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   Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08   

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Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08 (https://dejure.org/2009,5647)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.12.2009 - C-203/08 (https://dejure.org/2009,5647)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - C-203/08 (https://dejure.org/2009,5647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sporting Exchange

    Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Wetten und Lotterien im Internet - System ausschließlicher und alleiniger Zulassung - Einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen auferlegtes Verbot, seine Dienstleistungen zu erbringen - Beschränkung des ...

  • EU-Kommission PDF

    Sporting Exchange

    Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Wetten und Lotterien im Internet - System ausschließlicher und alleiniger Zulassung - Einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen auferlegtes Verbot, seine Dienstleistungen zu erbringen - Beschränkung des ...

  • EU-Kommission

    Sporting Exchange

    Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Wetten und Lotterien im Internet - System ausschließlicher und alleiniger Zulassung - Einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen auferlegtes Verbot, seine Dienstleistungen zu erbringen - Beschränkung des ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot ist den Inhabern von Ausschließlichkeitsrechten für den Betrieb von Glücksspielen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, ihr Angebot durch Einführung neuer Spiele und durch Werbung attraktiver zu ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sportwettenmonopol in den Niederlanden

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts in den Rechtssachen Betfair und Ladbrokes

  • blogspot.com (Pressemitteilung)

    Schlussanträge des Generalanwalts in den Rechtssachen Betfair und Ladbrokes

  • blogspot.com (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Europäischer Gerichtshof verhandelt Betfair- und Ladbrokes-Vorlagen aus den Niederlanden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    Erfüllt eine auf die Lenkung der Spielleidenschaft in bestimmte Bahnen gerichtete, restriktive nationale Glücksspielpolitik, die tatsächlich dazu beiträgt, dass die mit der betreffenden nationalen Regelung verfolgten Ziele, nämlich die Eindämmung der Spielsucht und die Betrugsbekämpfung, erreicht werden, indem sie dafür sorgt, dass dank des regulierten Angebots von Glücksspielen der Umfang des Spielens (viel) begrenzter bleibt, als es ohne das nationale Regulierungssystem der Fall wäre, die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere im Urteil vom 6. November 2003, Gambelli u. a. (C-243/01, Slg. 2003, I-13031), aufgestellte Voraussetzung, dass die Wetttätigkeiten durch diese Politik in kohärenter und systematischer Weise begrenzt werden, auch wenn dem oder den Inhabern der Genehmigung erlaubt ist, ihr Glücksspielangebot durch die Einführung neuer Glücksspiele attraktiver zu machen, das Augenmerk einer breiten Öffentlichkeit durch Werbung auf ihr Glücksspielangebot zu lenken und so (potenzielle) Spieler von dem illegalen Angebot von Glücksspielen fernzuhalten (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 55 a. E.)?.

    Im Urteil Placanica u. a. hat der Gerichtshof ausgeführt, dass die zugelassenen Betreiber, falls die Glücksspielregelung eines Mitgliedstaats das Ziel habe, die Glücksspieltätigkeiten in kontrollierbare Bahnen zu lenken, um ihrer Ausnutzung zu kriminellen oder betrügerischen Zwecken vorzubeugen, eine verlässliche und zugleich attraktive Alternative zur verbotenen Tätigkeit anbieten müssten, was an sich das Angebot einer breiten Palette von Spielen, einen gewissen Werbeaufwand und den Einsatz neuer Vertriebstechniken beinhalten könne(20).

    Im Urteil Placanica u. a. hat der Gerichtshof, wie wir gesehen haben, anerkannt, dass das letztgenannte Ziel es notwendig machen kann, dass die zugelassenen Betreiber eine breite Palette von Spielen anbieten, einen gewissen Werbeaufwand bieten und neue Spiele einführen, um eine verlässliche und zugleich attraktive Alternative zum heimlichen und verbotenen Spiel bereitzustellen.

