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   Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95   

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Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95 (https://dejure.org/1997,27738)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.01.1997 - C-57/95 (https://dejure.org/1997,27738)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - C-57/95 (https://dejure.org/1997,27738)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Mitteilung der Kommission - Binnenmarkt - Pensionsfonds

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.10.1990 - 366/88

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95
    (10) - Urteil vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571, Randnr. 8).

    (11) - Urteil vom 13. November 1991 in der Rechtssache C-303/90 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-5315, Randnr. 8).

    (12) - Urteil vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 9).

    (14) - Urteil Frankreich/Kommission vom 16. Juni 1993 (angeführt in Fußnote 12, Randnr. 26, Hervorhebung von mir).

    Zur Bedeutung dieser Mitteilungen vgl. das Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85 (Deufil, Slg. 1987, 901, Randnr. 22), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß die Mitteilung "Leitlinien für das künftige Vorgehen der Kommission ... [enthält], deren Beachtung die Kommission von den Mitgliedstaaten verlangt", sowie das Urteil Frankreich/Kommission vom 16. Juni 1993 (angeführt in Fußnote 12), in dem Gerichtshof hingegen die in dieser Rechtssache streitige Mitteilung über Beihilfen für nichtig erklärt hat, da sie keineswegs nur blosse Leitlinien enthalte, sondern neue Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten und damit für die betreffenden Unternehmen geschaffen habe.

    (20) - Im übrigen hat der Gerichtshof in diesem Urteil, um das Argument der Kommission zurückzuweisen, daß es sich bei der fraglichen Mitteilung in Wirklichkeit um ein an ihre Dienststellen gerichtetes Rundschreiben handele, ausgeführt, daß die Mitteilung "sich ausdrücklich an die Mitgliedstaaten richtet, denen sie im übrigen bekanntgegeben wurde" (Urteil Frankreich/Kommission vom 16. Juni 1993, angeführt in Fußnote 12, Randnr. 29).

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95
    (18) - Siehe u. a. die Mitteilung der Kommission über die Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 ("Cassis de Dijon") (ABl. 1980, C 256, S. 2) und die Erläuternde Mitteilung der Kommission über die Freiheit des grenzueberschreitenden Dienstleistungsverkehrs (ABl. 1993, C 334, S. 3).
  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95
    Zur Bedeutung dieser Mitteilungen vgl. das Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85 (Deufil, Slg. 1987, 901, Randnr. 22), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß die Mitteilung "Leitlinien für das künftige Vorgehen der Kommission ... [enthält], deren Beachtung die Kommission von den Mitgliedstaaten verlangt", sowie das Urteil Frankreich/Kommission vom 16. Juni 1993 (angeführt in Fußnote 12), in dem Gerichtshof hingegen die in dieser Rechtssache streitige Mitteilung über Beihilfen für nichtig erklärt hat, da sie keineswegs nur blosse Leitlinien enthalte, sondern neue Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten und damit für die betreffenden Unternehmen geschaffen habe.
  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95
    (9) - Urteil vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70 (Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 42).
  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95
    (16) - Insoweit braucht wohl nicht an die Feststellung des Gerichtshofes erinnert zu werden, der bei der Bestätigung der unmittelbaren Wirkung von Artikel 52 des Vertrages darauf hingewiesen hat, daß die betreffenden Richtlinien "nicht gänzlich bedeutungslos geworden [sind], denn ihnen bleibt ein beträchtlicher Anwendungsbereich bei allen Maßnahmen, die dazu dienen, die wirksame Ausübung des Rechts auf freie Niederlassung zu fördern" (Urteil vom 21. Juni 1974 in der Rechtssache 2/74, Reyners, Slg. 1974, 631, Randnrn.
  • EuGH, 13.11.1991 - C-303/90

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95
    (11) - Urteil vom 13. November 1991 in der Rechtssache C-303/90 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-5315, Randnr. 8).
  • EuGH, 16.06.1993 - C-325/91

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-57/95
    (12) - Urteil vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 9).
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