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   Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-115/02   

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https://dejure.org/2003,24952
Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-115/02 (https://dejure.org/2003,24952)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.03.2003 - C-115/02 (https://dejure.org/2003,24952)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. März 2003 - C-115/02 (https://dejure.org/2003,24952)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Rioglass und Transremar

  • EU-Kommission PDF

    Administration des douanes et droits indirects gegen Rioglass SA und Transremar SL.

    Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Zollamtliche Zurückhaltungsverfahren - Waren im Durchfuhrverkehr, die in einem Drittstaat in den Verkehr gebracht werden sollen - Kraftfahrzeugteile

  • EU-Kommission

    Administration des douanes et droits indirects gegen Rioglass SA und Transremar SL

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 26.09.2000 - C-23/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-115/02
    In seinem Urteil vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-23/99(2) hat der Gerichtshof entschieden, die Französische Republik habe dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) verstoßen, dass sie auf der Grundlage des Code de la propriété intellectuelle (Gesetz über geistiges Eigentum) Verfahren zur Zurückhaltung von Waren durch die Zollbehörden durchgeführt habe, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt worden und dazu bestimmt gewesen seien, nach ihrer Durchfuhr durch französisches Hoheitsgebiet in einem anderen Mitgliedstaat, in dem sie rechtmäßig vertrieben werden dürften, in den Verkehr gebracht zu werden.

    Ich weise hierzu zunächst auf die Überlegungen des Gerichtshofes in der mehrfach erwähnten Rechtssache C-23/99 hin.

    Der spezifische Zweck impliziert daher, ebenso wie dies bei dem Recht an Mustern und Modellen der Fall ist, um das es in der vorerwähnten Rechtssache C-23/99 ging, eine ausschließliche Nutzung im Zusammenhang mit der ersten Vermarktung.

    Die Durchfuhr kann aber ihrem Wesen nach keine derartige Nutzung darstellen und somit den spezifischen Zweck des Rechts nicht berühren, da sie sich, wie der Gerichtshof in der Rechtssache C-23/99 festgestellt hat(16), auf eine tatsächliche Beförderung der betroffenen Erzeugnisse beschränkt und keine Vermarktung dieser Erzeugnisse impliziert.

  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-115/02
    12: - Siehe z. B. Urteil vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 72/83 (Campus Oil u. a., Slg. 1984, 2727).
  • EuGH, 31.10.1974 - 16/74

    Centrafarm BV u.a. / Winthorp BV

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-115/02
    L 289, S. 28.15: - Siehe z. B. Urteil vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74 (Winthrop, Slg. 1974, 1183).
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