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   Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-37/96   

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https://dejure.org/1997,29341
Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-37/96 (https://dejure.org/1997,29341)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.03.1997 - C-37/96 (https://dejure.org/1997,29341)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. März 1997 - C-37/96 (https://dejure.org/1997,29341)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Paul Chevassus-Marche gegen Conseil régional de la Réunion.

    Octroi de mer - Steuerregelung der französischen überseeischen Departements - Entscheidung 89/688/EWG - Abgaben zollgleicher Wirkung - Inländische Abgaben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 30.04.1998 - C-37/96

    Sodiprem u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-37/96
    Die Problematik des "octroi de mer" wird nun von französischen Gerichten in Réunion (Rechtssache C-212/96) und Paris (verbundene Rechtssachen C-37/96 und C-38/96) in der neuen Ausgestaltung durch das französische Gesetz Nr. 92-676 vom 16. Juli 1992 (nachstehend: Gesetz), mit dem die genannte Entscheidung 89/688 durchgeführt wurde, aufgegriffen.

    In der Rechtssache C-212/96 wird insbesondere die Frage der Gültigkeit der Entscheidung aufgeworfen, während sich in den verbundenen Rechtssachen C-37/96 und C-38/96 das Problem der Vereinbarkeit der nationalen Regelung zur Durchführung der Entscheidung mit dem Gemeinschaftsrecht stellt.

    II - Zur nationalen Regelung des "neuen octroi de mer" (verbundene Rechtssachen C-37/96 und C-38/96).

    in den verbundenen Rechtssachen C-37/96 und C-38/96:.

  • EuGH, 21.05.1980 - 73/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-37/96
    Im Urteil vom 21. Mai 1980 in der Rechtssache 73/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1533, Randnr. 15) hat der Gerichtshof nämlich festgestellt, daß "es bei der Auslegung des Begriffs "inländische Abgaben" im Sinne des Artikels 95 angebracht sein [kann], den Bestimmungszweck des Aufkommens aus der Abgabe zu berücksichtigen", und hierzu ausgeführt: "Wenn nämlich das Aufkommen aus einer solchen Abgabe dazu bestimmt ist, Tätigkeiten zu fördern, die speziell den belasteten einheimischen Erzeugnissen zugute kommen, dann kann sich daraus ergeben, daß der Beitrag, der nach denselben Merkmalen erhoben wird, dennoch insoweit eine diskriminierende Besteuerung bedeutet, als die steuerliche Belastung der inländischen Erzeugnisse durch die Vorteile, zu deren Finanzierung sie dient, aufgehoben wird, während sie für die eingeführten Erzeugnisse eine Nettobelastung darstellt.".

    ( 21 ) Urteil vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, Randnr. 5; Hervorhebung von mir).

    ( 23 ) Urteil Kommission/Italien (zitiert in Fußnote 21).

  • EuGH, 13.02.1996 - C-197/94

    Bautiaa und Société française maritime / Directeurs des services fiscaux des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-37/96
    ( 17 ) Vgl. zuletzt Urteil vom 13. Februar 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-197/94 und C-252/94 (Bautiaa, Slg. 1996, I-505, Randnr. 39).
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