2007, Bayerischer Rundfunk u. a. (C-337/06, Slg. 2007, I-11173, Randnr. 37), vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich (C-237/99, Slg. 2001, I-939, Randnr. 43), und vom 20. September 1988, Beentjes (31/87, Slg. 1988, 4635, Randnr. 11).

    39 - Vgl. Urteile Bayerischer Rundfunk u. a. (oben in Fn. 36 angeführt, Randnr. 38), Kommission/Frankreich (oben in Fn. 36 angeführt, Randnr. 41) sowie vom 3. Oktober 2000, University of Cambridge (C-380/98, Slg. 2000, I-8035, Randnr. 16).

    40 - Urteile Bayerischer Rundfunk u. a. (oben in Fn. 36 angeführt, Randnr. 36), Kommission/Frankreich (oben in Fn. 36 angeführt, Randnr. 42) und University of Cambridge (oben in Fn. 39 angeführt, Randnr. 17).

  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09

    Überleitung in den TVöD - Besitzstand - Diskriminierung

    Sie stellt sicher, dass die Koalitionen in gebührender Unabhängigkeit unter Beachtung bestimmter Grenzen die Beschäftigungsbedingungen aushandeln können (Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 77 - 80, 205).

    Außer Zweifel steht allerdings, dass die Koalitionen trotz Tarifautonomie nicht zwingende unionsrechtliche Vorgaben umgehen und Diskriminierungsverbote aushebeln dürfen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08  - Rn. 225; Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 13. November 1990 in der Rechtssache - C-184/89 - [Nimz] Rn. 20, Slg. 1991, I-297; vgl. auch KOM [1999] 565 endg., S. 15).

    bb) Ob diese Konzeption des Ausgleichs kollidierender Grundrechtspositionen im nationalen Verfassungsrecht auf den Ausgleich kollidierender Grundrechte im Unionsrecht übertragen werden kann oder wie auf andere Weise ein Ausgleich zwischen Tarifautonomie und Gleichheitssatz zu finden ist, hat allein der Gerichtshof zu entscheiden (vgl. zur grundsätzlichen Übertragbarkeit von für nationale Grundrechtskataloge entwickelten Rechtsfiguren auf die Ebene der Europäischen Union MünchKommEuWettbR/Skouris/Kraus Einleitung Rn. 355; für einen Ausgleich am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 189 ff.).

    Die Frage 3. b) ist deshalb ebenso wie schon die Frage 2. a) auch dahin zu verstehen, ob das nationale Gericht bei seiner Entscheidung zu beachten hat, dass Tarifvertragsparteien wegen der besonderen Kenntnisse ihres Wirtschaftsbereichs, also ihrer Sachnähe, die speziellen Merkmale der jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse gebührend berücksichtigen können (vgl. zu dieser Funktion von Tarifverträgen EuGH 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 74, Slg. 2007, I-8531; zum Beurteilungsspielraum der Tarifvertragsparteien siehe auch Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 211).

    Letztlich geht es darum, welche Folgen es hat, wenn mit dem Ziel der Schaffung einer diskriminierungsfreien Regelung die Rechte der Beschäftigten von beiden Tarifvertragsparteien in dem Umfang berücksichtigt worden sind, wie es konsensfähig war (vgl. zur Vermutung der Berücksichtigung der Rechte der Arbeitnehmer in Tarifverträgen Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 28. April 2010 in der Rechtssache - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 121; zur Berücksichtigung des Kompromisscharakters von Tarifverträgen Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 208, 210, 212).

  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Sie stellt sicher, dass die Koalitionen in gebührender Unabhängigkeit unter Beachtung bestimmter Grenzen die Beschäftigungsbedingungen aushandeln können (Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 77 - 80, 205).

    Außer Zweifel steht allerdings, dass die Koalitionen trotz Tarifautonomie nicht zwingende unionsrechtliche Vorgaben umgehen und Diskriminierungsverbote aushebeln dürfen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 225; Schlussanträge des Generalanwalts Darmon vom 13. November 1990 in der Rechtssache - C-184/89 - [Nimz], Rn. 20, Slg. 1991, I-297; vgl. auch KOM [1999] 565 endg., S. 15).

