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   Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-95/01   

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Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-95/01 (https://dejure.org/2002,11709)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.05.2002 - C-95/01 (https://dejure.org/2002,11709)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - C-95/01 (https://dejure.org/2002,11709)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 14.07.1983 - 174/82

    Sandoz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-95/01
    Der Gerichtshof hat daher im bereits erwähnten Urteil Sandoz, obwohl er zunächst in Randnummer 18 den Grundsatz aufstellt, dass "eine ... nationale [Einfuhr-]Verbotsregelung nur gerechtfertigt [ist], sofern das Inverkehrbringen genehmigt wird, wenn sich dies mit den Erfordernissen des Gesundheitsschutzes vereinbaren lässt", danach in Randnummer 19 eingeräumt, dass "[d]ies zu beurteilen ... jedoch schwierig [ist], wenn es sich um Zusatzstoffe [wie] Vitamine handelt", um schließlich in Randnummer 20 festzustellen, dass "das Gemeinschaftsrecht einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der es verboten ist, in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebrachte Lebensmittel, denen Vitamine zugesetzt worden sind, ohne vorherige Genehmigung in den Verkehr zu bringen".

    10 - Vgl. insbesondere Urteile vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 174/82 (Sandoz, Slg. 1983, 2445), vom 4. Juni 1992 in den Rechtssachen C-13/91 und C-113/91 (Debus, Slg. 1992, I-3617), vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-293/94 (Brandsma, Slg. 1996, I-3159) und vom 17. September 1998 in der Rechtssache C-400/96 (Harpegnies, Slg. 1998, I-5121).

    19 - Vgl. das bereits erwähnte Urteil Sandoz und das Urteil vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82 (Van Bennekom, Slg. 1983, 3883, Randnrn. 36 bis 38).

  • EFTA-Gerichtshof, 05.04.2001 - E-3/00

    EFTA Surveillance Authority v The Kingdom of Norway - Failure of a Contracting

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-95/01
    21 - EFTA Surveillance Authority/Kingdom of Norway, E-3/00.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2001 - C-24/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-95/01
    18 - Vgl. meine Schlussanträge vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-24/00 (Kommission/Frankreich, Nr. 131), die noch beim Gerichtshof anhängig ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - 13 A 1977/02

    Vertrieb eines Produktes auf eigenes Risiko in Deutschland als

    In seinen Schlussanträgen vom 16.5.2002 hat Generalanwalt Mischo in der Rechtssache C-95/01 ausführliche Erwägungen zu dem Gesichtspunkt des Fehlens eines Ernährungsbedürfnisses bei Nahrungsergänzungsmitteln und Zusatzstoffen angestellt (Rz. 49-73) und die Erheblichkeit bejaht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 13 A 2098/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Vertriebs von in den Niederlanden vertriebenen

    Zu V a) In seinen Schlussanträgen vom 16. Mai 2002 hat Generalanwalt Mischo in der Rechtssache C-95/01 ausführliche Erwägungen zu dem Gesichtspunkt des Fehlens eines Ernährungsbedürfnisses bei Nahrungsergänzungsmitteln und Zusatzstoffen angestellt (RdNr. 49-73) und die Erheblichkeit bejaht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2003 - 13 A 2095/02

    Ausgestaltung der rechtlichen Qualifizierung eines Nahrungsergänzungsmittels als

    Zu V a) In seinen Schlussanträgen vom 16. Mai 2002 hat Generalanwalt Mischo in der Rechtssache C-95/01 ausführliche Erwägungen zu dem Gesichtspunkt des Fehlens eines Ernährungsbedürfnisses bei Nahrungsergänzungsmitteln und Zusatzstoffen angestellt (RdNr. 49-73) und die Erheblichkeit bejaht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2003 - 13 A 2096/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Vertriebs von in den Niederlanden als

    Zu V a) In seinen Schlussanträgen vom 16. Mai 2002 hat Generalanwalt Mischo in der Rechtssache C-95/01 ausführliche Erwägungen zu dem Gesichtspunkt des Fehlens eines Ernährungsbedürfnisses bei Nahrungsergänzungsmitteln und Zusatzstoffen angestellt (RdNr. 49-73) und die Erheblichkeit bejaht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2003 - 13 A 2097/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Vertriebs von in den Niederlanden als

    Zu V a) In seinen Schlussanträgen vom 16. Mai 2002 hat Generalanwalt Mischo in der Rechtssache C-95/01 ausführliche Erwägungen zu dem Gesichtspunkt des Fehlens eines Ernährungsbedürfnisses bei Nahrungsergänzungsmitteln und Zusatzstoffen angestellt (RdNr. 49-73) und die Erheblichkeit bejaht.
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