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   Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-133/11   

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Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-133/11 (https://dejure.org/2012,5500)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.04.2012 - C-133/11 (https://dejure.org/2012,5500)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. April 2012 - C-133/11 (https://dejure.org/2012,5500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Folien Fischer und Fofitec

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Auslegung von Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere Gerichtsstände - Unerlaubte Handlung oder Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist - Begriff - Negative Feststellungsklage - ...

  • EU-Kommission

    Folien Fischer und Fofitec

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Auslegung von Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere Gerichtsstände - Unerlaubte Handlung oder Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist - Begriff - Negative Feststellungsklage - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 06.12.1994 - C-406/92

    Tatry / Maciej Rataj

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-133/11
    Es trifft zwar zu, dass der Gerichtshof in seinem Urteil Tatry, das im Rahmen der Auslegung von Art. 21 des Brüsseler Übereinkommens zur Rechtshängigkeit(36) in Bezug auf den Seeverkehr mit Konnossement ergangen ist, entschieden hat, dass zwischen einer Klage, die auf den Ersatz eines Schadens gerichtet sei, einerseits, und einer spiegelbildlichen Klage auf Feststellung, dass ein Schaden nicht vorliege, andererseits, eine Übereinstimmung hinsichtlich des Anspruchs bestehe(37).

    Die aus dem Urteil Tatry hervorgegangene Rechtsprechung stellt nach meiner Meinung kein ernsthaftes Hindernis für die von mir befürwortete restriktive Auslegung von Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 dar.

    In seinem Urteil Tatry hat sich der Gerichtshof nämlich ausschließlich zu Vorschriften über die Rechtshängigkeit geäußert, die als solche keine Zuständigkeiten begründen, sondern lediglich festlegen, welches der beiden gleichzeitig angerufenen Gerichte sich dazu zuerst zu äußern hat.

    4 - Urteil vom 6. Dezember 1994, Tatry (C-406/92, Slg. 1994, I-5439).

    37 - Im Urteil Tatry heißt es: "Art. 21 [dieses] Übereinkommens i st dahin auszulegen, dass eine Klage, die auf die Feststellung, dass der Beklagte für einen Schaden haftet, und auf dessen Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz gerichtet ist, denselben Anspruch betrifft wie eine von diesem Beklagten früher erhobene Klage auf Feststellung, dass er für diesen Schaden nicht haftet.".

    41 - Vgl. Urteil Tatry in Verbindung mit dem Urteil vom 9. Dezember 2003, Gasser (C-116/02, Slg. 2003, I-14693, Randnrn.

  • EuGH, 01.10.2002 - C-167/00

    Henkel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-133/11
    Das zum Brüsseler Übereinkommen ergangene Urteil Henkel und der Wortlaut von Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 lassen es zwar zu, einen noch nicht eingetretenen, aufgrund eines festgestellten schädigenden Ereignisses aber möglicherweise eintretenden Schaden in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift einzubeziehen.

    13 - Vgl. Urteile vom 1. Oktober 2002, Henkel (C-167/00, Slg. 2002, I-8111), das eine vorbeugende Klage eines Verbraucherschutzvereins auf Untersagung der Verwendung als missbräuchlich erachteter Klauseln durch Gewerbetreibende in Verbraucherverträgen betraf, und vom 5. Februar 2004, DFDS Torline (C-18/02, Slg. 2004, I-1417), das eine vorbeugende Klage einer Vereinigung von Reedern zum Gegenstand hatte, mit der die Rechtmäßigkeit eines Aufrufs zu kollektiven Kampfmaßnahmen, die nach ihrer Ansicht Schäden verursachen konnten, angefochten wurde.

    22 - Vgl. Urteil Henkel (Randnr. 41).

  • EuGH, 05.02.2004 - C-18/02

    DFDS Torline

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-133/11
    13 - Vgl. Urteile vom 1. Oktober 2002, Henkel (C-167/00, Slg. 2002, I-8111), das eine vorbeugende Klage eines Verbraucherschutzvereins auf Untersagung der Verwendung als missbräuchlich erachteter Klauseln durch Gewerbetreibende in Verbraucherverträgen betraf, und vom 5. Februar 2004, DFDS Torline (C-18/02, Slg. 2004, I-1417), das eine vorbeugende Klage einer Vereinigung von Reedern zum Gegenstand hatte, mit der die Rechtmäßigkeit eines Aufrufs zu kollektiven Kampfmaßnahmen, die nach ihrer Ansicht Schäden verursachen konnten, angefochten wurde.

    26 - Zur Notwendigkeit der Feststellung eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Schaden und dem diesem zugrunde liegenden Ereignis vgl. u. a. Urteil DFDS Torline (Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-133/11
    10 - Das Urteil vom 7. März 1995, Shevill u. a. (C-68/93, Slg. 1995, I-415, Randnrn.

    40 - Es besteht insoweit kein Widerspruch zur Rechtsprechung aus den Urteilen Shevill u. a. und eDate Advertising, in denen der Gerichtshof in bestimmten Fällen die örtliche Zuständigkeit der Gerichte, nicht aber die Rechtskraft der Entscheidungen dieser Gerichte, eingeschränkt hat.