    Die Frage, ob die Konzeption des Ausgleichs kollidierender Grundrechtspositionen im nationalen Verfassungsrecht auf den Ausgleich kollidierender Grundrechte im Unionsrecht übertragen werden kann oder wie auf andere Weise ein Ausgleich zwischen Tarifautonomie und Gleichheitssatz zu finden ist, hat allein der Gerichtshof zu entscheiden (vgl. zur grundsätzlichen Übertragbarkeit von für nationale Grundrechtskataloge entwickelten Rechtsfiguren auf die Ebene der Europäischen Union MünchKommEuWettbR/Skouris/Kraus Einleitung Rn. 355; für einen Ausgleich am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 189 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-81/09

    Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG, 44 Abs. 2 Buchst. g EG und 48

    Wie ich bereits in meinen Schlussanträgen vom 14. April 2010 in der Rechtssache C-271/08, Kommission/Deutschland, dargelegt habe, ist von einem Verhältnis der Gleichrangigkeit zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten auszugehen(80).

    80 - Vgl. meine Schlussanträge vom 14. April 2010 in der noch anhängigen Rechtssache C-271/08, Kommission/Deutschland, Nrn. 187 und 188. Skouris, V., a. a. O. (Fn. 60), S. 93, geht nicht von einem Hierarchieverhältnis zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten aus.

    81 - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache C-271/08, Kommission/Deutschland, Nr. 189.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 20 Sa 2058/09

    Unmittelbare Diskriminierung wegen Alters bei altersabgestuften tariflichen

    Nur Sie kann sicherstellen, dass die Koalitionen in gebührender Unabhängigkeit unter Beachtung bestimmter Grenzen die Beschäftigungsbedingungen aushandeln können (Schlussanträge der Generalanwältin T. vom 14. April 2010 in der Rechtssache - C-271/08 - Rn. 77 - 80, 205).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2010 - C-45/09

    Rosenbladt - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a - Unmittelbare

    49 - Zum Grundrecht auf Tarifautonomie siehe Nr. 204 meiner Schlussanträge vom 14. April 2010 in der beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache Kommission/Deutschland (C-271/08) sowie den Wortlaut von Art. 6 der Europäischen Sozialcharta, Art. 6 der revidierten Europäischen Sozialcharta, Nr. 12 der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer und Art. 28 GR-Charta.
  • ArbG Wesel, 11.08.2010 - 6 Ca 736/10

    Diskriminierung durch Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen

    Folge wäre, dass nicht in jedem Einzelfall eine Ungleichbehandlung wegen eines der Merkmale des § 1 AGG ausgeschlossen sein muss (in diese Richtung auch LAG Berlin-Brandenburg vom 11.09.2009 - 20 Sa 2244/07, LAGE Nr. 1a zu § 10 AGG, Rn. 31; vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 14.04.2010 in der Rechtssache C-271/08, Rn. 211 f.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2012 - C-171/11

    Fra.bo - Art. 34 AEUV - Warenverkehrsfreiheit - Horizontale Drittwirkung der

    38 - Zur Aufhebung von Kollisionen zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten siehe meine Schlussanträge vom 14. April 2010 in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-271/08, Urteil vom 15. Juli 2010, Slg. 2010, I-7087, Nrn. 178 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2012 - C-159/11

    Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u.a. - Vergaberecht -

    17 - Schlussanträge vom 14. April 2010, Kommission/Deutschland (C-271/08, Urteil vom 15. Juli 2010, Slg. 2010, I-6817, Nr. 143).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-155/10

    Williams u.a. - Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitgestaltung - Art. 7 der

    58 - Vgl. meine Schlussanträge vom 14. April 2010, Kommission/Deutschland (C-271/08, Urteil vom 5. Juli 2010, Slg. 2010, I-0000, Nr. 77).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-28/09

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

    26 - Vgl. meine Schlussanträge vom 14. April 2010, Kommission/Deutschland (C-271/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2011 - C-10/10

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV

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