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   Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-532/14, C-533/14   

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Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-532/14, C-533/14 (https://dejure.org/2016,232)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.01.2016 - C-532/14, C-533/14 (https://dejure.org/2016,232)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - C-532/14, C-533/14 (https://dejure.org/2016,232)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Toorank Productions

    Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen 2206 und Unterposition 2208 70 - Gegorene und andere Getränke

Verfahrensgang

 
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  • EuGH - C-533/14 (anhängig)

    Toorank Productions

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-532/14
    Nach den Angaben in der Vorlageentscheidung in der Rechtssache C-533/14 wird ein Liter des Basisgetränks (Ferm Fruit) aus 275 ml Zuckersirup, 711 ml entmineralisiertem Wasser, 10 ml Apfelkonzentrat sowie 4 ml Mineralstoffen und Vitaminen hergestellt.

    Bei den "anderen alkoholischen Getränken", die aus Ferm Fruit hergestellt werden, ist zwischen dem Erzeugnis, das destillierten Alkohol enthält (Petrikov Creamy Green, Gegenstand der Rechtssache C-532/14), und denjenigen zu unterscheiden, die keinen Alkohol enthalten (die übrigen Getränke, um die es in der Rechtssache C-533/14 geht).

    Rechtssache C-533/14 (Ferm Fruit und andere Getränke).

    In Anbetracht ihres objektiven Zusammenhangs sind die Rechtssachen C-532/14 und C-533/14 durch Beschluss vom 7. Januar 2015 nach Art. 54 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs zu gemeinsamem schriftlichem und mündlichem Verfahren sowie zu gemeinsamem Endurteil verbunden worden.

    Mit Ausnahme der Kommission haben alle Beteiligten zunächst in der Rechtssache C-533/14 die Frage zur Einreihung des Getränks Ferm Fruit beantwortet, danach die Frage zu den anderen Getränken, und ihre Antworten mit der Frage betreffend Petrikov Creamy Green in der Rechtssache C-532/14 verbunden.

    A - Zur ersten Frage in der Rechtssache C-533/14.

    B - Zur zweiten Frage in der Rechtssache C-533/14 (Einreihung der anderen Getränke).

    Was die übrigen Getränke betrifft, auf die sich die zweite Frage in der Rechtssache C-533/14 bezieht, trägt Toorank Productions vor, es handle sich um aromatisierte Apfelweine, bei denen die Zusätze wie Zucker, Aromen, Farbstoffe, Geschmacksstoffe, Verdickungs- und Konservierungsmittel für die Einreihung nicht ausschlaggebend seien.

    Toorank Productions führt hierzu aus, da die einzige Besonderheit von Petrikov Creamy Green gegenüber den anderen Getränken, auf die sich die zweite Frage in der Rechtssache C-533/14 beziehe, das Zusetzen von destilliertem Alkohol sei, sei das verlässlichste juristische Kriterium ein auf den im jeweiligen Erzeugnis vorhandenen Alkoholanteil beschränkter Vergleich.

    B - Zur ersten Frage in der Rechtssache C-533/14.

    Ausgehend von den vorstehenden Erläuterungen schlage ich dem Gerichtshof vor, auf die erste vom Hoge Raad in der Rechtssache C-533/14 vorgelegte Frage zu antworten, dass ein Getränk wie Ferm Fruit, das durch Gärung von Apfelsaftkonzentrat gewonnen wird, einen Alkoholgehalt von 16 Vol.-% hat und infolge seiner Reinigung durch verschiedene Filtrationsverfahren farb-, geruchs- und geschmacksneutral ist, in die Position 2208 einzureihen ist, die u. a. Liköre umfasst.

    C - Zur zweiten Vorlagefrage in der Rechtssache C-533/14.

    Folglich schlage ich als Antwort auf die zweite Vorlagefrage in der Rechtssache C-533/14 vor, dass Getränke, die gewonnen werden, indem Ferm Fruit eine Reihe von Stoffen wie Zucker, Aromen, Farbstoffe, Geschmacksstoffe, Verdickungs- und Konservierungsmittel, aber kein destillierter Alkohol zugesetzt werden, in die Position 2208 einzureihen sind.

