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   Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00   

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Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00 (https://dejure.org/2002,23136)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.11.2002 - C-389/00 (https://dejure.org/2002,23136)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. November 2002 - C-389/00 (https://dejure.org/2002,23136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 23 EG und 25 EG - Abgabe zollgleicher Wirkung - Ausfuhr von Abfällen - Basler Übereinkommen - Verordnung Nr. 259/93 - Beitrag zu einem Solidarfonds

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 27.09.1988 - 18/87

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    So hat der Gerichtshof ebenfalls im Urteil Kommission/Deutschland(39) die Erhebung einer Gebühr zum Ausgleich der Kosten der tiermedizinischen Kontrollen bei der Einfuhr von Tieren für rechtmäßig erklärt, die durch die Richtlinie 81/389/EWG im Rahmen einer Harmonisierung eingeführt worden waren, die bezweckte, die sich aus den Unterschieden zwischen den nationalen Rechtsvorschriften im Bereich des Viehtransports ergebenden technischen Hemmnisse für den Handel zu beseitigen(40).

    Diese Definition wird später in ständiger Rechtsprechung bestätigt, vgl. u. a. Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427) und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 1483), auf die sich die Klägerin beruft.

    29: - Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87 (Kommission/Deutschland, zitiert in Fußnote 8).

    Im genannten Urteil Kommission/Deutschland (Randnrn. 14 und 15) hat der Gerichtshof jedoch ausgeführt, dass diese Auswirkungen nur durch den Erlass von Gemeinschaftsbestimmungen zur Harmonisierung der Modalitäten der Finanzierung der fraglichen Kontrollen beseitigt werden könnten (dazu bereits Urteil vom 12. Juli 1977, Kommission/Niederlande, zitiert in Fußnote 12).

  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    Um mich auf die von den Parteien angeführten Entscheidungen zu beschränken, weise ich z. B. darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil Bauhuis(33) Gebühren für gesundsheitsbehördliche Kontrollen bei der Ausfuhr von lebenden Tieren gemäß der Richtlinie 64/432/EWG(34), deren ausdrückliches Ziel es ist, die Hindernisse für den Handelsverkehr aufgrund der unterschiedlichen viehseuchenrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten durch die Einführung einer einheitlichen Kontrollregelung zu beseitigen, für mit dem Verbot von Abgaben gleicher Wirkung vereinbar erklärt hat(35).

    11: - Wie in der Rechtssache 46/76 (Urteil vom 25. Januar 1977, Bauhuis, Slg. 1977, 5), auf die sich die Kommission u. a. beruft.

    27: - Siehe oben, Nr. 25.28: - Die deutsche Regierung beruft sich insoweit auf das auch von der Kommission herangezogene Urteil Bauhuis (siehe oben, Fußnote 11) sowie u. a. auf das Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-111/89 (Bakker Hillegom, Slg. 1990, I-1735).

    31: - Siehe oben, Nrn. 36 und 37.32: - Urteil Bauhuis (Randnrn. 27 bis 31).

  • EuGH, 12.07.1977 - 89/76

    Kommission / Niederlande State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    Desgleichen hat der Gerichtshof in den Urteilen Kommission/Niederlande(36) und Bakker Hillegom(37) die Rechtmäßigkeit von Gebühren bejaht, die für phytosanitäre Untersuchungen bei der Ausfuhr erhoben wurden, die durch ein internationales Übereinkommen, dem alle Mitgliedstaaten beigetreten sind, mit dem Ziel eingeführt wurden, Doppelarbeit bei den Grenzkontrollen zu vermeiden(38).

    12: - Die Regierung verweist außer auf die schon von der Kommission angeführte Rechtsprechung (siehe oben, Fußnote 10) insbesondere auf die Urteile vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 89/76 (Kommission/Niederlande, Slg. 1977, 1355) und vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 1/83 (IFG/Freistaat Bayern, Slg. 1984, 349).

    16 bis 19.36: - Zitiert in Fußnote 12.37: - Zitiert in Fußnote 28.38: - Urteile Kommission/Niederlande (Randnrn. 11 und 13) und Bakker Hillegom (Randnr. 11).

    Im Urteil Kommission/Niederlande (Randnr. 12) hat der Gerichtshof im Übrigen auf die Analogie zwischen den Funktionen dieses Übereinkommens und denen der Richtlinie 64/432/EWG hingewiesen.

  • EuGH, 30.05.1989 - 340/87

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    Diese Definition wird später in ständiger Rechtsprechung bestätigt, vgl. u. a. Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427) und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 1483), auf die sich die Klägerin beruft.

