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   Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-240/09   

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Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-240/09 (https://dejure.org/2010,12109)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - C-240/09 (https://dejure.org/2010,12109)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - C-240/09 (https://dejure.org/2010,12109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lesoochranárske zoskupenie

    Umwelt - ?rhus-Übereinkommen - Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

  • EU-Kommission PDF

    Lesoochranárske zoskupenie

    Umwelt - Århus-Übereinkommen - Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

  • EU-Kommission

    Lesoochranárske zoskupenie

    Umwelt - Århus-Übereinkommen - Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwelt - ?rhus-Übereinkommen - Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 11.09.2007 - C-431/05

    Merck Genéricos - Produtos Farmacêuticos - Übereinkommen zur Errichtung der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-240/09
    Vor diesem Hintergrund wirkte das unmissverständliche Urteil Merck Genéricos Produtos Farmacêuticos wie eine frische Brise.

    Ungeachtet der recht lakonischen Begründung hat der Gerichtshof meines Erachtens im Urteil Merck Genéricos Produtos Farmacêuticos den gordischen Knoten zerschlagen und eine klare Antwort auf die Frage gegeben, ob er die Zuständigkeit besitzt, das Gericht zu benennen, das am besten bestimmen kann, ob eine spezielle Vorschrift unmittelbare Wirkung hat.

    Ich halte das Ergebnis, zu dem der Gerichtshof im Urteil Merck Genéricos Produtos Farmacêuticos gelangt ist, für richtig.

    Die nachfolgende Würdigung lehnt sich eng an das Urteil Merck Genéricos Produtos Farmacêuticos an.

    Aus diesen Gründen erscheint es vernünftig, die vom Gerichtshof im Urteil Merck Genéricos Produtos Farmacêuticos entwickelte Lösung heranzuziehen, nämlich dass der Gerichtshof - zumindest - über hinreichende Befugnisse verfügt, darüber zu entscheiden, welches Gericht - er selbst oder das zuständige Gericht eines Mitgliedstaats - am besten bestimmen kann, ob eine spezielle Vorschrift unmittelbare Wirkung hat.

    Diese Frage(49) hat der Gerichtshof im Urteil Merck Genéricos Produtos Farmacêuticos anhand des Kriteriums entschieden, ob die Gemeinschaft in dem speziellen Bereich, zu dem die zu prüfende Vorschrift gehört, Rechtsvorschriften erlassen hat.

    21 - Urteil vom 11. September 2007, Merck Genéricos Produtos Farmacêuticos (C-431/05, Slg. 2007, I-7001).

    Im Urteil Merck Genéricos Produtos Farmacêuticos scheint der weite Ansatz den Gnadenstoß erhalten zu haben, obwohl das Ziel, voneinander abweichende Auslegungen in Zukunft zu verhindern, weiterhin ein guter Grund ist, das damalige Urteil zu begrüßen.

  • EuGH, 17.07.1997 - C-130/95

    Giloy

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-240/09
    34 - Urteil vom 17. Juli 1997 (C-130/95, Slg. 1997, I-4291).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-28/95

    Leur-Bloem

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-240/09
    35 - Urteil vom 17. Juli 1997 (C-28/95, Slg. 1997, I-4161).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Umwelt -

    Zum weiteren Hintergrund vgl. auch die Erörterung der damaligen Rechtsprechung in meinen Schlussanträgen in jener Rechtssache (EU:C:2010:436, Nrn. 43 bis 57).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-500/20

    Generalanwältin Capeta: Der Gerichtshof sollte feststellen, dass er für die

    20 Vgl. insbesondere Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Hermès International/FHT Marketing Choice (C-53/96, EU:C:1997:539, Nrn. 20 bis 21), des Generalanwalts Cosmas in den verbundenen Rechtssachen Dior u. a. (C-300/98 und C-392/98, EU:C:2000:378, Nrn. 40 und 41), des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Merck Genéricos Produtos Farmacêuticos (C-431/05, EU:C:2007:48, Nrn. 47 bis 54) und der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Lesoochranárske zoskupenie (C-240/09, EU:C:2010:436, Nrn. 50 bis 56).

    62 Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Merck Genéricos Produtos Farmacêuticos (C-431/05, EU:C:2007:48, Nr. 52) und Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Lesoochranárske zoskupenie (C-240/09, EU:C:2010:436, Fn. 31 in Nr. 47).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-265/19

    Recorded Artists Actors Performers

    Wie Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Lesoochranárske zoskupenie (C-240/09, EU:C:2010:436, Nr. 66) ausgeführt hat, ist nicht ohne Weiteres klar, wann die Zuständigkeiten der Union "in zu geringem Umfang" ausgeübt worden sind, als dass angenommen werden könnte, dass die Union in einem bestimmten "Bereich" Rechtsvorschriften erlassen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2017 - C-663/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Umwelt -

    Zum weiteren Hintergrund vgl. auch die Erörterung der damaligen Rechtsprechung in meinen Schlussanträgen in jener Rechtssache (EU:C:2010:436, Nrn. 43 bis 57).
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