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   Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-345/09   

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Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-345/09 (https://dejure.org/2010,6767)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - C-345/09 (https://dejure.org/2010,6767)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - C-345/09 (https://dejure.org/2010,6767)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Van Delft u.a.

    Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Krankenversicherung - Bezieher einer Alters- oder Arbeitsunfähigkeitsrente - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der die Verpflichtung besteht, sich eintragen zu lassen und auch ohne Eintragung Beiträge zu zahlen - ...

  • EU-Kommission PDF

    Van Delft u.a.

    Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Krankenversicherung - Bezieher einer Alters- oder Arbeitsunfähigkeitsrente - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der die Verpflichtung besteht, sich eintragen zu lassen und auch ohne Eintragung Beiträge zu zahlen - ...

  • EU-Kommission

    Van Delft u.a.

    Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Krankenversicherung - Bezieher einer Alters- oder Arbeitsunfähigkeitsrente - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der die Verpflichtung besteht, sich eintragen zu lassen und auch ohne Eintragung Beiträge zu zahlen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Krankenversicherung - Bezieher einer Alters- oder Arbeitsunfähigkeitsrente - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der die Verpflichtung besteht, sich eintragen zu lassen und auch ohne Eintragung Beiträge zu zahlen - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (42)

  • EuGH, 05.03.1998 - C-160/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-345/09
    Im Urteil Molenaar(9) habe der Gerichtshof festgestellt, dass sich weder aus dem Vertrag noch aus der Verordnung Nr. 1408/71 ergebe, dass es dem Wandererwerbstätigen freigestellt wäre, u. a. auf die Rechte aus Art. 28 dieser Verordnung zu verzichten.

    Meines Erachtens hat sich der Gerichtshof bereits recht eindeutig in diesem Sinne geäußert, da sich dem Urteil Molenaar(34) entnehmen lässt, dass ein Wandererwerbstätiger keinen Anspruch darauf hat, von den Beiträgen zu einer Sozialversicherung wie der Pflegeversicherung vollständig oder teilweise befreit zu werden, selbst wenn der Betroffene die entsprechenden Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann.

    9 - Urteil vom 5. März 1998, Molenaar (C-160/96, Slg. 1998, I-843, Randnr. 42).

  • EuGH, 03.07.2003 - C-156/01

    RENTNER, DIE IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ALS DEM IHRER HERKUNFT WOHNEN, MÜSSEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-345/09
    Das vorlegende Gericht weist aber darauf hin, dass sich aus Art. 29 der Verordnung Nr. 574/72 in Verbindung mit dem Urteil van der Duin und ANOZ Zorgverzekeringen(10) ergeben könnte, dass die Eintragung beim Träger des Wohnsitzmitgliedstaats Voraussetzung für die Anwendung der Art. 28 und 28a der Verordnung Nr. 1408/71 ist, was bedeuten würde, dass die Betroffenen ein Wahlrecht hätten.

    Zur Stützung der gegenteiligen Auffassung berufen sich Herr van Delft und Herr van Willigen auf das Urteil van der Duin und ANOZ Zorgverzekeringen(27).

    8 - Der Centrale Raad van Beroep beruft sich u. a. auf die Urteile des Gerichtshofs vom 10. Januar 1980, Jordens-Vosters (69/79, Slg. 1980, 75), sowie vom 3. Juli 2003, van der Duin und ANOZ Zorgverzekeringen (C-156/01, Slg. 2003, I-7045).

  • EuGH, 19.03.2002 - C-393/99

    Hervein und Hervillier

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-345/09
    20 - Im vierten Erwägungsgrund dieser Verordnung heißt es: "Es ist angezeigt, die Eigenheiten der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit zu berücksichtigen und nur eine Koordinierungsregelung vorzusehen." Vgl. auch Urteile des Gerichtshofs vom 19. März 2002, Hervein u. a. (C-393/99 und C-394/99, Slg. 2002, I-2829, Randnr. 59), und vom 3. April 2008, Chuck (C-331/06, Slg. 2008, I-1957, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    46 - Urteile des Gerichtshofs vom 19. März 2002, Hervein u. a. (C-393/99 und C-394/99, Slg. 2002, I-2829, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-543/13

    Fischer-Lintjens

    Zum anderen verpflichtet das niederländische Pflichtversicherungssystem, wie Generalanwalt Jääskinen in Fn. 22 seiner Schlussanträge in der Rechtssache van Delft u. a. (C-345/09, EU:C:2010:438) ausgeführt hat, den Betroffenen, sich gegen bestimmte Risiken zu versichern, und die privaten Versicherungsunternehmen, standardisierte Verträge zur Deckung der Basisleistungen ohne individuelle Risikoprüfung anzubieten.
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