    16: - Siehe u. a. Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, Randnr. 16) und vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74 (Cadsky, Slg. 1975, 281, Randnr. 6).

    23: - Randnr. 19. Im gleichen Sinne siehe Urteil vom 1. Juli 1969 (Kommission/Italien, Randnrn. 15 und 16) im Hinblick auf eine angebliche Verbesserung der Wettbewerbsstellung der Importeure und Exporteure aufgrund der Vorbereitung von Statistiken über den Außenhandel, und Urteil vom 26. Februar 1975 (Cadsky, Randnrn. 7 und 8) hinsichtlich der angeblichen Verbesserung der Exportmöglichkeiten aufgrund der Anbringung einer Qualitätsmarke auf Erzeugnissen, die bestimmten Kontrollen unterworfen worden waren (beide zitiert in Fußnote 16).

  • EuGH, 02.05.1990 - C-111/89

    Niederlande State / Bakker Hillegom

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    Bekanntlich hat der Gerichtshof die Tragweite dieser Voraussetzung im Urteil Bakker Hillegom verdeutlicht und ausgeführt, dass sie "nur dann als erfüllt angesehen werden kann, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Betrag der Gebühr und der konkreten Untersuchung besteht, für die die Gebühr erhoben wird", und dass "ein solcher Zusammenhang [besteht], wenn der Gebührenbetrag anhand der Dauer der Untersuchung, der Anzahl der dafür eingesetzten Personen, der Materialkosten, der allgemeinen Unkosten oder gegebenenfalls anderer ähnlicher Faktoren berechnet wird, was eine pauschale Bewertung der Untersuchungskosten, beispielsweise durch einen festen Stundentarif, nicht ausschließt"(43).

    27: - Siehe oben, Nr. 25.28: - Die deutsche Regierung beruft sich insoweit auf das auch von der Kommission herangezogene Urteil Bauhuis (siehe oben, Fußnote 11) sowie u. a. auf das Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-111/89 (Bakker Hillegom, Slg. 1990, I-1735).

  • EuGH, 26.02.1975 - 63/74

    Cadsky S.p.a. / Istituto Nazionale per il Commercio Estero

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    16: - Siehe u. a. Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, Randnr. 16) und vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74 (Cadsky, Slg. 1975, 281, Randnr. 6).

    23: - Randnr. 19. Im gleichen Sinne siehe Urteil vom 1. Juli 1969 (Kommission/Italien, Randnrn. 15 und 16) im Hinblick auf eine angebliche Verbesserung der Wettbewerbsstellung der Importeure und Exporteure aufgrund der Vorbereitung von Statistiken über den Außenhandel, und Urteil vom 26. Februar 1975 (Cadsky, Randnrn. 7 und 8) hinsichtlich der angeblichen Verbesserung der Exportmöglichkeiten aufgrund der Anbringung einer Qualitätsmarke auf Erzeugnissen, die bestimmten Kontrollen unterworfen worden waren (beide zitiert in Fußnote 16).

  • EuGH, 28.06.1994 - C-187/93

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    Das wesentliche Ziel der Verordnung besteht nämlich, wie der Gerichtshof im Urteil Parlament/Rat ausgeführt hat, nicht darin, den freien Verkehr mit Abfällen zu fördern, sondern darin, ihn durch ein harmonisiertes System von Verfahren einzuschränken, um diesen Erfordernissen gerecht zu werden(19).

    30 bis 34.19: - Urteil vom 28. Juni 1994 in der Rechtssache C-187/93 (Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2857, Randnr. 26).

  • EuGH, 31.01.1984 - 1/83

    IFG / Freistaat Bayern

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    12: - Die Regierung verweist außer auf die schon von der Kommission angeführte Rechtsprechung (siehe oben, Fußnote 10) insbesondere auf die Urteile vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 89/76 (Kommission/Niederlande, Slg. 1977, 1355) und vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 1/83 (IFG/Freistaat Bayern, Slg. 1984, 349).
  • EuGH, 09.11.1983 - 158/82

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    10: - Insoweit verweist die Kommission auf das Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82 (Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573).
  • EuGH, 31.05.1979 - 132/78

    Denkavit Loire

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    9: - Wie nach dem Vorbringen der Kommission in dem Fall, der dem Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78 (Denkavit, Slg. 1979, 1923) zugrunde lag.
  • EuGH, 01.07.1969 - 2/69

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.

  • EuGH, 14.12.1962 - 2/62

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Großherzogtum Luxemburg

  • EuGH, 07.07.1994 - C-130/93

    Lamaire / Nationale Dienst voor Afzet van Land- en Tuinbouwprodukten

  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

  • EuGH, 09.07.1992 - C-2/90

    Kommission / Belgien

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