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   Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-401/92   

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https://dejure.org/1994,23534
Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-401/92 (https://dejure.org/1994,23534)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.03.1994 - C-401/92 (https://dejure.org/1994,23534)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. März 1994 - C-401/92 (https://dejure.org/1994,23534)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Tankstation 't Heukske vof und J. B. E. Boermans.

    Freier Warenverkehr - Öffnungszeiten von Tankstellen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (52)

  • EuGH, 16.12.1992 - C-169/91

    Rat of the City of Stoke-on-Trent und Norwich City Council / B & Q Plc

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-401/92
    (18) ° Rechtssache C-304/90 (Payleß DIY u. a., Slg. 1992, I-6493) und Rechtssache C-169/91 (B & Q II, Slg. 1992, I-6635).

    (19) ° Urteil B & Q II, Randnrn.

    (20) ° Urteil B & Q II, Randnr. 11.

    Der Gerichtshof hat wiederholt auf Artikel 3 verwiesen: siehe u. a. Urteile vom 23. November 1971 in der Rechtssache 62/70 (Bock, Slg. 1971, 897, Randnr. 17), vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73 (Sacchi, Slg. 1974, 409, Randnr. 8), vom 31. März 1982 in der Rechtssache 75/81 (Blesgen, Slg. 1982, 1211, Randnr. 8) und in der Rechtssache C-169/91 (B & Q I, a. a. O., Randnr. 15).

    (58) ° Siehe zur Rechtfertigung oben, Nr. 13. Zur Prüfung der Verhältnismässigkeit siehe Urteil B & Q II, Randnrn.

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-401/92
    Seit dem Urteil Dassonville vom 11. Juli 1974 hat der Gerichtshof stets die Auffassung vertreten, daß nicht nur diskriminierende, sondern auch nichtdiskriminierende nationale Maßnahmen "Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Einfuhrbeschränkung" im Sinne des Artikels 30 EWG-Vertrag darstellen könnten.

    In seinem Urteil hat der Gerichtshof nicht gesagt, er wolle von der Art und Weise, wie der Begriff "Maßnahmen gleicher Wirkung" im Urteil Dassonville definiert worden sei, Abstand nehmen, ganz im Gegenteil.

    Sie berührt auch nicht die sich aus dem Urteil Dassonville ergebende Regel, daß unterschiedslos geltende nationale Maßnahmen, die nicht geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, keinesfalls unter Artikel 30 EG-Vertrag fallen(38).

    Sie fallen grundsätzlich unter das Verbot des Artikels 30 EG-Vertrag, wie es in den Urteilen Dassonville und Cassis de Dijon ausgelegt worden ist, es sei denn, daß sie in Ermangelung harmonisierter europäischer Rechtsvorschriften mit einem im Gemeinschaftsrecht anerkannten "zwingenden Erfordernis" gerechtfertigt werden können und daß sie verhältnismässig sind, d. h. nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um einem solchen Erfordernis zu genügen.

    (22) ° Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5).

  • EuGH, 11.07.1985 - 60/84

    Cinéthèque / Fédération nationale des cinémas français

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-401/92
    Dies gilt speziell für Maßnahmen wie die, um die es im Urteil Cinéthèque vom 11. Juli 1985(59) ging, von dem angenommen wird, daß auf dieses Urteil eine über die Grenzen des Diskriminierungsbegriffs hinausgehende Anwendung des Dassonville-Maßstabs zurückzuführen ist, der danach insbesondere auch bei (unterschiedslos geltenden) Vermarktungsverboten angelegt wird(60).

    (30) ° Vgl. beispielsweise Urteil vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 60/81 und 61/81 (Cinéthèque, Slg. 1985, 2605 ° befristetes Verbot der Verbreitung von Videokassetten und Videoplatten).

    (44) ° Dieses Kriterium ist bereits in dem oben in Fußnote 30 angeführten Urteil Cinéthèque, Randnr. 21, zu finden.

    (60) ° Vgl. Wälbröck, M.: Le rôle de la Cour de Justice dont la mise en öuvre de l' Acte unique européen , Cahiers de droit européen, 1989, S. 41 ff., 51 bis 53, sowie meine Schlussanträge in der in Fußnote 17 angeführten Rechtssache B & Q I, Nrn.18 ff. Das Urteil Cinéthèque erging entgegen dem Votum des Generalanwalts Slynn, der in seinen Schlussanträgen (S. 2611 f.) mit Nachdruck darauf verwiesen hatte, daß die in Frage stehende Regelung eingeführte und inländische Erzeugnisse in keinerlei Hinsicht unterschiedlich behandele.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1994 - C-379/92

    Strafverfahren gegen Matteo Peralta.

    (66) - Siehe die Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven vom 16. März 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-401/92 und C-402/92, Tankstation 't Heukske, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-69/93

    Punto Casa SpA gegen Sindaco del Comune di Capena und Comune di Capena und

    Alle in der vorliegenden Rechtssache angeführten Argumente habe ich schon in meinen Schlussanträgen vom 16. März 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-401/92 (Tankstation 't Heukske vof) und C-402/92 (J. B. E. Börmans) behandelt.
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