Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-581/10, C-629/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Nelson u.a.
Verkehr - Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung von Flügen - Vereinbarkeit dieses Anspruchs mit dem ...
- EU-Kommission
Nelson u.a.
Verkehr - Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung von Flügen - Vereinbarkeit dieses Anspruchs mit dem ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Verkehr - Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, zu bestätigen, dass die Fluggäste verspäteter Flüge einen Ausgleichsanspruch haben können
Verfahrensgang
- AG Köln, 04.10.2010 - 142 C 535/08
- AG Köln, 03.11.2010 - 142 C 535/08
- EuGH, 30.11.2011 - C-581/10
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-581/10, C-629/10
- EuGH, 22.10.2012 - C-581/10
- EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-581/10
B - Rechtssache C-629/10.Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 30. November 2011 sind die Rechtssachen C-581/10 und C-629/10 zu gemeinsamem mündlichem Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.
B - Rechtssache C-629/10.
Schließlich möchte das vorlegende Gericht in der Rechtssache C-629/10 wissen, ob die Auslegung dieser Bestimmung durch den Gerichtshof in seinem Urteil Sturgeon u. a. mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit vereinbar ist.
Nach Ansicht der Klägerinnen des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-629/10 verstößt diese Auslegung gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit, da sie im Widerspruch zum klaren und unzweideutigen Wortlaut der Verordnung Nr. 261/2004, zur Absicht des Unionsgesetzgebers und zum Urteil IATA und ELFAA stehe.
Die Klägerinnen des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-629/10 ersuchen den Gerichtshof, die zeitlichen Wirkungen des zu erlassenden Urteils zu beschränken, falls die erste Frage des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Administrative Court), in dieser Rechtssache bejaht und seine dritte Frage verneint wird.
Da ich dem Gerichtshof vorschlage, die erste Frage des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Administrative Court), in der Rechtssache C-629/10 zu bejahen, braucht die fünfte Frage dieses Gerichts nicht beantwortet zu werden.
- EuGH, 06.03.2007 - C-292/04
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINE STEUERGUTSCHRIFT NICHT NUR FÜR DIVIDENDEN EINER …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-581/10
32 - Vgl. u. a. Urteil vom 6. März 2007, Meilicke u. a. (C-292/04, Slg. 2007, I-1835, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).Vgl. auch Urteil Meilicke u. a. (Randnr. 35).
34 - Urteil Meilicke u. a. (Randnr. 37).
- EuGH, 29.07.2010 - C-577/08
Brouwer - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-581/10
33 - Vgl. u. a. Urteil vom 29. Juli 2010, Brouwer (C-577/08, Slg. 2010, I-7489, Randnr. 33). - EuGH, 10.01.2006 - C-344/04
DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-581/10
Wie ist der dem Urteil Sturgeon u. a. zugrunde liegende Auslegungsmaßstab, der eine Ausdehnung des Ausgleichsanspruchs nach Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 auf Verspätungsfälle zulässt, mit dem Auslegungsmaßstab, den der Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA (C-344/04, Slg. 2006, I-403), auf die Verordnung anwendet, vereinbar?.