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   Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03   

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https://dejure.org/2004,19329
Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03 (https://dejure.org/2004,19329)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.10.2004 - C-212/03 (https://dejure.org/2004,19329)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - C-212/03 (https://dejure.org/2004,19329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen gleicher Wirkung - Verfahren der vorherigen Genehmigung für persönliche Einfuhren von Arzneimitteln - Humanarzneimittel - Homöopathische Arzneimittel

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.12.2003 - C-122/03

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03
    In der Rechtssache C-122/03 (5) hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Französische Republik ihre Verpflichtungen aus Artikel 28 EG verletzt hat.

    Auf diese bezog sich die Rechtssache C-122/03.

    Was die gewerbliche Einfuhr betrifft, so ist die Französische Republik, wie bereits ausgeführt, in der Rechtssache C-122/03 verurteilt worden.

    Die Klageschrift ist auf eine andere Handlung - die Einfuhr von Arzneimitteln für den persönlichen Bedarf - gerichtet als die Klageschrift in der Rechtssache C-122/03, die sich auf die Einfuhr durch Marktteilnehmer bezog (14) .

    In der Rechtssache C-122/03 hat die Kommission vorgetragen, dass diese Verpflichtung, soweit sie Marktbeteiligten auferlegt werde, nicht durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden könne und, falls doch ein Rechtfertigungsgrund vorläge, sie zu einem unverhältnismäßig schweren Handelshemmnis führe.

  • EuGH, 10.11.1994 - C-320/93

    Ortscheit / Eurim-Pharm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03
    24 - Urteil vom 10. November 1994 in der Rechtssache C-320/93 (Slg. 1994, I-5243, insbes.
  • EuGH, 16.07.1992 - C-344/90

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03
    20 - Sie bezieht sich dabei noch auf ein Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-344/90 (Kommission/Frankreich, Slg. 1992, I-4719) bezüglich einer nationalen Regelung, die die Verwendung von Zusatzstoffen in Nahrungsmitteln von einer Genehmigung abhängig macht.
  • EuGH, 15.07.2004 - C-443/02

    Schreiber

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03
    19 - Urteil vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-443/02 (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03
    22 - Ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes, zusammengefasst im Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96 (Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnr. 31).
  • EuGH, 23.05.1996 - C-5/94

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Hedley Lomas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03
    18 - Urteil des Gerichtshofes vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94 (Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553, Randnrn.
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03
    17 - Unter Beachtung der Voraussetzungen, die im Urteil des Gerichtshofes vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-322/01 (Deutscher Apothekerverband, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) aufgeführt sind.
  • EuGH, 08.11.2001 - C-127/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03
    14 - Als Beispiel, wie der Gerichtshof diesen Grundsatz in einem Vertragsverletzungsverfahren prüft, sei genannt: Urteil vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-127/99 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-8305).
  • EuGH, 12.10.2004 - C-263/03

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-212/03
    Die Rechtssache C-263/03 ist noch anhängig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem -

    27 ff.), vom 8. April 2008, Kommission/Italien (C-337/05, Slg. 2008, I-2173, Randnr. 25), und vom 2. Oktober 2008, Kommission/Italien (C-157/06, Slg. 2008, I-7313, Randnr. 19), ähnlich die Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed vom 31. Mai 2001, Kommission/Italien (C-127/99, Slg. 2001, I-8305, Nr. 46), und vom 21. Oktober 2004, Kommission/Frankreich (C-212/03, Slg. 2005, I-4213, Nr. 23), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Mazák vom 10. Juli 2007, Kommission/Italien (C-337/05, Slg. 2008, I-2173, Nr. 32).

    17 - Urteile Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 13, Randnr. 92), und vom 10. September 2009, Kommission/Portugal (C-457/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 47).

    Siehe in diesem Sinne für die spezielle Situation des Verfahrens nach Art. 228 Abs. 2 EG das Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 31, Randnr. 38).

    49 - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 13, Randnrn. 90 f.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-416/02

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzungsverfahren - Verstoß gegen verschiedene

    42 - Vgl. auch in diesem Sinne die Schlussanträge von Generalanwalt Geelhoed vom 21. Oktober 2004 in der noch anhängigen Rechtssache C-212/03 (Kommission/Frankreich, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 23).
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