Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
Konzession für das automatisierte System des Lottospiels
Verfahrensgang
- EuGH, 31.01.1992 - C-272/91
- EuGH, 12.06.1992 - C-272/91
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
- EuGH, 26.04.1994 - C-272/91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 05.12.1989 - 3/88
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
Die Kommission macht geltend, der in der Bekanntmachung enthaltene Vorbehalt, daß nur Gesellschaften, Konsortien oder Zusammenschlüsse, deren Gesellschaftskapital sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befinde, an dem Verfahren teilnehmen könnten, entspreche den Vorbehalten, die der Gerichtshof im Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-3/88 (Kommission/Italien)(6) für vertragswidrig erklärt habe.Die italienische Regierung bestreitet nicht, daß der umstrittene Vorbehalt in der Bekanntmachung inhaltlich den Rechtsvorschriften entspricht, die der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache C-3/88(8) für rechtswidrig erklärt hat.
Sie macht jedoch geltend, daß sich die vorliegende Ausschreibung entscheidend von den Ausschreibungen in der Rechtssache C-3/88 unterscheide.
Die italienische Regierung hat auch in der Rechtssache C-3/88 vorgetragen, daß die Tätigkeiten, die mit dem Betrieb der in Rede stehenden Datenverarbeitungssysteme zusammenhingen, aufgrund ihres vertraulichen Charakters mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden seien und somit gemäß den Artikeln 55 und 66 EWG-Vertrag von den Vorschriften des Vertrages über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr ausgenommen werden könnten.
Meines Erachtens sind die Tätigkeiten, die der Konzessionär im Zusammenhang mit dem automatisierten Lottospiel verrichten soll, ebenso wie in der Rechtssache C-3/88 technischer Natur.
Die Arbeiten, deren Durchführung dem Konzessionär übertragen wird, sind technischer Natur und scheinen sogar im wesentlichen denen zu entsprechen, um die es in der Rechtssache C-3/88 ging, nämlich die "Planung, Software und Verwaltung von Datenverarbeitungssystemen".
Zur Begründung dafür hat die Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-3/88 verwiesen, in dem der Gerichtshof die Richtlinie 77/62 für anwendbar erklärt hat, obwohl es um Verträge ging, die im wesentlichen die Erbringung von Dienstleistungen betrafen.
(6) - Slg. 1989, 4035.
(8) - Die Kommission hat mit Klageschrift, die am 2. Dezember 1991 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden ist, gegen die Italienische Republik Klage auf Feststellung erhoben, daß diese dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-3/88 nicht nachgekommen ist.
(23) - Die Kommission begründet den Umstand, daß sie in der Rechtssache C-3/88 nicht die Verletzung des Artikels 30 EWG-Vertrag geltend gemacht hat, damit, daß das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache Du Pont de Nemours Italiana erst nach Erhebung der Klage in der Rechtssache C-3/88 erlassen worden sei.
- EuGH, 15.03.1988 - 147/86
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
(13) - Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1988 in der Rechtssache 147/86 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1637, Randnr. 7).Zur Begründung hierfür hat die Kommission u. a. auf die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837), vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299) und vom 16. Dezember 1986 in der Rechtssache 124/85 (Kommission/Griechenland, Slg. 1986, 3935) verwiesen.
- EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
H.M. Customs und Excise / Schindler
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
Diese Frage ist Gegenstand eines anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens, nämlich der Rechtssache C-275/92 (Schindler), in der der Gerichtshof ersucht wird, darüber zu entscheiden, ob das Lotto als Vertrieb von Waren im Sinne des Artikels 30 EWG-Vertrag oder als Erbringung von Dienstleistungen im Sinne der Artikel 59 und 60 EWG-Vertrag anzusehen ist.
- EuGH, 21.06.1974 - 2/74
Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
Siehe auch Urteil des Gerichtshofes vom 21. Juni 1974 in der Rechtssache 2/74 (Reyners, Slg. 1974, 631, Randnr. 43). - EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
Zur Begründung hierfür hat die Kommission u. a. auf die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837), vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299) und vom 16. Dezember 1986 in der Rechtssache 124/85 (Kommission/Griechenland, Slg. 1986, 3935) verwiesen. - EuGH, 13.03.1984 - 16/83
Prantl
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
Zur Begründung hierfür hat die Kommission u. a. auf die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837), vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299) und vom 16. Dezember 1986 in der Rechtssache 124/85 (Kommission/Griechenland, Slg. 1986, 3935) verwiesen. - EuGH, 16.12.1986 - 124/85
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
Zur Begründung hierfür hat die Kommission u. a. auf die Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837), vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299) und vom 16. Dezember 1986 in der Rechtssache 124/85 (Kommission/Griechenland, Slg. 1986, 3935) verwiesen. - Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-71/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
(30) - Siehe zum näheren Inhalt dieser Vorschriften meine Schlussanträge vom 30. Juni 1993 in der Rechtssache C-71/92 (Kommission/Spanien, Randnrn. 63 bis 67, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht). - EuGH, 20.03.1990 - 21/88
Du Pont de Nemours Italiana / USL di Carrara
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
Die Kommission sieht ihre Auffassung durch das Urteil des Gerichtshofes vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88 (Du Pont de Nemours Italiana)(22) bestätigt, wonach Artikel 30 EWG-Vertrag einer nationalen Regelung entgegensteht, die den in bestimmten Teilen des Staatsgebiets ansässigen Betrieben einen prozentualen Anteil an öffentlichen Lieferaufträgen vorbehält(23). - EuGH, 31.01.1992 - C-272/91
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-272/91
(4) - Rechtssache C-272/91 R (Slg. 1992, I-457).