    Da das Kriterium der Verteilung der Alkoholanteile den einzigen wirklichen Unterschied zur zweiten Frage in der Rechtssache C-533/14 darstellt, gelten für die Antwort auf die Frage nach der Einordnung von Petrikov Creamy Green dieselben Grundsätze wie dort, auf die ich hiermit Bezug nehme.

    In der Rechtssache C-533/14:.

  • EuGH, 07.05.2009 - C-150/08

    Siebrand - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen 2206 und 2208 - Gegorenes

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-532/14
    6 - Rechtssache C-150/08, EU:C:2009:294.

    7 - Rechtssache C-150/08, EU:C:2009:294.

    8 - Rechtssache C-150/08, EU:C:2009:294.

    11 - Rechtssache C-150/08, EU:C:2009:294.

    14 - Rechtssache C-150/08, EU:C:2009:294.

    24 - Rechtssache C-150/08, EU:C:2009:294.

    28 - Rechtssache C-150/08, EU:C:2009:294.

  • EuGH, 14.07.2011 - C-196/10

    Paderborner Brauerei Haus Cramer - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-532/14
    10 - Paderborner Brauerei Haus Cramer (C-196/10, EU:C:2011:487), im Folgenden: Urteil Cramer.

    12 - Rechtssache 196/10, EU:C:2011:487.

    20 - Urteil Cramer (C-196/10, EU:C:2011:487, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    26 - Urteil Cramer (C-196/10, EU:C:2011:487, Rn. 37).

  • EuGH, 16.12.2010 - C-339/09

    Skoma-Lux - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-532/14
    9 - Rechtssache C-339/09, EU:C:2010:781.

    25 - Urteil Skoma-Lux (C-339/09, EU:C:2010:781, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    27 - Urteil Skoma-Lux (C-339/09, EU:C:2010:781, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.11.2014 - C-666/13

    Rohm Semiconductor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Tarifierung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-532/14
    18 - Vgl., um nur zwei vor Kurzem ergangene Urteile anzugeben, Urteile Amazon EU (C-58/14, EU:C:2015:385, Rn. 17) und Rohm Semiconductor (C-666/13, EU:C:2014:2388, Rn. 23).

    19 - Siehe insbesondere Urteile Rohm Semiconductor (C-666/13, EU:C:2014:2388, Rn. 23), Data I/O (C-370/08, EU:C:2010:284, Rn. 24) und Data I/O (C-297/13, EU:C:2014:331, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.11.1975 - 38/75

    Douaneagent der Nederlandse Spoorwegen / Inspecteur der Invoerrechten en

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-532/14
    23 - Siehe in ähnlichem Sinne Urteil Nederlandse Spoorwegen (38/75, EU:C:1975:154, Rn. 10).
  • EuGH, 20.05.2010 - C-370/08

    Data I / O - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-532/14
    19 - Siehe insbesondere Urteile Rohm Semiconductor (C-666/13, EU:C:2014:2388, Rn. 23), Data I/O (C-370/08, EU:C:2010:284, Rn. 24) und Data I/O (C-297/13, EU:C:2014:331, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.05.2011 - C-423/10

    Delphi Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-532/14
    22 - Urteile Oliver Medical (C-547/13, EU:C:2015:139) und Delphi Deutschland (C-423/10, EU:C:2011:315, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.07.2011 - C-215/10

    Pacific World und FDD International - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-532/14
    21 - Urteil Pacific World Limited (C-215/10, EU:C:2011:528, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.06.2015 - C-58/14

    Amazon EU - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-532/14
    18 - Vgl., um nur zwei vor Kurzem ergangene Urteile anzugeben, Urteile Amazon EU (C-58/14, EU:C:2015:385, Rn. 17) und Rohm Semiconductor (C-666/13, EU:C:2014:2388, Rn. 23).
  • EuGH, 15.05.2014 - C-297/13

    Data I / O - Vorabentscheidungsersuchen - Tarifierung - Gemeinsamer Zolltarif -

  • EuGH, 04.03.2015 - C-547/13

    Oliver Medical - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

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