    So musste, was die im Urteil Placanica u. a. in Rede stehenden italienischen Rechtsvorschriften angeht, das nationale Gericht aufgrund dieser Pflicht nacheinander prüfen, ob die Verpflichtung der Wirtschaftsteilnehmer zur Beschaffung einer Konzession, die Art der Vergabe der Konzession und insbesondere der Ausschluss von Gesellschaften, deren Anteilseigner nicht jederzeit feststellbar waren, die Verpflichtung zur Einholung einer polizeilichen Genehmigung und schließlich die strafrechtlichen Sanktionen zur Bekämpfung der Verstöße gegen diese Vorschriften gerechtfertigt waren oder nicht.

    13 - Urteil Placanica u. a. (Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    20 - Urteil Placanica u. a. (Randnr. 55).

    35 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Placanica u. a. (Randnr. 49).

    37 - Urteil Placanica u. a. (Randnr. 49).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    Erfüllt eine auf die Lenkung der Spielleidenschaft in bestimmte Bahnen gerichtete, restriktive nationale Glücksspielpolitik, die tatsächlich dazu beiträgt, dass die mit der betreffenden nationalen Regelung verfolgten Ziele, nämlich die Eindämmung der Spielsucht und die Betrugsbekämpfung, erreicht werden, indem sie dafür sorgt, dass dank des regulierten Angebots von Glücksspielen der Umfang des Spielens (viel) begrenzter bleibt, als es ohne das nationale Regulierungssystem der Fall wäre, die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere im Urteil vom 6. November 2003, Gambelli u. a. (C-243/01, Slg. 2003, I-13031), aufgestellte Voraussetzung, dass die Wetttätigkeiten durch diese Politik in kohärenter und systematischer Weise begrenzt werden, auch wenn dem oder den Inhabern der Genehmigung erlaubt ist, ihr Glücksspielangebot durch die Einführung neuer Glücksspiele attraktiver zu machen, das Augenmerk einer breiten Öffentlichkeit durch Werbung auf ihr Glücksspielangebot zu lenken und so (potenzielle) Spieler von dem illegalen Angebot von Glücksspielen fernzuhalten (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 55 a. E.)?.

    Das vorlegende Gericht stellt diese Frage aufgrund der Äußerungen des Gerichtshofs in den angeführten Urteilen Gambelli u. a. sowie Placanica u. a. Im Urteil Gambelli u. a. hat der Gerichtshof die Auffassung vertreten, dass die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die die Veranstaltung und den Betrieb von Sportwetten einschränken sollten, um die Verbraucher gegen übertriebene Anreize zum Spielen zu schützen, während in Wirklichkeit die Behörden dieses Mitgliedstaats die Verbraucher dazu anreizten und ermunterten, an diesen Spielen teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zuflössen, dieses Ziel nicht kohärent und systematisch verfolgten und daher gegen das Gemeinschaftsrecht verstießen(19).

    Das angeführte Urteil Gambelli u. a. fügt sich nahtlos in diese Rechtsprechung ein, auch wenn die vom Gerichtshof in diesem Urteil festgestellte Inkohärenz nicht den Rechtsvorschriften selbst, sondern deren Anwendung durch die nationalen Behörden anhaftete.

    Anders als bei dem Sachverhalt, der dem angeführten Urteil Gambelli u. a. zugrunde lag, will das niederländische Gesetz nicht nur die Verbraucher gegen die Spielsucht schützen, sondern dient auch der Betrugsbekämpfung.

    11 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Gambelli u. a. (Randnr. 59).

    19 - Urteil Gambelli u. a. (Randnr. 69).

    21 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Gambelli u. a. (Randnr. 67).

    25 - Urteil Gambelli u. a. (Randnr. 63).

  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    15 - Urteil vom 21. September 1999, Läärä u. a. (C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 37).

    16 - Urteil Läärä u. a. (Randnr. 37).

    17 - Urteile Läärä u. a. (Randnrn. 35 und 39), Zenatti (Randnr. 33) und Anomar u. a. (Randnr. 87).

    18 - Urteile Läärä u. a. (Randnr. 36) und Zenatti (Randnr. 34).

    24 - Vgl. die in Fn. 15 angeführten Urteile Läärä u. a. (Randnr. 33) und Zenatti (Randnr. 31).

    31 - Urteil Läärä u. a. (angeführt in Fn. 15).

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    Vgl. auch Urteile vom 21. Oktober 1999, Zenatti (C-67/98, Slg. 1999, I-7289, Randnr. 35), und Anomar u. a. (Randnr. 74).

