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Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-271/90 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Königreich Spanien u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsdienste
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-271/90
- EuGH, 17.11.1992 - C-271/90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 10.12.1991 - C-179/90
Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-271/90
Zur Stützung dieses Vorbringens hat sie sich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90 (Merci convenzionali porto di Genova, Slg. 1991, I-5889) berufen.Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in der Rechtssache C-179/90 anerkannt hat, daß ein Mitgliedstaat gegen Artikel 90 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 86 verstösst, wenn ein Unternehmen, dem er ausschließliche Rechte gewährt hat, durch die blosse Ausübung dieser Rechte seine beherrschende Stellung mißbräuchlich ausnutzt oder wenn durch diese Rechte eine Lage geschaffen werden könnte, in der das betreffende Unternehmen einen solchen Mißbrauch begeht: siehe Randnr. 17 des Urteils.
- EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
ERT / DEP
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-271/90
Der Gerichtshof hat im Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89 (ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 20) anerkannt, daß ein Dienstleistungsmonopol zwar als solches nicht gegen das Gemeinschaftsrecht verstösst, daß dies aber der Fall wäre, wenn das Monopol so ausgestaltet wäre, daß es den freien Dienstleistungsverkehr beeinträchtigt. - EuGH, 13.12.1991 - 18/88
RTT / GB-Inno-BM
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-271/90
Im übrigen wurde ein ähnliches Argument wie das von der italienischen Regierung im vorliegenden Verfahren vorgetragene im Urteil vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88 (GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5941) zurückgewiesen.
- EuGH, 17.11.1992 - C-271/90
Spanien u.a. / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-271/90
Bei den Klägern handelt es sich in der Rechtssache C-271/90 um Spanien, in der Rechtssache C-281/90 um Belgien und in der Rechtssache C-289/90 um Italien. - EuGH, 06.07.1982 - 188/80
Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-271/90
Der Gerichtshof war überdies nicht der Ansicht, daß die Kommission in die Befugnisse des Rates eingegriffen habe; der etwaige Erlaß von Rechtsvorschriften durch den Rat aufgrund einer allgemeinen, ihm durch den Vertrag (z. B. durch Artikel 100a oder Artikel 87) verliehenen Zuständigkeit in einem der von Artikel 90 erfassten Bereiche habe die Kommission nicht daran gehindert, die ihr nach diesem Artikel zustehenden Befugnisse auszuüben (Urteil vom 6. Juli 1982 in den verbundenen Rechtssachen 188/80 bis 190/80, Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1982, 2545, Randnr. 14). - EuGH, 19.03.1991 - 202/88
Frankreich / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-271/90
Dieses Vorbringen umfasst eine Reihe von Gesichtspunkten, von denen einige nach Erlaß des Urteils des Gerichtshofes vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-202/88 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-1223) fallengelassen wurden.