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   Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16   

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https://dejure.org/2016,47082
Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16 (https://dejure.org/2016,47082)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.12.2016 - C-17/16 (https://dejure.org/2016,47082)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - C-17/16 (https://dejure.org/2016,47082)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    El Dakkak und Intercontinental

    Vorabentscheidungsersuchen - Überwachung von Barmitteln, die in die oder aus der Europäischen Union verbracht werden - Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 - Art. 3 Abs. 1 - Umfang der Anmeldepflicht - Internationaler Transitbereich des Flughafens eines Mitgliedstaats

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 03.06.2008 - C-308/06

    DIE RICHTLINIE ÜBER DIE MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH SCHIFFE, DIE UNTER ANDEREM IM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16
    34 - Urteil vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a. (C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 52).
  • EGMR, 31.03.2009 - 14843/04

    ATANASOVI c. BULGARIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16
    18 - Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 18. Januar 2005 im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kontrolle von Bargeld, das in die Gemeinschaft oder aus dieser verbracht wird, Nr. 14843/04, Rn. 3 Buchst. a.
  • VGH der UEK, 10.02.2003 - 2/00
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16
    19 - Dokument 9630/2/00 des Rates vom 7. September 2000.
  • EuGH, 15.12.2015 - C-132/14

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16
    10 - Wie der Gerichtshof im Urteil vom 15. Dezember 2015, Parlament und Kommission/Rat (C-132/14 bis C-136/14, EU:C:2015:813, Rn. 75 bis 77), erläutert hat, ist der räumliche Geltungsbereich eines Sekundärrechtsakts mangels einer Präzisierung in diesem Rechtsakt anhand der Art. 52 EUV und 355 AEUV zu bestimmen.
  • EuGH, 21.12.2011 - C-366/10

    Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16
    Die Union ist diesem Abkommen nicht beigetreten und daher laut dem Urteil vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a. (C-366/10, EU:C:2011:864, Rn. 57 bis 71), nicht daran gebunden.
  • EuGH, 25.04.2013 - C-212/11

    Das Unionsrecht steht der spanischen Regelung nicht entgegen, wonach

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar (C-212/11, EU:C:2013:270), ausgeführt hat, sollte die Richtlinie 2005/60, die die Richtlinie 91/308 ersetzt hat, zwar auch das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts gewährleisten, ihr Hauptzweck bestand jedoch in der Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, wie u. a. daraus hervorgeht, dass sie, wie die Richtlinie 91/308, in einem internationalen Kontext erlassen wurde, um die Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Financial Action Task Force" (FATF) in der Union anzuwenden und verbindlich zu machen(26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-170/96

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16
    Wie Generalanwalt Fenelly in Nr. 24 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Rat (C-170/96, EU:C:1998:43) betont hat, sind nämlich beim Überschreiten einer Grenze zwei Gesichtspunkte zu unterscheiden.
  • EGMR, 25.06.1996 - 19776/92

    AMUUR v. FRANCE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16
    Dass es sich bei den internationalen Transitbereichen nicht um extraterritoriale Gebiete handelt, hatte im Übrigen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, wie die französische Regierung in ihren schriftlichen Erklärungen bemerkt hat, in der Rechtssache hervorgehoben, in der das Urteil vom 25. Juni 1996, Amuur/Frankreich, (ECLI:CE:ECHR:1996:0625JUD001977692, Rn. 52), erging; in dieser Rechtssache war dieser Gerichtshof mit der Frage befasst, ob das "Belassen" mehrerer somalischer Asylbewerber in der "Wartezone" des Flughafens Roissy-Charles-de-Gaulle mit Art. 5 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vereinbar war.
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