  • EuGH, 26.03.1992 - C-261/90

    Reichert und Kockler / Dresdner Bank

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-133/11
    Vgl. u. a. zum Brüsseler Übereinkommen Urteile vom 26. März 1992, Reichert und Kockler (C-261/90, Slg. 1992, I-2149, Randnr. 15), und vom 20. Januar 2005, Engler (C-27/02, Slg. 2005, I-481, Randnr. 33), sowie zur Verordnung Nr. 44/2001 Urteil vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie (C-189/08, Slg. 2009, I-6917, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    29 - So hat er im Urteil Reichert und Kockler (Randnrn. 19 und 20) die im französischen Recht vorgesehene Gläubigeranfechtungsklage mit der Begründung von diesem Anwendungsbereich ausgeschlossen, dass ihr Zweck nicht sei, "den Schuldner zum Ersatz des Schadens verurteilen zu lassen, den er dem Gläubiger durch seine zur Beeinträchtigung von dessen Rechten vorgenommene Verfügungshandlung verursacht hat, sondern dem Gläubiger gegenüber die Wirkungen der Verfügungshandlung seines Schuldners zu beseitigen", und festgestellt, dass sie daher keine Klage sei, "mit der eine Schadenshaftung des Beklagten im Sinne von Art. 5 Nr. 3 des Übereinkommens geltend gemacht wird".

  • EuGH, 19.09.1995 - C-364/93

    Marinari / Lloyd's Bank

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-133/11
    In seinem Urteil Marinari(27) hat der Gerichtshof jedoch festgestellt, dass das Brüsseler Übereinkommen die Regeln über die örtliche Zuständigkeit, die es festlege, nicht an die nationalen Vorschriften über die Voraussetzungen der außervertraglichen zivilrechtlichen Haftung habe knüpfen wollen.

    24 - Vgl. u. a. Urteil vom 19. September 1995, Marinari (C-364/93, Slg. 1995, I-2719, Randnrn.

  • EuGH, 17.09.2002 - C-334/00

    Tacconi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-133/11
    Gleichwohl scheint mir die Anwendung von Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 auf eine solche negative Feststellungsklage selbst in diesem Fall nicht mit der im Urteil Tacconi angeführten Rechtsprechung vereinbar zu sein, da die Klage in diesem Fall nicht auf eine "Schadenshaftung des Beklagten" gerichtet ist und sie meiner Meinung nach daher nicht von dieser besonderen Vorschrift, sondern von der allgemeinen Zuständigkeitsvorschrift, die an den Wohnsitz des Beklagten anknüpft, erfasst wird.

    20 - Vgl. u. a. Urteil vom 17. September 2002, Tacconi (C-334/00, Slg. 2002, I-7357, Randnrn.

  • EuGH, 13.07.2000 - C-412/98

    Group Josi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-133/11
    Vgl. Urteile vom 20. März 1997, Farrell (C-295/95, Slg. 1997, I-1683, Randnr. 19), und vom 13. Juli 2000, Group Josi (C-412/98, Slg. 2000, I-5925, Randnr. 35).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-189/08

    Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-133/11
    Vgl. u. a. zum Brüsseler Übereinkommen Urteile vom 26. März 1992, Reichert und Kockler (C-261/90, Slg. 1992, I-2149, Randnr. 15), und vom 20. Januar 2005, Engler (C-27/02, Slg. 2005, I-481, Randnr. 33), sowie zur Verordnung Nr. 44/2001 Urteil vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie (C-189/08, Slg. 2009, I-6917, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.12.2003 - C-116/02

    Gasser

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-133/11
    41 - Vgl. Urteil Tatry in Verbindung mit dem Urteil vom 9. Dezember 2003, Gasser (C-116/02, Slg. 2003, I-14693, Randnrn.
  • OLG München, 25.10.2001 - 6 U 5508/00

    Fehlende internationale Zuständigkeit für Klage zur Feststellung der

  • OLG Dresden, 28.07.2009 - 14 U 1008/08

    Gerichtliche Zuständigkeit für eine negative Feststellungsklage des angeblichen

  • LG München I, 23.10.2008 - 7 O 17209/07

    Internationale Zuständigkeit: Negative Feststellungsklage gegen den Vorwurf der

  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

  • EuGH, 30.11.1976 - 21/76

    Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace

  • EuGH, 10.06.2004 - C-168/02

    Kronhofer

  • EuGH, 20.03.1997 - C-295/95

    Farrell / Long

  • LG Frankfurt/Main, 25.03.2010 - 3 O 580/08
  • EuGH, 19.02.2002 - C-256/00

    Besix

  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 5 Nummern 1 und 3 und 13

  • EuGH, 27.10.1998 - C-51/97

    Réunion européenne u.a.

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 2 U 67/03

    Örtliche Zuständigkeit bei Klage auf Verletzung eines nationalen Teils eines

  • EuGH, 15.03.2012 - C-292/10

    G - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

  • EuGH, 21.10.2010 - C-467/08

    Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-709/19

    Vereniging van Effectenbezitters - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EU)

    62 Mit den Worten des Generalanwalts Jääskinen in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Folien Fischer und Fofitec (C-133/11, EU:C:2012:226, Nr. 49).
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