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   Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-439/97   

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Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-439/97 (https://dejure.org/1999,20281)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.05.1999 - C-439/97 (https://dejure.org/1999,20281)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - C-439/97 (https://dejure.org/1999,20281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sandoz

  • EU-Kommission PDF

    Sandoz GmbH gegen Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland.

    Darlehensverträge - Rechtsgeschäftsgebühr - Besteuerungsmodalitäten - Diskriminierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-439/97
    In dem Urteil Kommission/Italien haben Sie in Randnummer 9, Satz 2, festgestellt: "Eine - auch noch so geringe - den in- oder ausländischen Waren wegen ihres Grenzuebertritts einseitig auferlegte finanzielle Belastung stellt sonach, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe gleicher Wirkung im Sinne von Artikel 9, 12, 13 und 16 des Vertrages dar, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird und keine diskriminierende oder protektionistische Wirkung hat und wenn die belastete Ware nicht mit inländischen Erzeugnissen in Wettbewerb steht." Selbst wenn Kapital nicht als Ware angesehen werden kann(33), kommt es in den Genuß des freien Verkehrs in der Gemeinschaft.

    (31) - Vgl. Urteil vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, Randnr. 7).

    (33) - Vgl. Urteile vom 23. November 1978 in der Rechtssache 7/78 (Thompson u. a., Slg. 1978, 2247, Randnr. 25), vom 10. Dezember 1968 in der Rechtssache 7/68 (Kommission/Italien, Slg. 1968, 634) und Bordessa u. a. (Randnr. 12).

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-439/97
    (41) - Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-246/89 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1991, I-4585, Randnr. 12), vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21) sowie vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95 (Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 19).

    (45) - Urteil Schumacker (Randnr. 30).

  • EuGH, 14.11.1995 - C-484/93

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-439/97
    41 Ferner wurden Sie in dem Urteil Svensson und Gustavsson um Entscheidung darüber ersucht, ob eine nationale Regelung von der Art der luxemburgischen, die eine Zinsvergütung bei Darlehen für den Bau, den Erwerb oder die Verbesserung einer Wohnung Personen vorbehielt, die dieses Darlehen bei einem in Luxemburg zugelassenen Kreditinstitut aufgenommen hatten, eine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne von Artikel 67 EWG-Vertrag (nach Änderung Artikel 67 EG, aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam) darstellte(20).

    (16) - So haben Sie bereits in den Urteilen Sanz de Lera u. a. zitiert, Randnr. 34, und vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93 (Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 7) entschieden.

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