    26 - Urteile Zenatti (Randnr. 37) und Gambelli u. a. (Randnr. 66).

    32 - Urteil Zenatti (angeführt in Fn. 15).

    38 - Urteile Zenatti (Randnr. 37) und Gambelli u. a. (Randnr. 75).

  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    42 - Urteile vom 21. Juli 2005, Coname (C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnr. 17), und vom 17. Juli 2008, ASM Brescia (C-347/06, Slg. 2008, I-5641, Randnr. 59).

    49 - Urteil Coname (Randnrn. 21 und 28).

    53 - Urteil Coname (Randnr. 20).

  • EuGH, 13.11.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    44 - Vgl. insbesondere Urteil vom 13. November 2008, Coditel Brabant (C-324/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    48 - Urteil Coditel Brabant (Randnr. 25).

    55 - Urteil Coditel Brabant (angeführt in Fn. 44, Randnr. 48).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-347/06

    ASM Brescia - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Konzession für die öffentliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    42 - Urteile vom 21. Juli 2005, Coname (C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnr. 17), und vom 17. Juli 2008, ASM Brescia (C-347/06, Slg. 2008, I-5641, Randnr. 59).

    43 - Urteil ASM Brescia (Randnr. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.11.2007 - C-507/03

    Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    41 - Urteile vom 13. November 2007, Kommission/Irland (C-507/03, Slg. 2007, I-9777, Randnr. 26), und vom 10. September 2009, Sea (C-573/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 39).

    51 - Urteil Kommission/Irland (Randnr. 33).

  • EuGH, 11.09.2003 - C-6/01

    DIE PORTUGIESISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN, DURCH DIE GLÜCKS- ODER GELDSPIELE AUF

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    10 - Urteil vom 11. September 2003, Anomar u. a. (C-6/01, Slg. 2003, I-8621, Randnrn.

    33 - Urteil Anomar u. a. (angeführt in Fn. 10).

  • EuGH, 14.04.2005 - C-6/03

    Deponiezweckverband Eiterköpfe - Umwelt - Abfalldeponien - Richtlinie 1999/31 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    36 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2005, Deponiezweckverband Eiterköpfe (C-6/03, Slg. 2005, I-2753, Randnr. 63).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-500/06

    RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE ZU EINEM VERBOT VON WERBUNG FÜR MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

  • EuGH, 15.10.2007 - C-409/07

    Avalon Service-Online-Dienste - Verbindung

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

  • EFTA-Gerichtshof, 14.03.2007 - E-1/06

    EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen - Binnenmarkt und

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

  • EuGH, 17.07.2008 - C-389/05

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG

  • EuGH, 26.10.2006 - C-65/05

    Generelles Verbot von elektronischen Spielen eines EU-Mitglieds-Staates

  • EuGH, 07.07.2005 - C-147/03

    DIE REGELUNG ÜBER DEN ZUGANG ZU DEN ÖSTERREICHISCHEN UNIVERSITÄTEN IST

  • EuGH, 25.02.2010 - C-55/08

    Santa Casa da Misericórdia de Lisboa

  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

  • EuGH, 19.05.2009 - C-531/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 15.05.2008 - C-147/06

    SECAP - Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige

  • EuGH, 30.06.2011 - C-212/08

    Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein,

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

  • EuGH, 15.10.2007 - C-410/07

    Happel - Verbindung

  • VGH Bayern, 22.10.2012 - 22 B 10.2398

    Anwendbarkeit des Feiertagsgesetzes auf Spielhallen, auf in Gaststätten

    Auch für in Gaststätten aufgestellte Spielgeräte gilt namentlich, dass "die Spieler in ihrer übergroßen Mehrheit mehr verlieren als sie gewinnen", und dass "das eigentliche Prinzip des Spielens, an dem ein lukratives Interesse wegen der Anziehungskraft der Träume besteht, ... durch die Vorspiegelung der Möglichkeit des Reichwerdens zur Verarmung derjenigen [führt], die sich dem Spiel hingeben" (so Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Yves Bot in seinen Schlussanträgen vom 17.12.2009 in den Verfahren C-203/08 und C-258/08, RdNr. 59).
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