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   Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-73/06   

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https://dejure.org/2007,28438
Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-73/06 (https://dejure.org/2007,28438)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.04.2007 - C-73/06 (https://dejure.org/2007,28438)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. April 2007 - C-73/06 (https://dejure.org/2007,28438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Planzer Luxembourg

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 3 und 4 - Erstattung der Mehrwertsteuer - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige - Art. 3 Buchst. b und Art. 9 Abs. 2 - Anhang B - Bescheinigung über die ...

  • EU-Kommission PDF

    Planzer Luxembourg

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 3 und 4 - Erstattung der Mehrwertsteuer - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige - Art. 3 Buchst. b und Art. 9 Abs. 2 - Anhang B - Bescheinigung über die ...

  • EU-Kommission

    Planzer Luxembourg

    Abgaben , Mehrwertsteuer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 20.02.1997 - C-260/95

    Kommissioners of Customs und Excise / DFDS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-73/06
    Der Gerichtshof hat zudem in seinem Urteil DFDS(24) festgestellt: "Wie der Generalanwalt in den Nummern 32 bis 34 seiner Schlussanträge [ (25) ] ausgeführt hat, stellt die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realität ein grundlegendes Kriterium für die Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems dar.".

    10 - Urteile des Gerichtshofs vom 4. Juli 1985, Berkholz (168/84, Slg. 1985, 2251, Randnrn. 17 und 18), vom 20. Februar 1997, DFDS (C-260/95, Slg. 1997, I-1005), und vom 17. Juli 1997, ARO Lease (C-190/95, Slg. 1997, I-4383, Randnr. 16).

    24 - Urteil DFDS, oben in Fn. 9 angeführt, Randnr. 23.

  • BFH, 16.12.1998 - I R 138/97

    Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht bei im Inland tätigen ausländischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-73/06
    Der zweite Begriff ist der des Ortes der "Geschäftsleitung" im Sinne von § 10 der Abgabenordnung; sie wird als "Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung" definiert, d. h. als der Ort, an dem "die Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden" (so ein Urteil des BFH aus dem Jahr 1998, I R 138/97, BStBl. 1999 II S. 437).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-73/06
    23 - Urteil des Gerichtshofs vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (C-255/02, Slg. 2006, I-1609, Randnr. 71).
  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-73/06
    20 - In Randnr. 82 seines Urteils vom 5. November 2002, Überseering (C-208/00, Slg. 2002, I-9919) hat der Gerichtshof ausgeführt, dass es eine mit den Art. 43 EG und 48 EG grundsätzlich nicht vereinbare Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellt, wenn ein Mitgliedstaat sich u. a. deshalb weigert, die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gegründet worden ist und dort ihren satzungsmäßigen Sitz hat, anzuerkennen, weil die Gesellschaft im Anschluss an den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile durch in seinem Hoheitsgebiet wohnende eigene Staatsangehörige ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in sein Hoheitsgebiet verlegt haben soll, mit der Folge, dass die Gesellschaft im Aufnahmemitgliedstaat nicht zu dem Zweck parteifähig ist, ihre Ansprüche aus einem Vertrag geltend zu machen, es sei denn, dass sie sich nach dem Recht dieses Aufnahmestaats neu gründet.
  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-73/06
    29 - Urteil des Gerichtshofs vom 2. Mai 2006, Eurofood (C-341/04, Slg. 2006, I-3813).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-73/06
    Vgl. auch für das Gemeinschaftsgesellschaftsrecht das Urteil des Gerichtshofs vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas (C-196/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 51): "Eine nationale Maßnahme, die die Niederlassungsfreiheit beschränkt, kann ... gerechtfertigt sein, wenn sie sich speziell auf rein künstliche Gestaltungen bezieht, die darauf ausgerichtet sind, der Anwendung der Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats zu entgehen.".
  • EuGH, 04.07.1985 - 168/84

    Berkholz / Finanzamt Hamburg-Mitte-Altstadt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-73/06
    10 - Urteile des Gerichtshofs vom 4. Juli 1985, Berkholz (168/84, Slg. 1985, 2251, Randnrn. 17 und 18), vom 20. Februar 1997, DFDS (C-260/95, Slg. 1997, I-1005), und vom 17. Juli 1997, ARO Lease (C-190/95, Slg. 1997, I-4383, Randnr. 16).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-190/95

    ARO Lease

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-73/06
    10 - Urteile des Gerichtshofs vom 4. Juli 1985, Berkholz (168/84, Slg. 1985, 2251, Randnrn. 17 und 18), vom 20. Februar 1997, DFDS (C-260/95, Slg. 1997, I-1005), und vom 17. Juli 1997, ARO Lease (C-190/95, Slg. 1997, I-4383, Randnr. 16).
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